Hexenverfolgungen: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Verbindung der sogenannten '''Hexenverfolgung''' und -prozesse in Kiel richtete das erste Todesurteil im [[1530]] sich gegen zwei Frauen, das letzte Todesurteil war vermutlich im Jahr [[1676]].
In der Verbindung der sogenannten '''Hexenverfolgung''' und -prozesse in Kiel richtete das erste Todesurteil im [[1530]] sich gegen zwei Frauen, das letzte Todesurteil war vermutlich im Jahr [[1676]].
<!-- noch nicht fertig, zur späteren Ergänzung: Hexenbild und Hexenverfolgung in der Schleswig-Holstein, Ursachen, Unterschied Stadt - Land, Malefizprozessregeln, Sagen(?) -->   
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== Aus der amtlichen Akten ==
== Aus den amtlichen Akten ==
* '''1530 Kuneke Brokers vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteil'''t
Der Schmied Peter Bock bezichtigte Kuneke Brokers, dass sie seiner Frau und seiner Tochter Krankheit und Unglück gebracht hat; ebenso Laurens Kiso und seine Frau.<br>
Lehrmeisterin ihrer Hexerei soll die "ffrawe myt deme enen oge" und ihre Mutter gewesen sein.
Kuneke Brokers bekannte unter der Folter etliche teuflische Künste zubereiten, ins Haus geworfen, untergegraben und zum Schadenszauber verwandt zu haben. (Quelle: Das Kieler Varbuch (1465-1546) in: Hermann Luppe (Hrsg.), Kiel 1899 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 17), S. 82 ff.)


* '''1530 in der Stadt Kiel vom Gericht zum Feuertod verurteilt'''
Wortwörtliche Zitate der Quellen zitiert nach Hartmut Hegeler, [http://www.anton-praetorius.de/downloads/namenslisten/Hexenprozesse_Kiel.pdf Fälle und Opfer der Hexenprozesse / Hexenverfolgung Kiel]
Grete Helmiges war schon früher durch etliche "stucke" inhaftiert gewesen, trotzdem begnadigt worden.
* '''Kuneke Brokers wurde 1530 vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt'''
Angeblich konnte sie teuflische Künste anwenden, die gegen Gott und den christlichen Glauben verstießen und dem Eggert Dobersen (Daberen) Liebeszauber für seine Frau gelehrt haben.
Der Schmied Peter Bock bezichtigte Kuneke Brokers, dass sie seiner Frau und seiner Tochter Krankheit und Unglück gebracht hat:
Viele Leute soll sie damit betrogen haben. Selbst im Gefängnis (der "hechte") soll sie Krankheit und Tod bewirkt haben.
"Dat ( = Schadenszauber) dede sey dar umme, dat Peter Bock (Kunekers Ankläger) hade gesecht, dat Kunneke Brokers eme syne dochter Leneken geven myt grinten unde salt." (d.h. sie hätte seiner Tochter die Krätze angezaubert).<br>
Sie bekannte "genodiget unde ungenodiget" (Quelle: Das Kieler Varbuch (1465-1546) in: Hermann Luppe (Hrsg.), Kiel 1899 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 17), S. 85)


* '''1578 Abelke Schlukups, Anneke Bartels, Beke Kohberg, Christina Poppen, Abelke Kohberg und drei namenlose Frauen zum Feuertod in der Stadt Kiel verurteilt'''
Ebenso soll sie Laurens Kiso und seiner Frau Krankheit und Unglück angetan habe, indem sie zusammen mit ihrer Mutter eine Salbe  angefertigte und angeblich auf Laurens Kiso und dessen gelben Rock beschmierte, so dass er davon krank, unglücklich und übelbeleumdet wurde.<br>
weil sie ''mit dem Satan einen Bund gemacht und durch Zauberei Menschen und Vieh viel Schaden angerichtet haben'' (Quelle: Rechnung des Niedergerichtes nach Arthur Gloy, in Kiels Vergangenheit und Gegenwart, Kiel 1926, S. 60. Die Prozessakten fehlen.)


* '''1580 Anneke Grevers (vermutlich in Kiel zum Tode verurteilt)'''
Lehrmeisterinnen von Kuneke Brokers soll die "ffrawe myt deme enen oge" und ihre Mutter gewesen sein.
Anneke Grevers lebte früher im Dorf Krakery - zu Hans Pogwischen Gut in Schwansen gehörig - und erlernte dort von Sunde Bohlen und von Johannes Webern die Zauberei.<br>
Ihr Ankläger ließ sie "pinygen" (peinigen, d.h. foltern), sie bekannte "genodiget unde ungenodiget" (genötigt und ungenötig) "ettlike duvelsche kunste" zubereitet, ins Haus geworfen, untergegraben und zum Schadenszauber verwandt zu haben. (Quelle: Das Kieler Varbuch (1465-1546) in: Hermann Luppe (Hrsg.), Kiel 1899 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 17), S. 82 ff.)
Sie schwor dem christlichen Glauben ab und ergab sich dem Teufel. Viele Menschen schädigte sie, sie konnte es aber auch wieder zum Guten wenden. (Asmus Bremer, "Kieler Chronik" in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft Nr. 18 u. 19), S. 83 f.. Protokoll fehlt.)
 
* '''Grete Helmiges wurde 1530 in der Stadt Kiel vom Gericht zum Feuertod verurteilt'''
Grete Helmiges war schon früher inhaftiert gewesen und bekannte etliche "stucke", wurde aber begnadigt.<br>
 
Angeblich konnte sie teuflische Künste anwenden, die gegen Gott und den christlichen Glauben verstießen. Sie soll "duvelsche kunste“ (im diesen Fall Liebeszauber) dem Eggert Dobersen (Daberen) gelehrt haben, 
"... dey hey solde bruken tusschen sick unde siner ffrawen…, dey nicht stat ffor fromen luden to seggen."
Viele Leute soll sie damit betrogen haben. Selbst im Gefängnis (der "hechte") soll sie Krankheit und Tod bewirkt haben. Sie bekannte "genodiget unde ungenodiget". (Quelle: Das Kieler Varbuch (1465-1546) in: Hermann Luppe (Hrsg.), Kiel 1899 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 17), S. 85)
 
* ''' Abelke Schlukups, Anneke Bartels, Beke Kohberg, Christina Poppen, Abelke Kohberg und drei namenlose Frauen 1578 zum Feuertod in der Stadt Kiel verurteilt'''
"... allesamt mit dem leidigen Satan einen Bund gemacht und durch Zauberey denen Menschen und Vieh viel Schaden gethan"
(Quelle: Rechnung des Niedergerichtes nach Arthur Gloy, in Kiels Vergangenheit und Gegenwart, Kiel 1926, S. 60.Die Prozessakten fehlen.)
 
* ''' Anneke Grevers 1580 vermutlich in Kiel zum Tode verurteilt'''
Anneke Grevers lebte früher im Dorf Krakery, das zum Gut Pogwisch (das heutige Gut Grünholz) gehörte (Schwansen).
 
"Sie schwor dem christlichen Glauben ab und ergab sich dem Teufel, "Caiphos" genannt, in Menschengestalt kam er zu ihr. Viele Menschen schädigte sie, sie konnte es aber auch wieder zum Guten wenden."
Im Dorf Krakery erlernte sie von Sunde Bohlen und von Johannes Webern, "so ihr Pfaffe gewesen", die Zauberei. (Quelle: Asmus Bremer, "Kieler Chronik" in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft Nr. 18 u. 19), S. 83 f.. Protokoll fehlt.)


* '''1587 Sunde Bohlen vom Kieler Gericht zum lebendig begraben und gepfählt verurteilt'''   
* '''1587 Sunde Bohlen vom Kieler Gericht zum lebendig begraben und gepfählt verurteilt'''   
Sunde Bohlen oder Hansen, angeblich 102 Jahre alt, vermutlich in Angeln zu Schuby, Kirchspiel Schwansen geboren.<br>
Sunde Bohlen oder Hansen, angeblich 102 Jahre alt, vermutlich in Angeln zu Schuby, Kirchspiel Schwansen geboren, ihr erster Ehemann war Christoffer Dufenheim.<br>  
Zu Schleswig waren sie und ihr Mann Hans Schnieder wegen begangener Unzucht und Dieberei bestraft („ausgestrichen“) worden. Wegen Hexerei, Wahrsagen und (Zauber-) Beschwörungen verhaftet. Angeblich soll sie zwei ihrer Kinder getötet haben. (Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft Nr. 18 u. 19), S. 114f.)
Zu Schleswig waren sie und ihr zweiter Mann Hans Schneider (oder Schnieder) wegen begangener Unzucht und Dieberei bestraft (ausgestrichen = auf der Bürgerliste streichen, aus der Stadt verwiesen) worden.  
Wegen "Hexerey", "Wicken" (Wahrsagen), "Rahten" ( = zur Heilung beschwören) und "Segensprechen" (Segen=Zauberbeschwörungsformel) wurde sie verhaftet.<br>
"Item daß sie die Worte, wie man rathen und Segen sprechen sollte, vor 40 oder 50 Jahren von ihren Eltern, auch anderen Weibern, so vor vielen Jahren schon gestorben, gelernet hatte. Sie were itzo hundert und zwei Jahre alt und hette man bey ihren jungen Jahren nichts davon gewusst, daß jemand um solche Raden und Segensprechen were gestrafft oder verbrand worden."<br>
Sie bekannte, ihr Kind, dass sie mit Christoffer Dufenheim gehabt hatte, in Schleswig erstickt zu haben. Ein anderes Kind, dessen Vater ihr jetziger Mann Hans Schnieder war, hatte sie verhungern lassen. (Quelle: Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft Nr. 18 u. 19), S. 114f.)


* '''1619 Grete Linden und Anneke Linden Urteil unbekannt'''
* '''Grete Linden 1619 vor dem Kieler Gericht, Urteil unbekannt'''
Die Schwestern Grete und Anneke Linden aus dem Amt Kiel, bezichtigte man der Zauberei und Verübung von Bösen, vom Amtsschreiber zu Kiel „gefänglich eingezogen“.<br>
 
So sollen die Schwestern die Zauberei von der "''Schweinhirtschen''" gelernt und für den Teufel gewonnen haben, Grete bei der "''Holtenauer Brücke''". Grete war auch dabei, wie die Schweinhirtschen den "Geist" in der ''Holtenauer Au'' mit einem Ahornbusch stäupte (=züchtigen).
Grete Linden, Schwester von Anneke Linden, aus dem Amt Kiel, verheiratet, Mutter einer Tochter, wegen bezichtigter Zauberei vom Amtsschreiber zu Kiel gefänglich eingezogen.<br>
Mit dem "Abgott" tötete die Schwetsern Vieh im Dänischen Wohlde zu Birkenmoor (Gut Dänisch Nienhof), zu Felm, zu [[Schilksee]] und zu [[Pries]], zu Uhlenhorst und Scharnhagen und sie verdarben Korn.<br>
 
Angeblich jagten sie das Kind von Marien Leisterschneiders Sohn in der [[Brunswik]] auf dem "Braunschweiger Felde“ den bösen Geist ein und taten anders Böses.<br>
"… Sie soll die Zauberei von der inzwischen verstorbenen "Schweinhirtschen" gelernt haben. Als sie sich einmal zusammen mit ihr an der Grenze von Clawes von der Wischen beim Gut Dänisch Nienhof bei dem Bache "Bardenaw" die Füße wusch, gab ihr die "Schweinhirtsche" einen Apfel, von dem Grete wunderlich wurde. Später aßen sie bei der "Holtenauer Brücke" Speck, den die "Schweinhirtsche" bei sich gehabt hatte. Hiermit wurde Grete für den Teufel gewonnen. Sie schwor Gott, ihren Eltern, ihrer Schwester und ihrem Bruder.<br>
Der Herzog ordnete an, sie vor das ordentliche Gericht zu stellen (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 7, aus Nr. 1785)
 
Grete war dabei, als die "Schweinhirtsche" den "Geist" in der Holtenauer Au mit einem Ahornbusch stäupte. Schließlich verwandelte sich der Geist in eine Elster.<br>
 
Den "bösen Geist", Blasius mit Namen, hatten die Schwestern Linden in das Kind von Marien Leistenschneiders Sohn in der Brunswik eingewiesen. Das beklagenswerte Schicksal des Kindes konnte nur Gott bessern.<br>
 
Zusammen mit der "Schweinhirtschen" hatte sie einen Trunk u.a. aus Essig und Bocksblut für Heinrich Siemßen gebraut, der ihm den Verstand raubte.<br>
 
Sie verhinderte, dass die "Schweinhirtsche" mit Ancke Wulffes zu Schönwohld einen Jacob toyen das Korn verdarb.<br>
 
6 Pferde ihres Schwagers hatte sie vor 2 oder 3 Jahren in die Augen gepustet. Sie erblindeten, wurden toll und krepierten. Andere Pferde brachte sie und Grete Horen z.B. im Birkenmoor(Gut Dänisch Nienhof ) um, indem sie sie in einem kleinen Teich trieben, in welchen die Hexen ein Kraut geworfen hatten.<br>
 
Sich selbst und ihrer Schwester tötete sie Schafe.<br>
Anderes Böses verübten die Schwestern mit einem Glas, wenn sie aus ihm in "vierten und fünfften Nahmen Gottes" tranken.<br>
 
Der Herzog ordnete an, sie vor das ordentliche Gericht zu stellen." (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 7, aus Nr. 1785)
 
* '''Anneke Linden vor dem Kieler Gericht, Urteil unbekannt'''
Schwester von Grete Linden, war wie diese wegen bezichtigter Zauberei gefänglich vom Amtsschreiber eingezogen worden.<br>
 
"Ihre Schwester sei "gelehrter" gewesen. Ein Jahr vor ihrem Tod hatte die "Schweinehirtsche" ihr die "Kunst" beigebracht "Das die Kunst gewiß wehre", bewies Anneke, als sie ihren eigenen Hund mit einem Stück Weißbrot, das ihr die "Schweinehirtsche" gegeben hatte, tötete. Ein anderes Mal hatte ihr die "Schweinehirtsche" Kraut gebracht, wovon zwei ihrer eigenen Kühe starben.<br>
 
Zusammen mit ihrer Schwester und dem "Abgott" tötete sie Vieh im Dänischen Wohlde zu Birkenmoor und zu Felm.<br>
 
Vor 4 Jahren hatte ihre Schwester sie gezwungen, ihr eigenes Pferd durch den "Geist" umzubringen. Ebenfalls durch ihren "bösen Geist" tötete sie zu Schilksee Vieh, zu Pries mußte ein Kalb sein Leben lassen, Pferde waren es zu Uhlenhorst und Scharnhagen.<br>
 
Dem Kind von Marien Leisterschneiders Sohn jagte sie zusammen mit ihrer Schwester auf dem "Braunschweiger Felde" den bösen Geist ein. Beide sandten auch einem Manne den bösen Geist zu.Er stürzte daraufhin vom Baum und brach sich das Genick.<br>
 
Die Schwestern konnten auch "das wuten (tollwütig) Thier" heilen - dank eines Horns, das der "Schweinehirtschen" gehörte. Der Besitzer des kranken Viehs brauchte nur Wasser aus dem Horn zu trinken.<br>
 
Der Herzog ordnete an sie vor ein ordentliches Gericht zu stellen." (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 7, aus Nr. 1785)


* '''1638 Unbekannte angebliche Hexe vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt'''
* '''1638 Unbekannte angebliche Hexe vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt'''
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* '''1638 Ancke Krußen Urteil unbekannt'''
* '''1638 Ancke Krußen Urteil unbekannt'''
Ancke Krußen war ein Schlachterweib aus der Brunswik, ihr Bruder war Tewes Schneklodt zu Nieheikendorff (Neuheikendorf).<br>
Ancke Krußen war ein Schlachterweib aus der [[Brunswik]], ihr Bruder war Tewes Schneklodt zu [[Heikendorf|Neuheikendorf]].
Sie wurde von Hans und Marx Wilden angeklagt, die ihre Klageschrift beim Amtschreiber des Amtes Kiel einreichten. <br>
 
Von einer Frau zu Schrevenborn mit Namen Egell Emsche wurde sie besagt, eine Hexe zu sein.
Sie wurde von Hans und Marx Wilden angeklagt, die ihre Klageschrift beim Amtschreiber des Amtes Kiel einreichten.
Ancke Krußen bekannte unter dem Einfluss der Folter, dass Engell Emsche ihr das Zaubern gelehrt habe und bei ihrer Mutter schloß sie diese "Lehre" ab; dass sie vom Godt und allen Heiligen abschwor, mit dem Abgodt mit Nahmen Peter Unzucht getrieben habe und dass der Teufel sie verleitete, Böses zu tun.
 
