Schleswig-Holsteinische Erhebung

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Die Schleswig-Holsteinische Erhebung war eine von 1848 bis 1851 dauernde kriegerische Auseinandersetzung zwischen schleswig-holsteinischen Truppen und dem Königreich Dänemark um die Loslösung der Herzogtümer Schleswig und Holstein aus dem dänischen Gesamtstaat. Sie endete 1851 mit dem Sieg Dänemarks.

Sie wird zur Abgrenzung vom Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 auch als Erster Schleswig-Holsteinscher Krieg bezeichnet. In Dänemark heißt sie Treårskrigen (der Dreijahreskrieg).

Ausgangssituation

Die Schleswig-Holsteinische Erhebung hatte sowohl den Charakter eines innerdänischen Bürgerkrieges als auch Aspekte eines internationalen Konfliktes.

Der Bürgerkriegscharakter nährte sich aus nationalistischen Motiven wie einem deutsch-dänischen Sprachstreit und aus nicht überbrückbaren Gegensätzen in geschichtlichen, Erbfolge- und Hoheitsfragen.

International wurde der Konflikt durch die Unterstützung der deutschen Staaten Preußen, Hannover und Bayern auf der Seite der Schleswig-Holsteins und durch strategische Interessen der Großmächte Rußland und England, die diplomatisch in den Konflikt eingriffen.

Vor dem Hintergrund der der überhitzten innenpolitschen Situation in vielen Ländern Europas, die zu Beginn des Jahres 1848 zu Revolutionen in etlichen Staaten geführt hatte (Januar: Neapel, Februar: Paris, März: Wien und Berlin) bedurfte es nur noch eines relativ geringen Anlasses, um einen militärischen Konflikt zwischen Schleswig-Holstein und der dänischen Krone ausbrechen zu lassen.

Dänischer Gesamtstaat

Als Dänischen Gesamtstaat (dänisch: helstaten) bezeichnet man das dänische Hoheitsgebiet in seinem seit dem Vertrag von Zarskoje Selo (1773) bestehenden Umfang. Es umfasste über das heutige Dänemark hinaus ursprünglich Norwegen mit Island, Grönland und den Färöern. Weiter die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg. Und schließlich überseeische Kolonien in Amerika, Afrika und Asien. Das norwegische Kernland war durch den Kieler Frieden von 1814 aus dem Gesamtstaat ausgeschieden, nicht aber Island, Grönland und die Färöer.

Die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg besaßen dabei eine jeweils eigene staatsrechtliche Stellung. Sie waren formal kein Bestandteil des Königreichs Dänemark, sondern wurden in Personalunion vom dänischen König als Herzog regiert.

  • Das Herzogtum Schleswig war ein dänisches Reichslehen, der König war damit dort sein eigener Lehnsmann.
  • Das Herzogtum Holstein gehörte zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, bis dieses 1806 aufgelöst wurde. Der dänische König war dadurch als Herzog von Holstein gleichzeitig Lehnsmann des deutschen Kaisers.
  • Im Wiener Kongress war das Herzogtum Lauenburg Preußen zugesprochen worden. Preußen tauschte es jedoch mit Dänemark gegen das ehemalige Schwedisch-Vorpommern.[1] Damit war der dänische König auch Herzog von Lauenburg.

Mit der Gründung des Deutschen Bundes wurden 1815 Holstein und Lauenburg zu dessen Gliedstaaten. Der dänische König erklärte 1816, dass er diese beiden Herzogtümer als zwei eigenständige Gliedstaaten betrachtete, aber keine zweite Stimme dafür im Deutschen Bund beanspruche.[2]


Einzelnachwese

  1. Herzogtum Lauenburg bei kreis-rz.de, abgerufen am 19. März 2024
  2. Mitgliedsstaaten im deutschen Bund bei Wikipedia, speziell Sonderfälle Holstein, Lauenburg, Schleswig, abgerufen am 19. März 2024