Ortsbeirat

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Die Ortsbeiräte wirken in Angelegenheiten mit, die ihren Stadtteil betreffen. Sie werden von den zuständigen Ämtern über alle wichtigen Vorhaben informiert und hierzu angehört. Die Zuständigkeitsbereiche der Ortsbeiräte (Ortsbeiratsbezirke) sind nicht mit den Stadtteilen identisch, sondern haben einen eigenen Zuschnitt, teilweise begründet durch die (historische) Stadtentwicklung und durch Untergliederung von großen Stadtteilen.

Die Grenzen der Ortsbeiratsbezirke sind im Online-Stadtplan der Stadt Kiel zu finden.

Die Mitglieder werden von der Ratsversammlung gewählt; ihre Zusammensetzung soll das Ergebnis der Kommunalwahl in ihrem Zuständigkeitsbereich widerspiegeln. Mitglieder eines Ortsbeirats können Bürgerinnen und Bürger des Ortsbeiratsbezirks, aber auch Ratsmitglieder werden.[1]

Interessierte Menschen haben beispielsweise bei öffentlichen Anhörungen zu Bebauungsplänen in den Ortsbeiräten Gelegenheit, Anregungen und Kritik zu äußern. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist ein ständiger Tagesordnungspunkt bei den Sitzungen der Ortsbeiräte. Diese können Anträge, die speziell ihren Stadtteil betreffen, an die Ratsversammlung und an die Ausschüsse stellen. Die Sitzungen sind öffentlich.

Informationen über die personelle Zusammensetzung, Sitzungstermine und -orte der Ortsberäte sowie über aktuelle Themen aus dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich sind auch unter kiel.de: Die Ortsbeiräte abrufbar.

Übersicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]