Nach der "Holsten Erkenntnis" soll das Urteil vor der Exekution an den Herzog eingesandt werden. (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein Abt.7, aus Nr. 1758)
Ancke Krußen wurde von einer Frau zu Schrevenborn mit Namen Engell Emsche besagt, einer verbrannten "Zeüberschen" (vielleicht ein Zauber oder Zauuberspruch).
 
Ancke Krußen bekannte unter dem Einfluss der Folter:
" …Sie sey vor etwa 16 Jahren zu der Zeüberschen Engell Emsche in ihrem Haus in Nieheikendorff (Neuheikendorf) gekommen, daselbst sie ihr uff der Dielen gesagett, sie sollte Godt und alle Heiligen vorschweren, welches sie auch gethan. Folgendts sey die Emsche mit ihr in einer Cammer gegangen, aldha ihr Abgodt mit Nahmen Peter, in eines Mannes Gestaldt, schwartz gekleidett mit einem schwarzen Barte, zu ihr gekommen und ihr vorsprochen undt zugesagett, sie solle genuch haben."
 
Ihr Abgott Peter sei  oft bei ihr in menschlicher Gestalt,  in Teufelsgestalt mit einem "Kuhefues" und in tierischer Gestalt als schwarze Maus erschienen.
 
Sie habe auch mit ihm Unzucht getrieben "undt was von ihm kommen, ist kaldt geweßen."
 
Der Teufel habe sie verleitet, Böses zu tun. Ihrem Bruder habe sie 1 Schaf, 1 Lamm und 1 Kalb
umgebracht, ihrem Schwager eine Kuh, Marx Wilden einen Ochsen.
 
Marx Wildes Frau sollte plötzlich von ihr mit Krankheit verzaubert worden sein.
 
Engell Emsche will Ancke das Zaubern "in etwes gelehrett" haben, bei der Mutter schloß sie diese
"Lehre" ab.
 
Nach der "Holsten Erkenntnis" sollte das Urteil vor der Exekution an den Herzog eingesandt worden sein. (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein Abt.7, aus Nr. 1758)


'''* Die alte Lucia, Annke Schülpen, Geseke Schmidtsm, Thrina Langen, Anneke Bumannß, Sielcke Dosen,  Anneke Gieren und Judit Schölen in der Zeit vor 8. Dezember 1638 bis zum 12. Februar 1639 in Kiel als angebliche Hexen verbrannt'''
* '''Die alte Lucia, Annke Schülpen, Geseke Schmidts, Thrina Langen, Anneke Bumannß, Sielcke Dosen,  Anneke Gieren und Judit Schölen in der Zeit vor 8. Dezember 1638 bis zum 12. Februar 1639 in Kiel verbrannt'''
(Quelle: Rechnung des Scharfrichters Wendel Bückel, Kiel, den 30.5.1639, nach Conrad Friedrich Fick, Kleine Mitteilungen aus Kiels Vergangenheit, Kiel 1867, S. 16 f.)
(Quelle: Rechnung des Scharfrichters Wendel Bückel, Kiel, den 30.5.1639, nach Conrad Friedrich Fick, Kleine Mitteilungen aus Kiels Vergangenheit, Kiel 1867, S. 16 f.)


* '''1666 die Palschke, Margrete Brunß und Marie Beegmanß'''
* '''Abell Beegmanß vermutlich wegen Verleumdung die Stadt Kiel verwiesen'''
Abell Beegmanß, einer Witwe aus Kiel, schrieb eine Bittschrift an den Herzog [[Christian Albrecht]], in den sie die Palschke und Margrete Brunß der Hexerei beschuldigt, als Komplizinnen von bereits hingerichteten Hexen benannt wurden und dass ihr der Kieler Rat ihr Recht verweigere, weil er gegen die Palschke und Margrete Brunß nicht gerichtlich vorginge.<br>
Abell Beegmanß, einer Witwe aus Kiel, hatte in einer Bittschrift an den Herzog [[Christian Albrecht]] zwei Kieler Frauen, die Paleschke und Margrete Brunß, der Hexerei beschuldigt. Abell beklagte sich, dass ihr der Kieler Rat ihr Recht verweigere, weil er gegen die Frauen nicht gerichtlich vorgingen war.
Die Braunsche, (Mar-)Grete Brunß, Ehefrau von Claus Grellen aus der [[Fischerstraße]], soll nach Abell Beegmanß ihre Tochter Marie als Hexe beschimpft haben.<br>
**'''Die Palschke 1666 gerichtlich nicht vorgegangen, verstarb und ehrlich begraben'''
Abell Beegmanß und die Palschke, Ehefrau von Hans Bock und einer "Appelhekerin“ (Hökerey), hatten schon davor Streit miteinander gehabt, der vor dem Niedergericht gütlich beigelegt worden war.<br>
Die Paleschke war Frau von Hans Bock und einer "Appelhekerin" (Hökerei), Mutter einer Tochter u.a. Kinder, und Abell Beegmanßhatten schon Streit miteinander gehabt, der vor dem Niedergericht gütlich beigelegt worden war.
Die Palschke sollte durch einem Apfel angeblich den Teufel in Abells Tochter, Marie Beegmanß, gewiesen haben. Seitdem wurde Marie vom "bösen Feind" zermartert.<br>
Die Palschke sollte durch eine Apfel angeblich den Teufel in Abells Tochter Marie gewiesen haben. Seitdem wurde Marie vom "bösen Feind" zermartert.
Der Herzog ordnete die Einsetzung einer Untersuchungskommission aus der Mitte des Rates und der Geistlichkeit an, die Marie und Abell Beegmanß in die Kirche  vorluden. Da nur die Mutter erschien, sollen sich die Gerichtsdiener über das Befinden der Marie überzeugen. Sie berichteten, dass Marie sich ungebührlich benahm, und mit ihren Augen rollte das Augen. Eine Befragung nach ihrem Glauben war vergeblich.  Verschiedentlich tobte sie auf der Straße, insbesondere schalt sie Margret Bruß eine Hexe. Nach einem solchen Vorfall musste sie von einem Verwandten der Margret mit dem Degen in ihren Keller zurückgejagt werden.<br>
Der Teufel sprach aus ihr: "Mein Mutterchen, die Palschke hat mich hirin gewießen, welcher Deiner Tochter ein Apffel gegeben, darin sie mir leibhafftig mit in sich gefreßen, und werdt ich hier nicht eher außweichen, biß sie ehr Lohn empfangen undt gebrant ist."
Hinsichtlich der Frage, ob die Kommission sie tatsächlich für besessen hielt, geben die unvollständig erhaltenen Akten keine Auskunft. Gerichtlich scheint sie nicht belangt worden zu sein.<br>
Laut Abell Beegmanß war die Palschke als Komplizin von bereits hingerichteten Hexen benannt worden.
Der Rat der Stadt Kiel berichtete an den Landesherrn, dass Abell Beegmannß Beschuldigung falsch war und die neulich verstorbene Paleschke ehrlich begraben worden war. Weder vom Kieler Rat noch vom Herzog wurde etwas gegen die Braunsche unternommen.
Der Rat der Stadt Kiel berichtet den Landesherrn, dass diese Beschuldigung falsch war: Die Palschke sei neulich verstarb, und ehrlich begraben worden. Dagegen sei die Abell Beegmanß übelbeleumdetund einen unzüchtigen Lebenswandel geführt, weshalb sie aus der Stadt gewiesen werden sollte.
Da Abell Beegmanß „übelbeleumdet“ und ein unzüchtigen Lebenswandel führt, sollte sie aus der Stadt gewiesen werden. (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein Abt. 7, aus Nr. 1758)
**'''Margrete Brunß 1666  vermutlich gerichtlich nicht vorgegangen'''
Die Braunsche, (Mar-)Grete Brunß, Ehefrau von Claus Grellen aus der [[Fischerstraße]] wurde auch von Abell Beegmanß in deren Bittschrift an den Herzog Christian Albrecht der Hexerei beschuldigt und soll laut Abell Beegmanß als Komplizin von bereits hingerichteten Hexen benannt worden sein.<br>
Außerdem wurde sie von Marie Beegmanß, der Tochter der Abell, als Hexe beschimpft.
Gegen die Braunsche scheint weder vom Kieler Rat noch vom Herzog etwas unternommen worden zu sein.
**'''Marie Beegmanß 1666 vermutlich gerichtlich nicht vorgegangen'''
Der Herzog, dem Abel Beegmanß angezeigt wurde, dass ihre Tochter Marie durch die Paleschke vom Teufel besessen war. ordnete die Einsetzung einer Untersuchungskommission aus der Mitte des Rates und der Geistlichkeit an, die Marie und Abell Beegmanß in die Kirche  vorluden.<br>
Da die Tochter "itzo vom Bösen angefochten wurde", erschien nur die Mutter.<br>
Deshalb erhielten die Gerichtsdiener den Auftrag über das Befinden der Marie zu berichten. Marie benahm sich "ungebührlich" und rollte mit den Augen, eine Befragung nach ihrem Glauben war vergeblich und verschiedentlich tobte sie auf der Straße, insbesondere schalt sie
Margret Brunß eine Hexe. Nach einem solchen Vorfall musste sie von einem Verwandten der Margret mit dem Degen in ihren Keller zurückgejagt werden.<br>  
Die unvollständig erhaltene Akten gebem keine Auskunft, ob die Kommission Marie Bergmannß für besessen hielt. Gerichtlich scheint sie nicht belangt worden zu sein. (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein Abt. 7, aus Nr. 1758)  


