Metallarbeiterstreik 1956-1957

Der Streik um Lohnfortzahlung bei Krankheit begann am 24. Oktober 1956 in Schleswig-Holstein und entwickelte sich zum längsten Arbeitskampf in Deutschland seit 1905.
Zu den bestreikten Betrieben in Kiel gehörten zunächst Howaldtswerke, MaK und Bohn & Kähler, ab 5. November auch die Firmen Bernhard Kröger, Elektro-Acustic, Hagenuk, Vollert & Merkel, ab 14. November Rudolf Prey, Poppe GmbH und Eisen- und Stahlbau, ab 11. Januar 1957 Anschütz & Co., Zeiss-Ikon und Fritz Howaldt Maschinenbauanstalt.[1]
Im Mittelpunkt stand die Forderung nach Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, und damit die Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten. Weitere Forderungen waren eine Erhöhung der Urlaubstage und die Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes.
Trotz der guten Konjunktur – z. B. der hervorragenden Auftragslage der auf Jahre ausgelasteten Werften mit einen im Herbst 1956 noch nie dagewesenen Höchststand – befürchteten die schleswig-holsteinischen Arbeitgeber und der Gesamtverband der Metallindustrie einen Präzedenzfall und wollten vor allem die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verhindern.
Die zentrale Streikleitung der IG Metall koordinierte von Kiel aus die Aktionen der Gewerkschaft.
Verlauf
Im August 1955 hatte der Vorstand der IG Metall beschlossen, alle Rahmentarifverträge zu kündigen, bei denen so wie in Schleswig-Holstein die Möglichkeit dazu bestünde.
Nach der ergebnislosen Verhandlung am 28. Juli 1956 zwischen der Gewerkschaft und den metallindustriellen Arbeitgeberverbänden Schleswig-Holsteins wurde am 11. und 12. Oktober 1956 eine Urabstimmung durchgeführt.
Der Schlichtungsvorschlag des Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Kai-Uwe von Hassel berücksichtigte keine der Kernforderungen der IG Metall - in einer Urabstimmung am 7. Januar 1957 wurde er mit 97,38 % abgelehnt. Der Arbeitskampf wurde mit der folgenden Arbeitswoche auf weitere Betriebe ausgedehnt.
Der Bonner Schlichtungsvorschlag unter Vorsitz des früheren Arbeitsministers von Nordrhein-Westfalen Johann Ernst führte zwar zu einem Resultat, dessen Annahme der Vorstand, die Streikleitung und die Tarifkommission empfahlen. Aber die Streikenden lehnten mit 76,2 % am 30. Januar das Verhandlungsergebnis ab, da es die Gleichbehandlung nicht sicherstellte.
Erneute Verhandlungen führten am 9. Februar in Kiel zu dem einstimmigen Kieler Schlichtungsvorschlag. In der vierten Urabstimmung nahmen ihn 39,7 % der Streikenden an, 60,3 % stimmten dagegen.
Dieses Urabstimmungsergebnis wurde als konkrete Zahl nicht veröffentlicht. Da nach den Regularien der IG Metall für einen Arbeitskampf die Zustimmung von mindestens 75 % der Beschäftigten erforderlich ist, war der Streik damit beendet.
Nach 114 Tagen hatten die Metallarbeiter einen Tarifvertrag erstreikt, der nun die Lohnfortzahlung bei Krankheit festschrieb und sie damit bei Krankheit besser absicherte. Damit wurde ein Grundstein für die heutigen tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit gelegt.
Von Gewerkschaftsseite wurde dieses Verhandlungsergebnis als entscheidender Durchbruch zur Gleichbehandlung der Arbeiter und Angestellten wahrgenommen. Wenige Monate später verabschiedete der Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle“, den Vorläufer für die endgültige Gleichstellung durch das Lohnfortzahlungsgesetz von 1969.[2]
Nachspiel vor dem Bundesarbeitsgericht
Am 31. Oktober 1958 verurteilte das Bundesarbeitsgericht die IG Metall zum Ersatz des Schadens, der Betrieben durch den Streik entstanden war. Das Bundesarbeitsgericht wertete das Zustandekommen des Streiks als rechtswidrig, weil das Scheitern der Verhandlungen nicht nach den Regeln der tarifvertraglichen Schlichtungsordnung geschehen war und der Beschluss für die Urabstimmung von der Tarifkommision vor dem Ablauf der fünftägigen Friedensfrist gefasst worden war.[3]
Bilder
Januar 1957: Werftarbeiter der Nachtschicht am Werkstor Eichenbergskamp der Howaldtswerke im Dietrichsdorf
Urabstimmung im Gewerkschaftshaus, Legienstraße
Stimmenauszählung der Urabstimmung
Streikende warten auf die Stimmenauszählung vor dem Gewerkschaftshaus
Siehe auch
Januarstreiks 1918, anfangs von Arbeitern der Rüstungsbetriebe in Kiel, wurden sie zu einem Massenstreik in ganz Deutschland.
Weblinks

Einzelnachweise
- ↑ KIELER ERINNERUNGSTAG: 24. Oktober 1956 Der längste Streik in der Bundesrepublik begann am 24.Oktober mit dem Streik der Metallarbeiter in Schleswig-Holstein (Kieler Stadtarchiv), abgerufen am 05. Januar 2019
- ↑ Wikipedia: „Metallarbeiterstreik 1956-1957“
- ↑ Bericht im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, Ausgabe 46/1958, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichs