Bearbeiten von „Veste

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Die '''(Alte) Veste''' (ein festes Haus<ref>{{WP}}</ref>) war ein um 1600 am [[Alter Markt|Markt]] vor der [[Rosenstraße]] und neben dem [[Altes Rathaus|Rathaus]] errichtetes Fachwerkhaus, das vor allem als städtisches Gefängnis diente, aber im Erdgeschoss auch die Verkaufsbuden und -stände (= Schrangen) der Schlachter enthielt.
Die '''Veste''' (ein festes Haus<ref>{{WP}}</ref>) wurde um 1600 als Fachwerkhaus am [[Alter Markt|Markt]] an der [[Rosenstraße)) nebenan des [[Altes Rathaus|Rathauses]] errichtet.


== Vorgänger der Alten Veste ==
Anfangs waren drei Stadtwohnungen, eines davon  „Wohnung oberhalb dem Fleischschrangens“. Im Erdgeschoss waren die Verkaufsbuden und -stände (= Schrangen) der Schlachter.<br>
Als Veste hatte ursprünglich ein Gefangenenhaus an der Ecke der [[Schuhmacherstraße]] gedient. Ein Torweg führte durch das Gebäude zum Hauptportal der [[Nikolaikirche]]. Im Obergeschoss war das Gefängnis. Als es zu klein wurde, richtete der [[Magistrat|Stadtrat]] das größere Gebäude am Markt als Gefängnis ein.


== Die Alte Veste ==
Die ältere Veste war ein Gefangenenhaus an der Ecke der [[Schuhmacherstraße]]. Ein Torweg führte durch die Gebäude zu dem Hauptportal der [[Nikolaikirche]], im Obergeschoss war das Gefängnis. Als es zu klein war, wurde das größere Gebäude am Markt als Gefängnis eingerichtet hat.<br>
Im Gebäude der Veste am Markt befanden sich ursprünglich drei Stadtwohnungen, eine davon die "Wohnung oberhalb des Fleischschrangens". Mit der Umnutzung als Veste zogen das ''Niedergericht'' und der ''Bürgergewahrsam'' vom Rathaus in das Obergeschoss der neuen Veste. Im ersten Stock verband eine Tür die beiden Gebäude.
Das ''Niedrigericht'' und der ''Bürgergewahrsam'' zog vom Rathaus in das Obergeschoss der neuen Veste. Im erstes Stock führte eine Tür vom Rathaus in die Veste.


Die folgende Beschreibung des Kieler Historikers und Zeitungsredakteurs [[Friedrich Volbehr]] (1819-1888) beruht auf seiner Besichtigung beim Abriss der Veste und des an sie stoßenden Hauses im Jahr 1877.
Das Gerichtszimmer lag an der Marktseite, abgetrennt von ihm „''.. befand sich nach der Marktseite ein 2 m langes und 2 m breites Gefängniß mit einem 15 cm breiten Stück eines Fensters. Nach der Rosenstraße hin langen 4 Gefängnisse: eins derselben bildete ein zweifenstriges Zimmer mit einem Ofen, während die drei andern die volksthümliche Bezeichnung „Loch“ völlig verdienten. Zwei derselben hatten eine Ausdehnung von 1 1/2 und 2 m und eine, hoch angebrachte, fensterartige Lichtöffnung von nur 16 cm Weite, das dritte war etwas größer, 2 1/4 und 3 m, und hatte zwei der beschriebenen Lichtöffnungen. () Eine Treppe führte auf den Dachboden, wo in späterer Zeit ein Erker aufgesetzt war, der nach der Marktseite hin zwei Gefängnisse von 2 und 3 m Ausdehnung, mit wirklichen Fenster und mit einem Ofen versehen, enthielt. Zwei ähnliche Löcher, wie unten, 2 ½ und 3 m groß, mit einer dicht unter der Decke Lichtöffnungen von 40 cm Weite, lagen nach hinten. Die Vergitterung der Fenster bestand in Eisenstangen von theilweise 3 cm Dicke. Die Thüren waren aus 6-7 cm dicken Bohlen verfertigt und mit großen Kastenschlössern, außerdem mit starken Krampen für je drei Vorhängeschlösser versehen. … Sämmtliche Gefängnisse waren aus dicken Bohlen erbaut; im Innern enthielten sie zwei oder mehrere Krampen zum Anschließen der Gefangenen.''“<ref>[https://archive.org/details/bub_gb_I9UOAAAAYAAJ/page/n173 Friedrich Volbehr: Beiträge zur Topographie der Stadt Kiel in den letzten drei Jahrhunderten, Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte, S. 74 f.]</ref>.


Das Gerichtszimmer lag an der Marktseite, abgetrennt von ihm „''.. befand sich nach der Marktseite ein 2&nbsp;m langes und 2&nbsp;m breites Gefängniß mit einem 15&nbsp;cm breiten Stück eines Fensters. Nach der Rosenstraße hin lagen 4 Gefängnisse: eins derselben bildete ein zweifenstriges Zimmer mit einem Ofen, während die drei andern die volksthümliche Bezeichnung „Loch“ völlig verdienten. Zwei derselben hatten eine Ausdehnung von 1&nbsp;½ und 2&nbsp;m und eine, hoch angebrachte, fensterartige Lichtöffnung von nur 16&nbsp;cm Weite, das dritte war etwas größer, 2&nbsp;¼ und 3&nbsp;m, und hatte zwei der beschriebenen Lichtöffnungen. (…) Eine Treppe führte auf den Dachboden, wo in späterer Zeit ein Erker aufgesetzt war, der nach der Marktseite hin zwei Gefängnisse von 2 und 3&nbsp;m Ausdehnung, mit wirklichen Fenster und mit einem Ofen versehen, enthielt. Zwei ähnliche Löcher, wie unten, 2&nbsp;½ und 3&nbsp;m groß, mit dicht unter der Decke Lichtöffnungen von 40&nbsp;cm Weite, lagen nach hinten. Die Vergitterung der Fenster bestand in Eisenstangen von theilweise 3&nbsp;cm Dicke. Die Thüren waren aus 6-7&nbsp;cm dicken Bohlen verfertigt und mit großen Kastenschlössern, außerdem mit starken Krampen für je drei Vorhängeschlösser versehen. ... Sämmtliche Gefängnisse waren aus dicken Bohlen erbaut; im Innern enthielten sie zwei oder mehrere Krampen zum Anschließen der Gefangenen.''“<ref>[https://archive.org/details/bub_gb_I9UOAAAAYAAJ/page/n173 Friedrich Volbehr: Beiträge zur Topographie der Stadt Kiel in den letzten drei Jahrhunderten, Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte, S. 74 f.]</ref>.
Die Beschreibung des Kieler Historikers und Zeitungsredakteurs [[Friedrich Volbehr]] (* [[3. Juli]] [[1819]] in Kiel; † [[6. August]] [[1888]] ebenda) beruht auf seine Besichtigung bei dem Abriss der Veste und dem an ihr stoßenden Haus im Jahr 1877.<br>
 
== Nachbargebäude ==
[[Datei:Alte Veste (Kiel 44.597).jpg|mini|links|Alte Veste: Niedergericht mit Gefängnis und Schlachterschrangen; rechts das Nebenhaus]]
[[Datei:Alte Veste (Kiel 44.597).jpg|mini|links|Alte Veste: Niedergericht mit Gefängnis und Schlachterschrangen; rechts das Nebenhaus]]
Zu den städtischen Funktionsgebäuden am Markt gehörte außer dem Rathaus und der Veste auch das rechts an die Veste anschließende Haus. Dieses wohl auch um 1600 errichtete Gebäude war zuerst ein Privathaus; später kaufte es die Stadt Kiel, anfangs als Wohnung des Oberpolizeidieners, dann als Personenstands- und Militärbüro und als Sitz der Polizeibehörde, die im oberen Geschoss ihren Sitz bekam.<ref>[https://archive.org/details/bub_gb_I9UOAAAAYAAJ/page/n173 Friedrich Volbehr: Beiträge zur Topographie der Stadt Kiel in den letzten drei Jahrhunderten, Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte, S. 75]</ref><br>
Dieses Gebäude war zuerst ein Privathaus, wohl auch um 1600 errichtet; später kaufte es die Stadt Kiel, anfangs als Wohnung des Oberpolizeidieners, dann als Personenstands- und Militärbüro und im oberen Geschoss die Polizeibehörde.<ref>[https://archive.org/details/bub_gb_I9UOAAAAYAAJ/page/n173 Friedrich Volbehr: Beiträge zur Topographie der Stadt Kiel in den letzten drei Jahrhunderten, Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte, S. 75]</ref><br>
 