* '''1668 Dorothea Buschen vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt'''
* '''1668 Dorothea Buschen vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt'''
Dorothea Busch(en), sonst Westphalen genannt, soll bereits in ihren jungen Jahren von einer Beeken Staken zu Ottendorf die Hexerei erlernt haben. Darauf war ihr ein "Buhle", Hans Hintze geheißen, auf dem „Stamperfelde" erschienen. Sie soll Schadenszauber verüben, u. a. hatte sie der Frau Rantzowen von Ahrensburg etwas unter der Türschwelle vergraben, wodurch sie sich die Beine bzw. den Hals brechen sollte. Auch soll ein Kind zu Ottendorf ermordet haben.<br>
Dorothea Busch(en), sonst Westphalen genannt, "... hatte bereits in ihren jungen Jahren, da sie kaum die Garben binden konnte, von einer Beeken Staken zu Ottendorf die Hexerei erlernt, darauf war ihr ein "Buhle", Hans Hintze geheißen, versprochen worden. Er war ihr auch auf dem Stamperfelde" in ledernen Kleidern erschienen. Dort hatte sie dreimal dem christlichen Glauben abgeschworen und mit dem Satan einen Bund geschlossen. Von ihm erhielt sie eine Rute "zur Beleidigung der Menschen", d.h. hiermit konnte sie
Beim hiesigen Amtsschreiber Fridrich Henningßen wurden Erkundigungen eingezogen: die Ermittlungen ergaben nichts "wegen der Langheit der Zeit", doch sie war vom Teufel stigmatisiert worden. (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum Civitatys Chilioniensis de anno 1673 (Obergerichtsprotokoll Nr. 6). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18. Und 19.), S. 314)  
Schadenszauber verüben. Dem Sohn des Denunzianten hatte sie etwas angetan. Der Frau Rantzowen von Ahrensburg hatte sie etwas unter der Türschwelle vergraben, wodurch sie sich die Beine bzw. den Hals brechen sollte. Durch Pulver und andere Mittel schadete sie Kindern und verleitete sie zum Teufelspakt.
 
Sie sollte ein Kind zu Ottendorf ermordet haben. Deswegen wurden beim hiesigen Amtsschreiber Fridrich Henningßen Erkundigungen eingezogen, die Ermittlungen ergaben nichts "wegen der Langheit der Zeit". Sie war vom Teufel stigmatisiert worden." (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum Civitatys Chilioniensis de anno 1673 (Obergerichtsprotokoll Nr. 6). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18. Und 19.), S. 314)  


* '''1668 Trineke oder Catrin Hasen gesteinigt'''
* '''1668 Trineke oder Catrin Hasen gesteinigt'''
Trineke oder Catrin Hasen, aus Heiligenhafen gebürtig, von Dorothea Busch(en) der Hexerei besagt und von Amts wegen gefänglich eingezogen. In ihren und ihres Mannes "Keller" sollte es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein.<br>
Trineke oder Catrin Hasen, aus Heiligenhafen gebürtig, eventuell von Dorothea Busch(en) der Hexerei besagt und von Amts wegen gefänglich eingezogen.
Die Untersuchung ergab, dass sie nicht als Zauberin oder Hexe verurteilt werden durfte, aber wegen der zugestandenen und an verschiedenen Leuten geübten Heilungsbeschörungen, Wahrsagen und andere  abergläubischen und gotteslästerlichen Misshandlungen aus der Stadt verwiesen werden sollte.<br>
"…In ihrem und ihres Mannes "Keller" soll es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Die Untersuchung ergab, dass sie nicht als Zauberin oder Hexe verurteilt werden durfte, dass sie aber aufgrund des zugestandenen und an verschiedenen Leuten geübten "Raden, Wicken und Seegnen", welches sie von einer gewissen Person in ihren jungen Jahren erlernet, wegen der "Abergläubischen und gotteslästerlichen Misshandlungen" aus der Stadt verwiesen werden sollte.<br>
Als man sie aus der Stadt am 25.April 1686 führte, wurde sie auf dem Weg nach Hagen zu von etlichen Männern zu Tode gesteinigt. Gegen diese Übeltäter ging die Stadt gerichtlich vor. (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum civitatys Chiloniensis de anno 166-1673 ( Obergerichtsprotokoll Nr. 6). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19), S. 315)


Als der Nachrichter der Stadt Kiel sie aus der Stadt am 25.04.1686 führte, wurde sie auf dem Weg
nach Hagen zu von etlichen Männern zu Tode gesteinigt. Gegen diese Übeltäter ging die Stadt
gerichtlich vor." (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum civitatys Chiloniensis de anno 166-1673 ( Obergerichtsprotokoll Nr. 6). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19), S. 315)
* '''Trienke Gieren''' - eventuell identisch mit Anneke Gieren
* '''Trienke Gieren''' - eventuell identisch mit Anneke Gieren
Am 5. März wurde Trienke Gieren Mittags um 12 Uhr aus der Stadt Kiel verwiesen und durch den Frohnen bis auf die Grenze am Wolfsbeeck oder Vollradsbeeck gebracht worden. Dort hatte das nachlaufenden Volke mit Steinen zu Tode geworfen.<br>
"… Den 5. Martii ist eine Weibsperson, Trienke Gieren geheißen, Mittags um 12 Uhr aus der Stadt verwiesen und durch den Frohnen bis auf die Grenze am Wolfsbeeck oder Vollradsbeeck gebracht. Sie ist aber ohnweit davon an jener Seiten am Berge von dem nachlauffenden Volcke mit Steinen zu Tode geworffen und hernach von dem Büttel eingescharrt worden."<br>
Den Grund ihres Vergehens gibt [[Asmus Bremer]] nicht an. Die Anklage der Zauberei und die Steinung erinnern an Trineken Hasen. Eine Anneke Gieren wurde 1638 als Hexe verbrannt. (Quelle: Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19), S. 314)  
Den Grund ihres Vergehens gibt [[Asmus Bremer]] nicht an. Die Anklage der Zauberei und die Steinigung erinnern an Trineken Hasen. Eine Anneke Gieren wurde 1638 als Hexe verbrannt. (Quelle: Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19), S. 314)  
 
* ''' Trinke Preetzen 1676 vom Kieler Gericht zum Feuertod verurteilt'''
Trinke Preetzen wohnte in Kiel in einem Keller in der [[Flämische Straße|Flämischen Straße]]. Sie wurde von ihrer Stieftochter Anjen Preetzen, 13 Jahre alt, wohnhaft in Bülk im Gute des Junkers H. Wulff von Buchwaldt, besagte ihre Stiefmutter Trinke Preetzen, sie sollte gottlose Sachen verübt haben. Eine Abordnung des Kieler Rates war wegen der Beschuldigungen in Bülk gewesen.


