Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz

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Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Rechtsverordnung des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG) sind Gebiete, die Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes dauerhaft sichern.

Im Wesentlichen wird bei dem Flächenschutz immer eine Unterteilung in Natur- und Artenschutz sowie in Landschaftsschutz vorgenommen: Der Natur- und Artenschutz umfasst Gebiete mit strengen Schutzstatus wie u. a. Naturschutzgebiete
Der Landschaftsschutz besitzt einen vergleichsweise lockereren Schutzstatus, wie zum Beispiel, Landschaftsschutzgebiete und Biosphärenreservate.
Ein geschützter Landschaftsbestandteile gehört zu den kleinflächigen Schutzgebieten mit einem Schutzstatus zwischen den Natur- und Landschaftsschutz.
Diese Gebiete können auch vom Menschen geschaffen worden sein (Kulturlandschaft), solange sie zum Zeitpunkt ihrer Unterschutzstellung als Teil von Natur und Landschaft erkennbar sind.

Naturdenkmale sind natürlich entstandenes, belebte oder unbelebte „punktuelle“ Teile von Natur und Landschaft unter Naturschutz gestellt ist.

In Schleswig-Holstein und entsprechend in Kiel werden Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturerlebnisräume und Naturdenkmale ab 1995 durch die Waldohreule im gelben Fünfeck mit jeweiligen Text gekennzeichnet.[1]

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten und / oder
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.
Der Status eines Naturschutzgebiets hat strenge Auflagen der Nutzung der Grundstückeigentümer, der Land- und Forstwirtschaft und der Jagd- und Fischereirecht.
Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Meist wird die Erholungsnutzung durch ein Wegegebot eingeschränkt: sie dürfen weiterhin betreten werden, aber nur auf gekennzeichneten Wegen.[2]

Landschaftsschutzgebiete

Gegenüber Naturschutzgebieten zielen Schutzgebiete des Landschaftsschutzes auf das allgemeine Erscheinungsbild, den „Charakter“ der Landschaft. Sie sind oft großflächiger angelegt und Auflagen und Nutzungseinschränkungen der Land- oder Forstwirtschaft geringer. Ähnlich wie bei Naturschutzgebiete sind die Regelungen zur Bebauung in der freien Landschaft verschärft und in der Regel ist hier eine Neubebauung prinzipiell verboten.
Der Schutz ist erforderlich
1. zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, der Regenerationsfähigkeit oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
2. wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder wegen einer besonderen kulturhistorischen Bedeutung oder
3. wegen der besonderen Bedeutung für die naturverträgliche Erholung.
Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten.
Die Schutzverordnungen verbieten eine Verschlechterung der örtlichen Situation und , darüber hinaus werden regelmäßig auch Situationsverbesserungen angestrebt wie z. B. durch Schließung von Lücken im Knicknetz, Wiedervernässung drainierter Grünlandflächen, Umstellung von intensiven auf extensive Bewirtschaftungen, naturnahe Pflege von Gewässern und Wald.. Im Bereich der Landeshauptstadt Kiel gibt es zurzeit sieben Landschaftsschutzgebiete.[3]

Geschützter Landschaftsbestandteil

Bei Geschützte Landschaftsbestandteile stehen Objekte im Vordergrund, dennoch önnen in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand von Bäumen, Hecken, Alleen, kleinen Wasserflächen, Steilufern, Rändern bestimmter Gewässer oder anderer Landschaftsbestandteile erstrecken.
Der Schutz ist erforderlich
1. zur Schaffung, Erhaltung oder Entwicklung von Biotopverbundstrukturen und saumartigen Schutzstreifen
2. zur Sicherung oder Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts
3. zur Entwicklung, Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes
4. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen auf die Naturgüter
5. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten und ihrer Ökosysteme oder
6. als Zeugnis des menschlichen Umgangs mit der Natur erforderlich ist.

Außer den drei genannten Gebieten wurden im Bereich der Landeshauptstadt Kiel Bäume, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, generell durch die Baumschutzverordnung bzw. die Baumschutzsatzung unter Schutz gestellt.[4]

Die geschützte Landschaftsbestandteil Alte Stadtgärtnerei Kollhorst & Umgebung ist auch ein Naturerlebnisraum nach dem Schleswig-Holsteinisches Landesnaturgesetz, mit dem den Besucherinnen und Besuchern ermöglichen werden, Natur, Naturzusammenhänge und den unmittelbaren Einfluss des Menschen auf die Natur zu erfahren.[5]

Naturdenkmale

In der Landeshauptstadt Kiel umfasst seit 2017 der Schutz 113 Naturdenkmale, davon 108 Naturdenkmale mit insgesamt 633 Bäumen sowie zwei Findlinge, zwei Redder und als flächenhaftes Naturdenkmal der Alte Botanischer Garten.
Der Schutz dieser „Einzelschöpfungen der Natur“ ist erforderlich 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit unter Schutz zu stellen.[6]

Durch ihren „typischen Denkmalcharakter“ haben Naturdenkmale und manche geschützten Lebensbestandteile eine Gemeinsamkeit der in Kiel 33 Gründenkmale und Gründenkmalschutzgebiete wie Garten-, Park- und Friedhofsanlagen, Alleen und Einzelbäume, u. a.

Einzelnachweise

  1. Anmerkung: Von 1954 bis 1994 waren es grüne, dreieckige Schilder mit einem fliegenden Seeadler und entsprechenden Text im weißen Feld. ref>Gebietsschutz / Großschutzgebiete auf der Website Bundesamt für Naturschutz.Wikipedia: „Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz“
  2. Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel (Stand: November 2017, pdf), S. 58, auf kiel.de. Siehe auch Naturschutzgebiete auf der Website Bundesamt für Naturschutz.Wikipedia: „Naturschutzgebiete“
  3. Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel (Stand: November 2017, pdf), S. 3, auf kiel.de. Siehe auch Landschaftsschutzgebiete auf der Website Bundesamt für Naturschutz; Wikipedia: „Landschaftsschutzgebiete“
  4. Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel (Stand: November 2017, pdf), S. 84, auf kiel.de. Siehe auch Geschützte Landschaftsbestandteile auf der Website Bundesamt für Naturschutz. Wikipedia: „Geschützter Landschaftsbestandteil“
  5. Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein (pdf) auf schleswig-holstein.de. Wikipedia: [1]Naturerlebnisraum „Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz“]
  6. Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel (Stand: November 2017, pdf), S. 115, auf kiel.de. Siehe auch Geschützte Landschaftsbestandteile auf der Website Bundesamt für Naturschutz. Wikipedia: „Naturdenkmal“
  7. Liste der Kulturdenkmale in Kiel (nach Stadtteilen gegliedert) in der deutschsprachigen Wikipedia Wikipedia: „Denkmalschutzgebiet“