Ehrengrab
Ein Ehrengrab ist Ausdruck der Ehrung Verstorbener durch Städte oder Gemeinden für Bürger, die zu Lebzeiten besondere Verdienste erworben haben. Die Vergabe und Erhaltung derartiger Gräber erfolgt durch die öffentliche Hand. Je nach Vergabepraxis kann ein Ehrengrab den Charakter einer öffentlichen Auszeichnung für eine bedeutende Einzelperson oder einer Gedächtnisstätte für einen bestimmten Personenkreis haben. Wenn keine Nachkommen oder Institutionen vorhanden sind, die sich um die Gräber dieser Persönlichkeiten kümmern, übernehmen die Gemeinden oder Städte die Verantwortung für die Gräber und finanzieren die Grabpflege. So wird die Erinnerung an die geehrten Personen wachgehalten.[1]
Kiel unterhält auf verschiedenen Friedhöfen Ehrengräber.
Ehrengräber in Kiel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Verzeichnis der Ehrengräber auf der Homepage der Stadt ist nicht auf dem neuesten Stand. Das Grab des Freikorpsführers Vizeadmiral Wilfried von Loewenfeld[3] (Nordfriedhof, Feld Y, Nr. 218-219) ist kein Ehrengrab mehr.
Im Protokollauszug zur Sitzung der Ratsversammlung vom 13. Juni 2019 heißt es zur Vorlage 0327/2019 Ehrengrab Loewenfeld:
- "Beschluss:
- Der Grabstätte Loewenfeld wird der Charakter eines Ehrengrabes entzogen. Die Grabstätte wird weiterhin dauerhaft als historische Grabstätte erhalten und in einfacher Form gepflegt. Im Rahmen eines Beschriftungskonzepts von Denkmälern und Grabstätten auf dem Nordfriedhof wird eine Information zur Grabstätte Loewenfeld angebracht."[4]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Wikipedia: „Ehrengrab“
- ↑ Anmerkung: Der Beschluss über dieses Ehrengrab wurde nicht von der Stadt Kiel, sondern noch von der Marineintendantur gefällt, in deren Verantwortung der frühere Garnisonfriedhof stand.
- ↑ 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 Übersicht der Kieler Ehrengräber auf kiel.de, abgerufen 1. Januar 2018
- ↑ Auszug aus dem Protokoll der Ratsversammlung vom 13.6.2019, TOP Ö 10.21