* '''1676 Trinke Preetzen und Hinrich Busch vom Kieler Gericht zum Feuertod verurteilt'''
Trinkes Lehrmeister sollten ihr Vater Hinrich Busch und Teke Busch(en) gewesen sein, die ihr die "Hexerey" beigebracht hatte.
{{Hauptartikel|Seite=Ein Metjen nahmens Preetzen}}<br>
"… Von Gott wandte sie sich ab und schloß sich Satan als ihren Abgott "Cupidum" genannt, an. Er erschien bei ihr als ein schwarzer Hund. Mit ihm hatte sie verschiedentlich gebuhlet und Unzucht getrieben, daraus Würm hervorgebracht. Sie mißbrauchte Oblaten beim Abendmahl. Am Hexentanz hatte sie mehrmals teilgenommen.
Anjen Preetzen, 13 Jahre alt, wohnhaft in Bülk im Gute des Junkers H. Wulff von Buchwaldt, besagte, dass ihre Stiefmutter Trinke Preetzen, wohnhaft in Kiel  in der [[Flämische Straße|Flämischen Straße]], in ihrem Keller gottlose Sachen verübt habe.  
Sie verleitete Anjen Preetzen, ihre Stieftochter und auch ihre eigenen unmündigen Kinder zu Gotteslästereien."
Anjen Preetzen, 13 Jahre alt, wohnhaft in Bülk im Gute des Junkers H. Wulff von Buchwaldt, besagte, dass ihre Stiefmutter Trinke Preetzen, wohnhaft in Kiel  in der , in ihrem Keller gottlose Sachen verübt habe.  
Ihr Lehrmeister sollen ihr Vater Hinrich Busch, ein Schütter (=Feldhüter), und Teke Buschen gewesen sein,  die ihr die "Hexerey" beigebracht hatte.  
Ihr Lehrmeister sollen ihr Vater Hinrich Busch, ein Schütter (=Feldhüter), und Teke Buschen gewesen sein,  die ihr die "Hexerey" beigebracht hatte.  
(Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum civitatys Chiloniensis de anno 1674-1679 (Obergerichtsprotokoll Nr. 7). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19),, S. 689 f. )<ref>[http://www.anton-praetorius.de/downloads/namenslisten/Hexenprozesse_Kiel.pdf Fälle und Opfer der Hexenprozesse / Hexenverfolgung Kiel] auf  der Website [http://www.anton-praetorius.de Anton Praetorius - Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter], abgerufen am 10. Januar 2019</ref>
(Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum civitatys Chiloniensis de anno 1674-1679 (Obergerichtsprotokoll Nr. 7). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19),, S. 689 f. )
 
* ''' Hinrich Busch 1676 vom Kieler Gericht zum Feuertod verurteilt'''
Hinrich Busch, ein Schütter (Feldhüter) wurde von seiner Tochter Trinke Preetzen besagt.
Am Leib hatte er ein Mal(Stigma), herrührend vom Teufelspakt. Dieses Mal ist von gerichtswegen untersucht worden, "…dasselbe auch mit Anstickungh der Nadel probiret und befunden worden, daß er keine Schmertzen empfunden, noch Blut daraus gegangen."
Sein Lehrmeister war "… Daß er seinem Erinnern und Bedünken nach albereit eine geraume, und zwahr nach der keyserlichen Kriegszeit durch einen unbekanndten Man nahmens Joachim, in der zu der Hexerey verführet worden, der auch mit dem Satan, so sich Splittohr geheisen, in Mannesgestalt auff dem Bruhnsrade zu ihm gekomme… und zum Bund verführt, mit demselben gebuhlet, Saet und Pulver von ihm empfangen, dadürch er Menschen und Vieh beschediget und umbgebracht." (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum civitatys Chiloniensis de anno 1674-1679 (Obergerichtsprotokoll Nr. 7). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19),, S. 689 f. )
<ref>[http://www.anton-praetorius.de/downloads/namenslisten/Hexenprozesse_Kiel.pdf Fälle und Opfer der Hexenprozesse / Hexenverfolgung Kiel] auf  der Website [http://www.anton-praetorius.de Anton Praetorius - Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter], abgerufen am 10. Januar 2019</ref>


== Prozesskritiker ==
== Prozesskritiker ==

Version vom 12. Januar 2019, 12:41 Uhr

In der Verbindung der sogenannten Hexenverfolgung und -prozesse in Kiel richtete das erste Todesurteil im 1530 sich gegen zwei Frauen, das letzte Todesurteil war vermutlich im Jahr 1676.

Aus den amtlichen Akten

Wortwörtliche Zitate der Quellen zitiert nach Hartmut Hegeler, Fälle und Opfer der Hexenprozesse / Hexenverfolgung Kiel

  • Kuneke Brokers wurde 1530 vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt

Der Schmied Peter Bock bezichtigte Kuneke Brokers, dass sie seiner Frau und seiner Tochter Krankheit und Unglück gebracht hat: "Dat ( = Schadenszauber) dede sey dar umme, dat Peter Bock (Kunekers Ankläger) hade gesecht, dat Kunneke Brokers eme syne dochter Leneken geven myt grinten unde salt." (d.h. sie hätte seiner Tochter die Krätze angezaubert).

Ebenso soll sie Laurens Kiso und seiner Frau Krankheit und Unglück angetan habe, indem sie zusammen mit ihrer Mutter eine Salbe angefertigte und angeblich auf Laurens Kiso und dessen gelben Rock beschmierte, so dass er davon krank, unglücklich und übelbeleumdet wurde.

Lehrmeisterinnen von Kuneke Brokers soll die "ffrawe myt deme enen oge" und ihre Mutter gewesen sein. Ihr Ankläger ließ sie "pinygen" (peinigen, d.h. foltern), sie bekannte "genodiget unde ungenodiget" (genötigt und ungenötig) "ettlike duvelsche kunste" zubereitet, ins Haus geworfen, untergegraben und zum Schadenszauber verwandt zu haben. (Quelle: Das Kieler Varbuch (1465-1546) in: Hermann Luppe (Hrsg.), Kiel 1899 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 17), S. 82 ff.)

  • Grete Helmiges wurde 1530 in der Stadt Kiel vom Gericht zum Feuertod verurteilt

Grete Helmiges war schon früher inhaftiert gewesen und bekannte etliche "stucke", wurde aber begnadigt.

Angeblich konnte sie teuflische Künste anwenden, die gegen Gott und den christlichen Glauben verstießen. Sie soll "duvelsche kunste“ (im diesen Fall Liebeszauber) dem Eggert Dobersen (Daberen) gelehrt haben, "... dey hey solde bruken tusschen sick unde siner ffrawen…, dey nicht stat ffor fromen luden to seggen." Viele Leute soll sie damit betrogen haben. Selbst im Gefängnis (der "hechte") soll sie Krankheit und Tod bewirkt haben. Sie bekannte "genodiget unde ungenodiget". (Quelle: Das Kieler Varbuch (1465-1546) in: Hermann Luppe (Hrsg.), Kiel 1899 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 17), S. 85)

  • Abelke Schlukups, Anneke Bartels, Beke Kohberg, Christina Poppen, Abelke Kohberg und drei namenlose Frauen 1578 zum Feuertod in der Stadt Kiel verurteilt

"... allesamt mit dem leidigen Satan einen Bund gemacht und durch Zauberey denen Menschen und Vieh viel Schaden gethan" (Quelle: Rechnung des Niedergerichtes nach Arthur Gloy, in Kiels Vergangenheit und Gegenwart, Kiel 1926, S. 60.Die Prozessakten fehlen.)

