Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister
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Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister ist eine Amtsbezeichnung für Personen, die an der Spitze der Verwaltungen größerer Städte stehen.[1] In Kiel gibt es diese Bezeichnung, seit Heinrich Mölling anlässlich seines 50. Geburtstages vom preußischen König Wilhelm I. diesen Titel verliehen bekam.
Der Kieler Oberbürgermeister (oder die Oberbürgermeisterin)
- leitet die Verwaltung
- ist verantwortlich für die sachliche Erledigung der Aufgaben und den Geschäftsgang der Verwaltung
- ist Dienstvorgesetzter sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch der Stadträtinnen und Stadträte
- organisiert die Verwaltung
- führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung
- führt die Gesetze aus
- bereitet die Beschlüsse der Ratsversammlung und der Ausschüsse vor, führt sie aus und berichtet regelmäßig dem Hauptausschuss
- trifft alle Personalentscheidungen im Rahmen des von der Ratsversammlung beschlossenen Stellenplanes
- gliedert die Verwaltung in Sachgebiete und weist diese den Stadträtinnen und Stadträten zu.[2]
Die Oberbürgermeister und Oberbürgermeisterinnen von Kiel
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia: „Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeister“
- ↑ Aufgaben des Oberbürgermeisters auf Kiel.de
- ↑ Kieler Erinnerungstag: Erinnerungstag 11. März 1933 Die Nationalsozialisten bringen das Kieler Rathaus unter ihre Herrschaft