Denkmalschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Denkmalschutz''' und '''Denkmalpflege''' dienen der Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen.<ref>[http://www.kiel.de/leben/bauen/denkmale/index.php ''Denkmalschutz und Denkmalpflege''] auf kiel.de, abgerufen 23.11.2016</ref>
* [http://ims.kiel.de/extern/kielmaps/?view=denkmal& Denkmalkataster]


[[Kategorie:Vorlagen]]
== Rechtsgrundlage ==
Der Denkmalschutz unterliegt der Länderhoheit und daher hat auch jedes Bundesland ein eigenes Denkmalschutzgesetz. Für Schleswig-Holstein gilt das ''Gesetz zum Schutz der Denkmale'' (Denkmalschutzgesetz) in der Fassung vom 30. Dezember 2014.<ref>[http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSchG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true Denkmalschutzgesetz] auf juris.de</ref>
 
Denkmalschutzbehörden sind:
* das [[Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein]] (MJKE) als oberste Denkmalschutzbehörde
* das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein und das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als obere Denkmalschutzbehörden,
* die Landräte für die Kreise und die [[Oberbürgermeister]] für die kreisfreien Städte als untere Denkmalschutzbehörden.
 
== Eintragung als Denkmal ==
Ist ein Gebäude als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung erkannt worden, bedarf jede Instandsetzung und bauliche Veränderung einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Die Kulturdenkmale sind nachrichtlich in die Denkmalliste<ref>{{Kulturdenkmal}}</ref> eingetragen.
 
In Kiel gibt es über 800 geschützte Gebäude, Gartenanlagen und Objekte im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Einen unverbindlichen Überblick - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - verschafft das ''Online-Denkmalkataster''.
 
== Weblinks ==
* [http://ims.kiel.de/extern/kielmaps/?view=denkmal& Online-Denkmalkataster] auf kiel.de
 
== Einzelnachweise ==
<references />
[[Kategorie:Hauptseite]]

Version vom 23. November 2016, 07:33 Uhr

Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen.[1]

Rechtsgrundlage

Der Denkmalschutz unterliegt der Länderhoheit und daher hat auch jedes Bundesland ein eigenes Denkmalschutzgesetz. Für Schleswig-Holstein gilt das Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz) in der Fassung vom 30. Dezember 2014.[2]

Denkmalschutzbehörden sind:

Eintragung als Denkmal

Ist ein Gebäude als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung erkannt worden, bedarf jede Instandsetzung und bauliche Veränderung einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Die Kulturdenkmale sind nachrichtlich in die Denkmalliste[3] eingetragen.

In Kiel gibt es über 800 geschützte Gebäude, Gartenanlagen und Objekte im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Einen unverbindlichen Überblick - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - verschafft das Online-Denkmalkataster.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Denkmalschutz und Denkmalpflege auf kiel.de, abgerufen 23.11.2016
  2. Denkmalschutzgesetz auf juris.de
  3. Liste der Kulturdenkmale in Kiel (nach Stadtteilen gegliedert) in der deutschsprachigen Wikipedia