  • Anneke Grevers 1580 vermutlich in Kiel zum Tode verurteilt

Anneke Grevers lebte früher im Dorf Krakery, das zum Gut Pogwisch (das heutige Gut Grünholz) gehörte (Schwansen).

"Sie schwor dem christlichen Glauben ab und ergab sich dem Teufel, "Caiphos" genannt, in Menschengestalt kam er zu ihr. Viele Menschen schädigte sie, sie konnte es aber auch wieder zum Guten wenden." Im Dorf Krakery erlernte sie von Sunde Bohlen und von Johannes Webern, "so ihr Pfaffe gewesen", die Zauberei. (Quelle: Asmus Bremer, "Kieler Chronik" in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft Nr. 18 u. 19), S. 83 f.. Protokoll fehlt.)

  • 1587 Sunde Bohlen vom Kieler Gericht zum lebendig begraben und gepfählt verurteilt

Sunde Bohlen oder Hansen, angeblich 102 Jahre alt, vermutlich in Angeln zu Schuby, Kirchspiel Schwansen geboren, ihr erster Ehemann war Christoffer Dufenheim.
Zu Schleswig waren sie und ihr zweiter Mann Hans Schneider (oder Schnieder) wegen begangener Unzucht und Dieberei bestraft (ausgestrichen = auf der Bürgerliste streichen, aus der Stadt verwiesen) worden. Wegen "Hexerey", "Wicken" (Wahrsagen), "Rahten" ( = zur Heilung beschwören) und "Segensprechen" (Segen=Zauberbeschwörungsformel) wurde sie verhaftet.

"Item daß sie die Worte, wie man rathen und Segen sprechen sollte, vor 40 oder 50 Jahren von ihren Eltern, auch anderen Weibern, so vor vielen Jahren schon gestorben, gelernet hatte. Sie were itzo hundert und zwei Jahre alt und hette man bey ihren jungen Jahren nichts davon gewusst, daß jemand um solche Raden und Segensprechen were gestrafft oder verbrand worden."

Sie bekannte, ihr Kind, dass sie mit Christoffer Dufenheim gehabt hatte, in Schleswig erstickt zu haben. Ein anderes Kind, dessen Vater ihr jetziger Mann Hans Schnieder war, hatte sie verhungern lassen. (Quelle: Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft Nr. 18 u. 19), S. 114f.)

  • Grete Linden 1619 vor dem Kieler Gericht, Urteil unbekannt

Grete Linden, Schwester von Anneke Linden, aus dem Amt Kiel, verheiratet, Mutter einer Tochter, wegen bezichtigter Zauberei vom Amtsschreiber zu Kiel gefänglich eingezogen.

"… Sie soll die Zauberei von der inzwischen verstorbenen "Schweinhirtschen" gelernt haben. Als sie sich einmal zusammen mit ihr an der Grenze von Clawes von der Wischen beim Gut Dänisch Nienhof bei dem Bache "Bardenaw" die Füße wusch, gab ihr die "Schweinhirtsche" einen Apfel, von dem Grete wunderlich wurde. Später aßen sie bei der "Holtenauer Brücke" Speck, den die "Schweinhirtsche" bei sich gehabt hatte. Hiermit wurde Grete für den Teufel gewonnen. Sie schwor Gott, ihren Eltern, ihrer Schwester und ihrem Bruder.

Grete war dabei, als die "Schweinhirtsche" den "Geist" in der Holtenauer Au mit einem Ahornbusch stäupte. Schließlich verwandelte sich der Geist in eine Elster.

Den "bösen Geist", Blasius mit Namen, hatten die Schwestern Linden in das Kind von Marien Leistenschneiders Sohn in der Brunswik eingewiesen. Das beklagenswerte Schicksal des Kindes konnte nur Gott bessern.

Zusammen mit der "Schweinhirtschen" hatte sie einen Trunk u.a. aus Essig und Bocksblut für Heinrich Siemßen gebraut, der ihm den Verstand raubte.

Sie verhinderte, dass die "Schweinhirtsche" mit Ancke Wulffes zu Schönwohld einen Jacob toyen das Korn verdarb.

6 Pferde ihres Schwagers hatte sie vor 2 oder 3 Jahren in die Augen gepustet. Sie erblindeten, wurden toll und krepierten. Andere Pferde brachte sie und Grete Horen z.B. im Birkenmoor(Gut Dänisch Nienhof ) um, indem sie sie in einem kleinen Teich trieben, in welchen die Hexen ein Kraut geworfen hatten.

Sich selbst und ihrer Schwester tötete sie Schafe.

Anderes Böses verübten die Schwestern mit einem Glas, wenn sie aus ihm in "vierten und fünfften Nahmen Gottes" tranken.

Der Herzog ordnete an, sie vor das ordentliche Gericht zu stellen." (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 7, aus Nr. 1785)

  • Anneke Linden vor dem Kieler Gericht, Urteil unbekannt

Schwester von Grete Linden, war wie diese wegen bezichtigter Zauberei gefänglich vom Amtsschreiber eingezogen worden.

"Ihre Schwester sei "gelehrter" gewesen. Ein Jahr vor ihrem Tod hatte die "Schweinehirtsche" ihr die "Kunst" beigebracht "Das die Kunst gewiß wehre", bewies Anneke, als sie ihren eigenen Hund mit einem Stück Weißbrot, das ihr die "Schweinehirtsche" gegeben hatte, tötete. Ein anderes Mal hatte ihr die "Schweinehirtsche" Kraut gebracht, wovon zwei ihrer eigenen Kühe starben.

Zusammen mit ihrer Schwester und dem "Abgott" tötete sie Vieh im Dänischen Wohlde zu Birkenmoor und zu Felm.

Vor 4 Jahren hatte ihre Schwester sie gezwungen, ihr eigenes Pferd durch den "Geist" umzubringen. Ebenfalls durch ihren "bösen Geist" tötete sie zu Schilksee Vieh, zu Pries mußte ein Kalb sein Leben lassen, Pferde waren es zu Uhlenhorst und Scharnhagen.

Dem Kind von Marien Leisterschneiders Sohn jagte sie zusammen mit ihrer Schwester auf dem "Braunschweiger Felde" den bösen Geist ein. Beide sandten auch einem Manne den bösen Geist zu.Er stürzte daraufhin vom Baum und brach sich das Genick.

Die Schwestern konnten auch "das wuten (tollwütig) Thier" heilen - dank eines Horns, das der "Schweinehirtschen" gehörte. Der Besitzer des kranken Viehs brauchte nur Wasser aus dem Horn zu trinken.

Der Herzog ordnete an sie vor ein ordentliches Gericht zu stellen." (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 7, aus Nr. 1785)

  • 1638 Unbekannte angebliche Hexe vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt

(Quelle: Extrakt der Niedergerichtsrechnung vom Jahre 1636, nach Arthur Gloy, Aus Kiels Vergangenheit und Gegenwart, Kiel 1926, S. 62.)

  • 1638 Ancke Krußen Urteil unbekannt

Ancke Krußen war ein Schlachterweib aus der Brunswik, ihr Bruder war Tewes Schneklodt zu Neuheikendorf.

Sie wurde von Hans und Marx Wilden angeklagt, die ihre Klageschrift beim Amtschreiber des Amtes Kiel einreichten.

Ancke Krußen wurde von einer Frau zu Schrevenborn mit Namen Engell Emsche besagt, einer verbrannten "Zeüberschen" (vielleicht ein Zauber oder Zauuberspruch).

