Ratsversammlung

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Die Ratsversammlung ist das wichtigste Verfassungsorgan der Stadt. Es trifft alle für Kiel wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten. Die Zusammensetzung der Ratsversammlung wird in Kommunalwahlen festgelegt.

Rechtliche Stellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

"Der in der Praxis gelegentlich verwendete Begriff Stadtparlament ist irreführend, da die [Ratsversammlung] keine legislative Funktion ausführt, sondern Teil der Exekutive der mittelbaren Landesverwaltung ist."[1]

Die Wahlperiode einer Ratsversammlung war bis 1998 vier Jahre, seitdem fünf Jahre. Sie tagt - wie auch ihre Ausschüsse - in der Regel monatlich. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

"Die wichtigste Aufgabe [...] ist es, über den Haushalt und damit alle städtischen Einnahmen und Ausgaben zu beschließen. [...] Angelegenheiten können [...] an Hauptausschuss, Fachausschüsse, Ortsbeiräte oder andere Beiräte zur Beratung oder endgültigen Beschlussfassung überwiesen werden."[2]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vorläufer der Ratsversammlung waren die Bürgerausschüsse der Sechzehn Männer (ab 1645) und Zweiunddreißig Männer (acht Vertreter je Quartier, ab 1677), die seit dem 17. Jahrhundert die Interessen der Kieler Bürger gegenüber dem Rat vertraten. Dessen Mitglieder, die Ratsmannen oder Ratsverwandten, bildeten die Obrigkeit der Stadt mit der Zuständigkeit für Verwaltung, Rechtsprechung und Umsetzung staatlicher Maßnahmen gegenüber den Bürgern.[3]

"Beide Ausschüsse wählten einen Worthalter aus ihren Reihen. Ihre zunächst auf Beratung beschränkten Aufgaben wurden schrittweise ausgeweitet. Seit 1753 konnten die Ausschüsse durch ein gemeinsames Votum Entscheidungen des Rates durchkreuzen."[4]

1850 wurde ein gewähltes sechzehnköpfiges - später auf 24 Mitglieder erweitertes - Stadtverordnetenkollegium geschaffen, das die Aufgaben der Bürgerausschüsse übernahm. Das Wahlrecht war in Preußen an ein Mindesteinkommen gebunden, das in der schleswig-holsteinischen Städteordnung festgelegt war.[5]

Erst die Novemberrevolution brachte in Deutschland ein einheitliches freies, gleiches und geheimes Wahlrecht für alle Männer und Frauen, die das 20. Lebensjahr erreicht hatten. Die Nazis ersetzten die Stadtverordnetenversammlung, wie sie nunmehr hieß, durch ein ungewähltes Gremium ohne Entscheidungsbefugnis, das lediglich die Beschlüsse der Partei bestätigen durfte.

Nach Ende der NS-Herrschaft trat die erste von der britischen Militärregierung berufene Stadtvertretung am 6. Dezember 1945 zusammen. Gewählt werden konnte erst wieder am 13. Oktober 1946. Seitdem heißt das Gremium Ratsversammlung und der oder die gewählte Vorsitzende trägt den Titel Stadtpräsident bzw. Stadtpräsidentin.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Tillmann, Doris / Rosenplänter, Johannes (Hrsg.): Kiel-Lexikon (Sonderveröffentlichung 63 der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte), 2. Auflage, Neumünster (Wachholtz) 2011, ISBN 978 3 529 02556 3
  • Trautmann, P.: Kiels Ratsverfassung und Ratswirtschaft vom Beginn des 17. Jahrhunderts bis zum Beginn der Selbstverwaltung (Kiel 1909)

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

 Commons: Ratsversammlung (Kiel) – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Erlenbusch, Timo: Ratsversammlung. In: Tillmann/Rosenplänter (Hrsg.): Kiel-Lexikon, S. 298
  2. Erlenbusch, Timo: Ratsversammlung. In: Tillmann/Rosenplänter (Hrsg.): Kiel-Lexikon, S. 299
  3. Erlenbusch, Timo: Ratsherr/Ratsfrau. In: Tillmann/Rosenplänter (Hrsg.): Kiel-Lexikon, S. 298
  4. Rosenplänter, Johannes: Sechzehn und Zweiunddreißig Männer. In: Tillmann/Rosenplänter (Hrsg.): Kiel-Lexikon, S. 333 f.
  5. Erlenbusch, Timo: Ratsversammlung. In: Tillmann/Rosenplänter (Hrsg.): Kiel-Lexikon, S. 298 f.