Bearbeiten von „Ratsversammlung

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== Rechtliche Stellung ==
== Rechtliche Stellung ==
"Der in der Praxis gelegentlich verwendete Begriff Stadtparlament ist irreführend, da die [Ratsversammlung] keine legislative Funktion ausführt, sondern Teil der Exekutive der mittelbaren Landesverwaltung ist."<ref name="Ratsversammlung">''Ratsversammlung''. In: {{Kiel Lexikon}}</ref>
"Der in der Praxis gelegentlich verwendete Begriff Stadtparlament ist irreführend, da die [Ratsversammlung] keine legislative Funktion ausführt, sondern Teil der Exekutive der mittelbaren Landesverwaltung ist."<ref>Erlenbusch, Timo: ''Ratsversammlung''. In: Tillmann/Rosenplänter (Hrsg.): ''Kiel-Lexikon'', S. 298</ref>


Die Wahlperiode einer Ratsversammlung war bis 1998 vier Jahre, seitdem fünf Jahre. Sie tagt - wie auch ihre Ausschüsse - in der Regel monatlich. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.  
Die Wahlperiode einer Ratsversammlung war bis 1998 vier Jahre, seitdem fünf Jahre. Sie tagt - wie auch ihre Ausschüsse - in der Regel monatlich. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.  


===Aufgaben ===
===Aufgaben ===
: "Die wichtigste Aufgabe [...] ist es, über den Haushalt und damit alle städtischen Einnahmen und Ausgaben zu beschließen. [...] Angelegenheiten können [...] an Hauptausschuss, [[Fachausschüsse]], [[Ortsbeirat|Ortsbeiräte]] oder andere [[Beiräte der Stadt Kiel|Beiräte]] zur Beratung oder endgültigen Beschlussfassung überwiesen werden."<ref name="Ratsversammlung" />
: "Die wichtigste Aufgabe [...] ist es, über den Haushalt und damit alle städtischen Einnahmen und Ausgaben zu beschließen. [...] Angelegenheiten können [...] an Hauptausschuss, [[Fachausschüsse]], [[Ortsbeirat|Ortsbeiräte]] oder andere [[Beiräte der Stadt Kiel|Beiräte]] zur Beratung oder endgültigen Beschlussfassung überwiesen werden."<ref>Erlenbusch, Timo: ''Ratsversammlung''. In: Tillmann/Rosenplänter (Hrsg.): ''Kiel-Lexikon'', S. 299</ref>


== Geschichte ==
== Geschichte ==
Vorläufer der Ratsversammlung waren die Bürgerausschüsse der Sechzehn Männer (ab 1645) und Zweiunddreißig Männer (acht Vertreter je Quartier, ab 1677), die seit dem 17. Jahrhundert die Interessen der Kieler Bürger gegenüber dem [[Magistrat|Rat]] vertraten. Dessen Mitglieder, die Ratsmannen oder Ratsverwandten, bildeten die Obrigkeit der Stadt mit der Zuständigkeit für Verwaltung, Rechtsprechung und Umsetzung staatlicher Maßnahmen gegenüber den Bürgern.<ref name="Ratsversammlung" />   
Vorläufer der Ratsversammlung waren die Bürgerausschüsse der Sechzehn Männer (ab 1645) und Zweiunddreißig Männer (acht Vertreter je Quartier, ab 1677), die seit dem 17. Jahrhundert die Interessen der Kieler Bürger gegenüber dem [[Magistrat|Rat]] vertraten. Dessen Mitglieder, die Ratsmannen oder Ratsverwandten, bildeten die Obrigkeit der Stadt mit der Zuständigkeit für Verwaltung, Rechtsprechung und Umsetzung staatlicher Maßnahmen gegenüber den Bürgern.<ref>Erlenbusch, Timo: ''Ratsherr/Ratsfrau''. In: Tillmann/Rosenplänter (Hrsg.): ''Kiel-Lexikon'', S. 298</ref>   
: "Beide Ausschüsse wählten einen Worthalter aus ihren Reihen. Ihre zunächst auf Beratung beschränkten Aufgaben wurden schrittweise ausgeweitet. Seit 1753 konnten die Ausschüsse durch ein gemeinsames Votum Entscheidungen des [[Magistrat|Rates]] durchkreuzen."<ref>''Sechzehn und Zweiunddreißig Männer''. In: {{Kiel Lexikon}}</ref>
: "Beide Ausschüsse wählten einen Worthalter aus ihren Reihen. Ihre zunächst auf Beratung beschränkten Aufgaben wurden schrittweise ausgeweitet. Seit 1753 konnten die Ausschüsse durch ein gemeinsames Votum Entscheidungen des [[Magistrat|Rates]] durchkreuzen."<ref>Rosenplänter, Johannes: ''Sechzehn und Zweiunddreißig Männer''. In: Tillmann/Rosenplänter (Hrsg.): ''Kiel-Lexikon'', S. 333 f.</ref>
1850 wurde ein gewähltes sechzehnköpfiges - später auf 24 Mitglieder erweitertes - Stadtverordnetenkollegium geschaffen, das die Aufgaben der Bürgerausschüsse übernahm. Das Wahlrecht war in Preußen an ein Mindesteinkommen gebunden, das in der schleswig-holsteinischen Städteordnung festgelegt war.<ref name="Ratsversammlung" />
1850 wurde ein gewähltes sechzehnköpfiges - später auf 24 Mitglieder erweitertes - Stadtverordnetenkollegium geschaffen, das die Aufgaben der Bürgerausschüsse übernahm. Das Wahlrecht war in Preußen an ein Mindesteinkommen gebunden, das in der schleswig-holsteinischen Städteordnung festgelegt war.<ref>Erlenbusch, Timo: ''Ratsversammlung''. In: Tillmann/Rosenplänter (Hrsg.): ''Kiel-Lexikon'', S. 298 f.</ref>


Erst die [[Kieler Matrosenaufstand|Novemberrevolution]] brachte in Deutschland ein einheitliches freies, gleiches und geheimes Wahlrecht für alle Männer und Frauen, die das 20. Lebensjahr erreicht hatten. Die [[NSDAP|Nazis]] ersetzten die Stadtverordnetenversammlung, wie sie nunmehr hieß, durch ein ungewähltes Gremium ohne Entscheidungsbefugnis, das lediglich die Beschlüsse der Partei bestätigen durfte.  
Erst die [[Kieler Matrosenaufstand|Novemberrevolution]] brachte in Deutschland ein einheitliches freies, gleiches und geheimes Wahlrecht für alle Männer und Frauen, die das 20. Lebensjahr erreicht hatten. Die [[NSDAP|Nazis]] ersetzten die Stadtverordnetenversammlung, wie sie nunmehr hieß, durch ein ungewähltes Gremium ohne Entscheidungsbefugnis, das lediglich die Beschlüsse der Partei bestätigen durfte.  
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== Literatur ==
== Literatur ==
* Trautmann, P.: ''Kiels Ratsverfassung und Ratswirtschaft vom Beginn des 17. Jahrhunderts bis zum Beginn der Selbstverwaltung'' (Kiel 1909)
*Tillmann, Doris / Rosenplänter, Johannes (Hrsg.): ''Kiel-Lexikon'' (Sonderveröffentlichung 63 der [[Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte e.V.|Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte]]), 2. Auflage, Neumünster (Wachholtz) 2011, ISBN 978 3 529 02556 3
*Trautmann, P.: ''Kiels Ratsverfassung und Ratswirtschaft vom Beginn des 17. Jahrhunderts bis zum Beginn der Selbstverwaltung'' (Kiel 1909)


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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