Ancke Krußen bekannte unter dem Einfluss der Folter: " …Sie sey vor etwa 16 Jahren zu der Zeüberschen Engell Emsche in ihrem Haus in Nieheikendorff (Neuheikendorf) gekommen, daselbst sie ihr uff der Dielen gesagett, sie sollte Godt und alle Heiligen vorschweren, welches sie auch gethan. Folgendts sey die Emsche mit ihr in einer Cammer gegangen, aldha ihr Abgodt mit Nahmen Peter, in eines Mannes Gestaldt, schwartz gekleidett mit einem schwarzen Barte, zu ihr gekommen und ihr vorsprochen undt zugesagett, sie solle genuch haben."

Ihr Abgott Peter sei oft bei ihr in menschlicher Gestalt, in Teufelsgestalt mit einem "Kuhefues" und in tierischer Gestalt als schwarze Maus erschienen.

Sie habe auch mit ihm Unzucht getrieben "undt was von ihm kommen, ist kaldt geweßen."

Der Teufel habe sie verleitet, Böses zu tun. Ihrem Bruder habe sie 1 Schaf, 1 Lamm und 1 Kalb umgebracht, ihrem Schwager eine Kuh, Marx Wilden einen Ochsen.

Marx Wildes Frau sollte plötzlich von ihr mit Krankheit verzaubert worden sein.

Engell Emsche will Ancke das Zaubern "in etwes gelehrett" haben, bei der Mutter schloß sie diese "Lehre" ab.

Nach der "Holsten Erkenntnis" sollte das Urteil vor der Exekution an den Herzog eingesandt worden sein. (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein Abt.7, aus Nr. 1758)

  • Die alte Lucia, Annke Schülpen, Geseke Schmidts, Thrina Langen, Anneke Bumannß, Sielcke Dosen, Anneke Gieren und Judit Schölen in der Zeit vor 8. Dezember 1638 bis zum 12. Februar 1639 in Kiel verbrannt

(Quelle: Rechnung des Scharfrichters Wendel Bückel, Kiel, den 30.5.1639, nach Conrad Friedrich Fick, Kleine Mitteilungen aus Kiels Vergangenheit, Kiel 1867, S. 16 f.)

  • Abell Beegmanß vermutlich wegen Verleumdung die Stadt Kiel verwiesen

Abell Beegmanß, einer Witwe aus Kiel, hatte in einer Bittschrift an den Herzog Christian Albrecht zwei Kieler Frauen, die Paleschke und Margrete Brunß, der Hexerei beschuldigt. Abell beklagte sich, dass ihr der Kieler Rat ihr Recht verweigere, weil er gegen die Frauen nicht gerichtlich vorgingen war.

    • Die Palschke 1666 gerichtlich nicht vorgegangen, verstarb und ehrlich begraben

Die Paleschke war Frau von Hans Bock und einer "Appelhekerin" (Hökerei), Mutter einer Tochter u.a. Kinder, und Abell Beegmanßhatten schon Streit miteinander gehabt, der vor dem Niedergericht gütlich beigelegt worden war. Die Palschke sollte durch eine Apfel angeblich den Teufel in Abells Tochter Marie gewiesen haben. Seitdem wurde Marie vom "bösen Feind" zermartert. Der Teufel sprach aus ihr: "Mein Mutterchen, die Palschke hat mich hirin gewießen, welcher Deiner Tochter ein Apffel gegeben, darin sie mir leibhafftig mit in sich gefreßen, und werdt ich hier nicht eher außweichen, biß sie ehr Lohn empfangen undt gebrant ist." Laut Abell Beegmanß war die Palschke als Komplizin von bereits hingerichteten Hexen benannt worden. Der Rat der Stadt Kiel berichtet den Landesherrn, dass diese Beschuldigung falsch war: Die Palschke sei neulich verstarb, und ehrlich begraben worden. Dagegen sei die Abell Beegmanß übelbeleumdetund einen unzüchtigen Lebenswandel geführt, weshalb sie aus der Stadt gewiesen werden sollte.

    • Margrete Brunß 1666 vermutlich gerichtlich nicht vorgegangen

Die Braunsche, (Mar-)Grete Brunß, Ehefrau von Claus Grellen aus der Fischerstraße wurde auch von Abell Beegmanß in deren Bittschrift an den Herzog Christian Albrecht der Hexerei beschuldigt und soll laut Abell Beegmanß als Komplizin von bereits hingerichteten Hexen benannt worden sein.
Außerdem wurde sie von Marie Beegmanß, der Tochter der Abell, als Hexe beschimpft. Gegen die Braunsche scheint weder vom Kieler Rat noch vom Herzog etwas unternommen worden zu sein.

    • Marie Beegmanß 1666 vermutlich gerichtlich nicht vorgegangen

Der Herzog, dem Abel Beegmanß angezeigt wurde, dass ihre Tochter Marie durch die Paleschke vom Teufel besessen war. ordnete die Einsetzung einer Untersuchungskommission aus der Mitte des Rates und der Geistlichkeit an, die Marie und Abell Beegmanß in die Kirche vorluden.
Da die Tochter "itzo vom Bösen angefochten wurde", erschien nur die Mutter.
Deshalb erhielten die Gerichtsdiener den Auftrag über das Befinden der Marie zu berichten. Marie benahm sich "ungebührlich" und rollte mit den Augen, eine Befragung nach ihrem Glauben war vergeblich und verschiedentlich tobte sie auf der Straße, insbesondere schalt sie Margret Brunß eine Hexe. Nach einem solchen Vorfall musste sie von einem Verwandten der Margret mit dem Degen in ihren Keller zurückgejagt werden.
Die unvollständig erhaltene Akten gebem keine Auskunft, ob die Kommission Marie Bergmannß für besessen hielt. Gerichtlich scheint sie nicht belangt worden zu sein. (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein Abt. 7, aus Nr. 1758)

  • 1668 Dorothea Buschen vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt

Dorothea Busch(en), sonst Westphalen genannt, "... hatte bereits in ihren jungen Jahren, da sie kaum die Garben binden konnte, von einer Beeken Staken zu Ottendorf die Hexerei erlernt, darauf war ihr ein "Buhle", Hans Hintze geheißen, versprochen worden. Er war ihr auch auf dem Stamperfelde" in ledernen Kleidern erschienen. Dort hatte sie dreimal dem christlichen Glauben abgeschworen und mit dem Satan einen Bund geschlossen. Von ihm erhielt sie eine Rute "zur Beleidigung der Menschen", d.h. hiermit konnte sie Schadenszauber verüben. Dem Sohn des Denunzianten hatte sie etwas angetan. Der Frau Rantzowen von Ahrensburg hatte sie etwas unter der Türschwelle vergraben, wodurch sie sich die Beine bzw. den Hals brechen sollte. Durch Pulver und andere Mittel schadete sie Kindern und verleitete sie zum Teufelspakt.

Sie sollte ein Kind zu Ottendorf ermordet haben. Deswegen wurden beim hiesigen Amtsschreiber Fridrich Henningßen Erkundigungen eingezogen, die Ermittlungen ergaben nichts "wegen der Langheit der Zeit". Sie war vom Teufel stigmatisiert worden." (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum Civitatys Chilioniensis de anno 1673 (Obergerichtsprotokoll Nr. 6). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18. Und 19.), S. 314)

  • 1668 Trineke oder Catrin Hasen gesteinigt

Trineke oder Catrin Hasen, aus Heiligenhafen gebürtig, eventuell von Dorothea Busch(en) der Hexerei besagt und von Amts wegen gefänglich eingezogen. "…In ihrem und ihres Mannes "Keller" soll es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Die Untersuchung ergab, dass sie nicht als Zauberin oder Hexe verurteilt werden durfte, dass sie aber aufgrund des zugestandenen und an verschiedenen Leuten geübten "Raden, Wicken und Seegnen", welches sie von einer gewissen Person in ihren jungen Jahren erlernet, wegen der "Abergläubischen und gotteslästerlichen Misshandlungen" aus der Stadt verwiesen werden sollte.

