Ehrengrab
Ein Ehrengrab ist Ausdruck der Ehrung Verstorbener durch Städte oder Gemeinden für Bürger, die zu Lebzeiten besondere Verdienste erworben haben. Die Vergabe und Erhaltung derartiger Gräber erfolgt durch die öffentliche Hand. Je nach Vergabepraxis kann ein Ehrengrab den Charakter einer öffentlichen Auszeichnung für eine bedeutende Einzelperson oder einer Gedächtnisstätte für einen bestimmten Personenkreis haben. Wenn keine Nachkommen oder Institutionen vorhanden sind, die sich um die Gräber dieser Persönlichkeiten kümmern, übernehmen die Gemeinden oder Städte die Verantwortung für die Gräber und finanzieren die Grabpflege. So wird die Erinnerung an die geehrten Personen wachgehalten.[1]
Kiel unterhält auf verschiedenen Friedhöfen Ehrengräber.
Ehrengräber in Kiel
Friedhof | Name | Grabnummer |
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Südfriedhof | Heinrich Wichmann | Feld F 2, Nr. 258 |
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia: „Ehrengrab“