Vertrag von Gastein

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Der Vertrag von Gastein (auch: "Gasteiner Konvention") war eine am 14. August 1865 geschlossene Vereinbarung, mit der Preußen und Österreich ihr Verhältnis bei der Verwaltung der Herzogtümer Schleswig und Holstein regelten. Dies betraf insbesondere die verwaltungsmäßige Aufteilung der Stadt Kiel. Er steht im Gesamtzusammenhang der deutschen Einigungskriege und der Auseinandersetzungen um die Vorherrschaft in Deutschland.[1]

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem sich die Herzogtümer Schleswig und Holstein 1864 mit Unterstützung durch preußische und österreichische Truppen durch den Sieg im Deutsch-Dänischen Krieg vom dänischen Gesamtstaat losgesagt hatten, verwalteten Preußen und Österreich zunächst für ein knappes Jahr die Herzogtümer gemeinsam. Der Vertrag wurde vor dem Hintergrund der zunehmenden Spannungen zwischen Österreich und Deutschland um die Vorherrschaft in Deutschland geschlossen und hatte das Ziel, einen Krieg zwischen den Bundesgenossen von 1864 zu verhindern.

Durch den Vertrag von Gastein wurde festgelegt, dass Preußen das Herzogtum Schleswig und Österreich das Herzogtum Holstein verwalten sollte. Kiel bekam dabei, obwohl das damals wesentlich kleinere Stadtgebiet noch vollständig in Holstein lag, eine Sonderrolle, indem dort sowohl österreichische als auch preußische Truppen stationiert wurden. Das beinhaltete auch eine Aufteilung der Verwaltung der Stadt.

Aufteilung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Grenze verlief entlang der Hamburger Chaussee, dem Sophienblatt, den Straßen Klinke, Vorstadt und Holstenstraße, der Schloßstraße und der Kattenstraße bis zur Wasserallee. Der Osten der so geteilten Stadt stand unter österreichischer Verwaltung, der Westteil unter preußischer. Das gesamte Ostufer der Kieler Förde, das damals noch von Gaarden bis Laboe aus selbständigen Dörfern bestand, war preußisch. Ebenso das Westufer, soweit es nicht im österreichischen Stadtbezirk lag, und die gesamte Wasserfläche des Hafens und der Förde. Der Exerzierplatz und die Badeanstalt konnten nach jeweiliger Absprache von den Truppenkontigenten beider Staaten genutzt werden.

Beide Staaten entsandten jeweils einen Statthalter. Für Preußen war dies Generalleutnant Edwin von Manteuffel, für Östereich Freiherr Ludwig von Gablenz. Manteuffel hatte seinen Amtssitz auf Schloss Gottorf in Schleswig, Gablenz im Kieler Schloss.

Ende des Vertrages und Folgen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Spannungen zwischen Preußen und Österreich verschärften sich bereits 1866 weiter. Österreich beantragte Anfang Juni bei der Frankfurter Bundesversammlung, die Entscheidung über Schleswig-Holstein zur Bundesangelegenheit zu machen, und berief die holsteinische Ständeversammlung ein. Dies betrachtete Bismarck seitens Preußens als Bruch des Gasteiner Vertrages. Bereits wenige Tage später besetzten preußische Truppen von Norden her kampflos das Herzogtum Holstein. Die österreichischen Truppen verließen daraufhin Holstein ebenso wie der österreichische Statthalter. Damit war der Vertrag von Gastein faktisch gegenstandslos.

Der sich anschließende Preußisch-Österreichische Krieg spielte sich daraufhin auch nicht mehr im Norden ab. Die Entscheidung zugunsten Preußens fiel am 3. Juli 1866 bei der Schlacht von Königgrätz in Nordböhmen. Dieser Kriegsausgang machte Preußen zur bestimmenden Macht in Deutschland und ermöglichte die 1867 vollzogene Einverleibung Schleswig-Holsteins in den preußischen Staat.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Mehr zum Vertrag von Gastein bei "Kieler Erinnerungstage" unter www.kiel.de, gelesen am 22. August 2018