Als der Nachrichter der Stadt Kiel sie aus der Stadt am 25.04.1686 führte, wurde sie auf dem Weg nach Hagen zu von etlichen Männern zu Tode gesteinigt. Gegen diese Übeltäter ging die Stadt gerichtlich vor." (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum civitatys Chiloniensis de anno 166-1673 ( Obergerichtsprotokoll Nr. 6). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19), S. 315)

  • Trienke Gieren - eventuell identisch mit Anneke Gieren

"… Den 5. Martii ist eine Weibsperson, Trienke Gieren geheißen, Mittags um 12 Uhr aus der Stadt verwiesen und durch den Frohnen bis auf die Grenze am Wolfsbeeck oder Vollradsbeeck gebracht. Sie ist aber ohnweit davon an jener Seiten am Berge von dem nachlauffenden Volcke mit Steinen zu Tode geworffen und hernach von dem Büttel eingescharrt worden."
Den Grund ihres Vergehens gibt Asmus Bremer nicht an. Die Anklage der Zauberei und die Steinigung erinnern an Trineken Hasen. Eine Anneke Gieren wurde 1638 als Hexe verbrannt. (Quelle: Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19), S. 314)

  • Trinke Preetzen 1676 vom Kieler Gericht zum Feuertod verurteilt

Trinke Preetzen wohnte in Kiel in einem Keller in der Flämischen Straße. Sie wurde von ihrer Stieftochter Anjen Preetzen, 13 Jahre alt, wohnhaft in Bülk im Gute des Junkers H. Wulff von Buchwaldt, besagte ihre Stiefmutter Trinke Preetzen, sie sollte gottlose Sachen verübt haben. Eine Abordnung des Kieler Rates war wegen der Beschuldigungen in Bülk gewesen.

Trinkes Lehrmeister sollten ihr Vater Hinrich Busch und Teke Busch(en) gewesen sein, die ihr die "Hexerey" beigebracht hatte. "… Von Gott wandte sie sich ab und schloß sich Satan als ihren Abgott "Cupidum" genannt, an. Er erschien bei ihr als ein schwarzer Hund. Mit ihm hatte sie verschiedentlich gebuhlet und Unzucht getrieben, daraus Würm hervorgebracht. Sie mißbrauchte Oblaten beim Abendmahl. Am Hexentanz hatte sie mehrmals teilgenommen. Sie verleitete Anjen Preetzen, ihre Stieftochter und auch ihre eigenen unmündigen Kinder zu Gotteslästereien." Anjen Preetzen, 13 Jahre alt, wohnhaft in Bülk im Gute des Junkers H. Wulff von Buchwaldt, besagte, dass ihre Stiefmutter Trinke Preetzen, wohnhaft in Kiel in der , in ihrem Keller gottlose Sachen verübt habe. Ihr Lehrmeister sollen ihr Vater Hinrich Busch, ein Schütter (=Feldhüter), und Teke Buschen gewesen sein, die ihr die "Hexerey" beigebracht hatte. (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum civitatys Chiloniensis de anno 1674-1679 (Obergerichtsprotokoll Nr. 7). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19),, S. 689 f. )

  • Hinrich Busch 1676 vom Kieler Gericht zum Feuertod verurteilt

Hinrich Busch, ein Schütter (Feldhüter) wurde von seiner Tochter Trinke Preetzen besagt. Am Leib hatte er ein Mal(Stigma), herrührend vom Teufelspakt. Dieses Mal ist von gerichtswegen untersucht worden, "…dasselbe auch mit Anstickungh der Nadel probiret und befunden worden, daß er keine Schmertzen empfunden, noch Blut daraus gegangen." Sein Lehrmeister war "… Daß er seinem Erinnern und Bedünken nach albereit eine geraume, und zwahr nach der keyserlichen Kriegszeit durch einen unbekanndten Man nahmens Joachim, in der zu der Hexerey verführet worden, der auch mit dem Satan, so sich Splittohr geheisen, in Mannesgestalt auff dem Bruhnsrade zu ihm gekomme… und zum Bund verführt, mit demselben gebuhlet, Saet und Pulver von ihm empfangen, dadürch er Menschen und Vieh beschediget und umbgebracht." (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum civitatys Chiloniensis de anno 1674-1679 (Obergerichtsprotokoll Nr. 7). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19),, S. 689 f. ) [1]

Prozesskritiker

Keine Hexenverfolgungsgegner, aber Prozesskritiker waren Ericus Mauritius und sein Kollege im Kieler Spruchkollegium Henricus Michaelis. Sie erstellten in Schleswig-Holstein Rechtsgutachten und Stellungnahmen zu Hexenverfahren.

Ericus Mauritius[2] (Erich Moritz, 10. August 1631 in Itzehoe; † 10. September 1691 in Wetzlar) wurde als erster Rechtsprofessor an die gerade gegründete Kieler Universität berufen.
Er hatte an einer süddeutschen Hochschule Thesen zur Hexenverfolgung vorgestellt und nannte das Werk „De denuntiatione sagarum“ d. h. „Von der Besagung der Hexen“.
Mauritius war zwar ein Befürworter der Hexenverfolgung und -hinrichtungen und stellte die Existenz von Hexen grundsätzlich nicht in Frage, aber der Hauptaugenmerk des Juristen lag auf dem rechtlichen Bereich:
er forderte die Einhaltung von Prozessvorschriften auch im Hexenverfahren, den „processus ordinarius“ , d. h. Prozesse ohne Sondergerichtsbarkeit und kein Ausnahmerecht bei der Verfolgung. Er verwarf die klassisch geltenden Indizien für Hexerei wie z.B. die sogenannte Wasserprobe, und die typischen Belastungsmerkmalen wie die angeblich entlarvende Tränenlosigkeit unter Folter oder das Hexenmal. Er warf sogar Richtern, die derartige Hexenprüfungen anordneten, Gotteslästerung vor, u. a. weil sie auch Unschuldige gefährden.
Durch seine mäßigenden Argumente beeinflusste er die damaligen Diskussion in nicht unbeträchtlichem Maße.

Henricus (Heinrich) Michaelis[3] (* März 1627 in Lübeck; † 13. Januar 1678 ebenda) war von 1665 bis 1668 als Dozent an der Universität in Kiel tätig gewesen. Auch er lehnte die von lokalen Gerichten oben genannten Indizien der Hexerei ab und er beharrte auf der Befolgung der Prozessregeln, so dass es für Kläger immer schwieriger oder sogar unmöglich wurde, Schadenzauber und die vermeintlichen Teufelsverbindungen juristisch zu beweisen. Michaelis verwies in seiner rechtlichen Gedankenführung vorsichtig auf das Werk des Theologen und maßgeblichen Verfolgungsgegners Friedrich Spee [4] (1591-1635), in dessen Werk die Absurdität von Hexengeständnissen gebrandmarkt worden war.[5]

Einzelnachweise

  1. Fälle und Opfer der Hexenprozesse / Hexenverfolgung Kiel auf der Website Anton Praetorius - Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter, abgerufen am 10. Januar 2019
  2. Wikipedia: „Ericus Mauritius“
  3. Wikipedia: „Heinricus Michaelis“
  4. Wikipedia: „Friedrich Spee“
  5. Rolf Schulte: Widerstand gegen Hexenverfolgung mit dem Quellen Ericus Mauritius: De denuntiatione sagarum, abgedruckt in: Hertius, J.N. (Hg.): Ericus Mauritius Dissertationes et Opuscula, de selectis conscripta, et se orsius antehac diversis locis edita, jam verò explendis eruditorum diuturnis desideriis, Giessen 1724; Henricus Michaelis: Responsorum sive deductorum Juris Kiloniensium aliorumque selectorum Liber, Quorum argumenta in indice praefixo exhibentur, Lubecae 1673; M. Volbehr-Weyl: Professoren und Dozenten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 1665-1933, Kiel 1934 (2.Auflage); Eugen Wohlhaupter: Rechtsquellen Schleswig-Holsteins, in: Geschichte der Rechtsquellen Schleswig-Holsteins von den Anfängen bis zum Jahre 1800, Band 1, Kiel/ Neumünster 1938 in: Manfred Jessen-Klingenberg et al. (Hrsg.), Demokratische Geschichte Band 16 auf den Website Beirat für Geschichte in der Gesellschaft für Politik und Bildung Schleswig-Holstein e. V., abgerufen am 09. Januar 2019