Fahrradstraße
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Als Fahrradstraße wird eine Straße bezeichnet, deren Fahrbahn durch die Verkehrszeichen Beginn der Fahrradstraße (Zeichen 244.1) und das entsprechende Ende-Zeichen (244.2) speziell dem Fahrradverkehr gewidmet ist. Sie kann durch Zusatzschilder für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben werden.
Mit dem Gebotszeichen 244.1 sind auf Fahrradstraßen eine Reihe von Rechten und Pflichten verbunden:
- Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.
- Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
- Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
- Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
Fahrradstraßen in Kiel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Kiel ist in den vergangenen Jahren eine beträchtliche Zahl von Fahrradstraßen eingerichtet worden. Die meisten davon befinden sich in den nördlich der Innenstadt, in der Nähe der Universität liegenden Stadtteilen Ravensberg, Brunswik und Blücherplatz.
- Hasseldieksdamm
- Wik
- Flensburger Straße (von Haus Nr. 42 bis zur Wirtschaftsakademie)
- Projensdorfer Straße (zwischen Paul-Fuß-Straße und Westring)
- Ravensberg, Brunswik, Blücherplatz
- Mühlenweg am Nordmarksportfeld (zwischen Eckernförder Straße und Olshausenstraße)
- Ahlmannstraße
- Niebuhrstraße (zwischen Bremerstraße und Hardenbergstraße)
- Hansastraße
- Schauenburgerstraße (zwischen Westring und Adolfstraße, Querungsunterbrechung am Knooper Weg und der Holtenauer Straße)
- Hardenbergstraße
- Blücherplatz (zwischen Esmarchstraße und Blücherstraße
- Blücherstraße (zwischen Blücherplatz und Geigerstraße)
- Gneisenaustraße
- Gerhardstraße
- Koldingstraße
- Schreventeich
- Sternstraße
- Ehemalige Bahntrasse (Abschnitt der künftigen Veloroute 10) hinter der Friedrich-Runge-Schule, zwischen Hasseldieksdammer und Kronshagener Weg)
- Südfriedhof
- Papenkamp (zwischen Ringstraße und Kreienbarg)
- Harmsstraße (zwischen Hasseldieksdammer Weg und Papenkamp)
- Exerzierplatz
- Kirchhofallee (zwischen Ringstraße und Königsweg/Schülperbaum
- Gaarden-Süd und Kronsburg
- Rendsburger Landstraße (zwischen Waldwiesenkreuz und Helgolandstraße)
- Neumühlen-Dietrichsdorf
- Scharweg (erste interkommunale Fahrradstraße; sie setzt sich in der Nachbargemeinde Schönkirchen mit dem Kätnersredder fort.)
Weitere Planungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Für den Meimersdorfer Weg ist die Umwandlung des Abschnitts zwischen dem Postillionweg und der Brücke über die Poppenbrügger Au in eine Fahrradstraße beabsichtigt.
- Die Goethestraße soll vom August 2018 bis etwa 2022/23 zur Fahrradstraße umgebaut werden.
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Städtisches Faltblatt „Fahrradstraßen in Kiel“ (Stand 2014), abgerufen am 30. Mai 2018