== Gerichtswesen ==
Die Gefängniszellen der Veste waren wohl nur für Gefangene gedacht, die bei minderschweren Anklagegründen (causae minores der Constitutio Criminalis Carolina) von dem [[Stadtgericht|Niedergericht]] verurteilt wurden.
 
Das ''Niedergericht'' bestand aus einem rechtsgelehrten Ratsherrn und einem rechtsgelehrten Aktuar (Schreiber) bzw. später einem Rechtsverständiger zur Niederschrift des Verhandelten und zur Aufsicht über die daraus entstandenen Akten.
 
Diejenigen, die bei schwerwiegenden Anklagegründen (causae maiores – Kapitalverbrechen wie z.&nbsp;B. Mord, Totschlag, Raub, Vergewaltigung, Brandstiftung, Verrat, Münzfälschung, Bruch der Urfehde, einige Arten von Diebstahl und [[Hexenverfolgungen|Zauberei]] vor dem Hohen Gericht angeklagt wurden, kamen in das stärker gesicherte Gefängnis in der ''Büttelei'' im [[Haßturm]].


Das ''Hohe Gericht'' (auch Hochgericht oder Blutgericht genannt) bestand aus dem gesamten Stadtrat; sein Sitz war im Ratssaal des Rathauses.<ref>[https://archive.org/details/bub_gb_I9UOAAAAYAAJ/page/n173 Friedrich Volbehr: Beiträge zur Topographie der Stadt Kiel in den letzten drei Jahrhunderten, Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte,  S. 74]</ref>
Trotz der Beschreibung waren die Gefängniszellen der Veste wohl nur für Gefangene gedacht, die bei minderschweren Anklagegründen (causae minores der Constitutio Criminalis Carolina) von dem Niedriggericht verurteilt wurden.<br>
Das ''Niedriggericht'' bestand aus einem rechtsgelehrten Ratsherr und ein rechtsgelehrten Aktuar (Schreiber) bzw. später ein Rechtsverständiger zur Niederschrift des Verhandelten und zur Aufsicht über die daraus entstandenen Akten.<br>


== Weblinks ==
Diejenigen, die bei schwerwiegenden Anklagegründen (causae maiores – Kapitalverbrechen wie z. B.  Mord, Totschlag, Raub, Vergewaltigung, Brandstiftung, Verrat, Münzfälschung, Bruch der Urfehde, einige Arten von Diebstahl und [[Hexenverfolgungen|Zauberei]] vor dem Hohen Gericht angeklagt wurden, gingen in das stärker gesichertes Gefängnis in der Büttelei im [[Haßstraße#Haßturm|Haßturm]].<br>
{{Karte|32574081.32|6020082.11|14}}
Das ''Hohe Gericht'' (auch Hochgericht oder Blutgericht genannt) bestand aus allen [[Magistrat|Ratsherren]] und ihr Sitz war das Rathaus.<ref>[https://archive.org/details/bub_gb_I9UOAAAAYAAJ/page/n173 Friedrich Volbehr: Beiträge zur Topographie der Stadt Kiel in den letzten drei Jahrhunderten, Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte,  S. 74]</ref>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references/>
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[[Kategorie:Altstadt]] [[Kategorie:Abgegangenes Gebäude]] [[Kategorie:Neuzeit]] [[Kategorie:Behörde]] [[Kategorie:Polizei]]
[[Kategorie:Altstadt]] [[Kategorie:Abgegangenes Gebäude]] [[Kategorie:Neuzeit]] [[Kategorie:Behörde]][[Kategorie:Polizei]]
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