Ortsbeirat: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Ortsbeiräte''' wirken in Angelegenheiten mit, die ihren Stadtteil betreffen. Sie werden von den zuständigen Ämtern über alle wichtigen Vorhaben informiert und hierzu angehört. <ref>[http://www.kiel.de/ortsbeiraete Ortsbeiräte der Stadt Kiel auf kiel.de]</ref>
Die '''Ortsbeiräte''' wirken in Angelegenheiten mit, die ihren Stadtteil betreffen. Sie werden von den zuständigen Ämtern über alle wichtigen Vorhaben informiert und hierzu angehört. Die Zuständigkeitsbereiche der Ortsbeiräte sind nicht mit den Stadteilen identisch, sondern haben einen eigenen Zuschnitt. Die Grenzen der Bezirke sind im [https://ims.kiel.de/extern/kielmaps/?view=ortsbei&coords=3574079.5,6021927.5&lev=3&bmap=0&visLay=Ortsbeir%C3%A4te&identify=0&EPSG=31467&transformation=1309&transformForward=true Online-Stadtplan] der Stadt Kiel zu finden.


Interessierte haben beispielsweise bei öffentlichen Anhörungen zu Bebauungsplänen in den Ortsbeiräten Gelegenheit, Anregungen und Kritik zu äußern. Die Ortsbeiräte können Anträge, die speziell ihren Stadtteil betreffen, an die Ratsversammlung und an die Ausschüsse stellen.  
Die Mitglieder werden von der Ratsversammlung gewählt; ihre Zusammensetzung soll das Ergebnis der Kommunalwahl in ihrem Zuständigkeitsbereich widerspiegeln. Mitgliedern der Ortsbeiräte können Bürgerinnen und Bürger des Ortsbeiratsbezirks, aber auch Ratsmitglieder werden.<ref>[http://www.kiel.de/ortsbeiraete Ortsbeiräte der Stadt Kiel auf kiel.de]</ref>
 
Zu Mitgliedern der Ortsbeiräte können Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils, aber auch Ratsmitglieder gewählt werden.  
Die Sitzungen sind öffentlich.  


Interessierte haben beispielsweise bei öffentlichen Anhörungen zu Bebauungsplänen in den Ortsbeiräten Gelegenheit, Anregungen und Kritik zu äußern. Die Beteiligung der Bürger ist ein ständiger Tagesordnungspunkt bei den Ortsbeitarssitzungen. Die Ortsbeiräte können Anträge, die speziell ihren Stadtteil betreffen, an die Ratsversammlung und an die Ausschüsse stellen. Die Sitzungen sind öffentlich.


Informationen über personelle Zusammensetzung der Ortsberäte, über die Sitzungstermine und -orte für die Kieler Stadtteile sowie aktuelle Themen aus dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich sind auch unter der Internetadrese http://www.ortsbeirat.de abrufbar.  
Informationen über personelle Zusammensetzung der Ortsberäte, über die Sitzungstermine und -orte für die Kieler Stadtteile sowie aktuelle Themen aus dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich sind auch unter der Internetadrese http://www.ortsbeirat.de abrufbar.  

Version vom 5. Juni 2018, 17:43 Uhr

Die Ortsbeiräte wirken in Angelegenheiten mit, die ihren Stadtteil betreffen. Sie werden von den zuständigen Ämtern über alle wichtigen Vorhaben informiert und hierzu angehört. Die Zuständigkeitsbereiche der Ortsbeiräte sind nicht mit den Stadteilen identisch, sondern haben einen eigenen Zuschnitt. Die Grenzen der Bezirke sind im Online-Stadtplan der Stadt Kiel zu finden.

Die Mitglieder werden von der Ratsversammlung gewählt; ihre Zusammensetzung soll das Ergebnis der Kommunalwahl in ihrem Zuständigkeitsbereich widerspiegeln. Mitgliedern der Ortsbeiräte können Bürgerinnen und Bürger des Ortsbeiratsbezirks, aber auch Ratsmitglieder werden.[1]

Interessierte haben beispielsweise bei öffentlichen Anhörungen zu Bebauungsplänen in den Ortsbeiräten Gelegenheit, Anregungen und Kritik zu äußern. Die Beteiligung der Bürger ist ein ständiger Tagesordnungspunkt bei den Ortsbeitarssitzungen. Die Ortsbeiräte können Anträge, die speziell ihren Stadtteil betreffen, an die Ratsversammlung und an die Ausschüsse stellen. Die Sitzungen sind öffentlich.

Informationen über personelle Zusammensetzung der Ortsberäte, über die Sitzungstermine und -orte für die Kieler Stadtteile sowie aktuelle Themen aus dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich sind auch unter der Internetadrese http://www.ortsbeirat.de abrufbar.

Übersicht

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Quellen