Hexenverfolgungen

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Der Höhepunkt der sogenannten Hexenverfolgung und die Hexenprozesse in Kiel fand zwischen 1530 und 1676 statt.

Mit 24 Hinrichtungen und mindestens fünf Frauen, deren weitere Schicksale nicht bekannt sind, zählt Kiel damit nicht zur Hochburg der Hexenverfolgung in Schleswig-Holstein, wo man in dieser Zeit etwa 846 Fälle verzeichnet, davon wohl 600 Hinrichtungen.

Aus den amtlichen Akten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Gerichtsbarkeit der Stadt Kiel bezog sich in dieser Zeit auf die Stadt selbst, die heutige Altstadt, das Stadtfeld und die Stadtdörfer.

Wortwörtliche Zitate der Quellen zitiert nach Hartmut Hegeler, Fälle und Opfer der Hexenprozesse / Hexenverfolgung Kiel

Kuneke Brokers[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kuneke Brokers wurde 1530 vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt

Der Schmied Peter Bock bezichtigte Kuneke Brokers, dass sie seiner Frau und seiner Tochter Krankheit und Unglück gebracht hat: „Dat [= Schadenszauber] dede sey dar umme, dat Peter Bock [Kunekers Ankläger] hade gesecht, dat Kunneke Brokers eme syne dochter Leneken geven myt grinten unde salt.“ (d. h. sie hätte seiner Tochter die Krätze angezaubert).

Ebenso soll sie Laurens Kiso und seiner Frau Krankheit und Unglück angetan habe, indem sie zusammen mit ihrer Mutter eine Salbe angefertigte und angeblich auf Laurens Kiso und dessen gelben Rock beschmierte, so dass er davon krank, unglücklich und übelbeleumdet wurde.

Lehrmeisterinnen von Kuneke Brokers soll die „ffrawe myt deme enen oge“ und ihre Mutter gewesen sein.

Ihr Ankläger ließ sie „pinygen“ (peinigen, d. h. foltern), sie bekannte „genodiget unde ungenodiget“ (genötigt und ungenötig) „ettlike duvelsche kunste“ zubereitet, ins Haus geworfen, untergegraben und zum Schadenszauber verwandt zu haben. (Quelle: Das Kieler Varbuch (1465-1546) in: Hermann Luppe (Hrsg.), Kiel 1899 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 17), S. 82 ff.)

Grete Helmiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grete Helmiges wurde 1530 in der Stadt Kiel vom Gericht zum Feuertod verurteilt.

Grete Helmiges war schon früher inhaftiert gewesen und bekannte etliche „stucke“, wurde aber begnadigt. Angeblich konnte sie teuflische Künste anwenden, die gegen Gott und den christlichen Glauben verstießen.

Sie soll „duvelsche kunste“ (im diesem Fall Liebeszauber) dem Eggert Dobersen (Daberen) gelehrt haben, „… dey hey solde bruken tusschen sick unde siner ffrawen…, dey nicht stat ffor fromen luden to seggen.“

Viele Leute soll sie damit betrogen haben. Selbst im Gefängnis (der „hechte“) soll sie Krankheit und Tod bewirkt haben.

Sie bekannte „genodiget unde ungenodiget“. (Quelle: Das Kieler Varbuch (1465-1546) in: Hermann Luppe (Hrsg.), Kiel 1899 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 17), S. 85)

Abelke Schlukups, Anneke Bartels, Beke Kohberg, Christina Poppen, Abelke Kohberg und drei namenlose Frauen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Abelke Schlukups, Anneke Bartels, Beke Kohberg, Christina Poppen, Abelke Kohberg und drei namenlose Frauen wurden 1578 zum Feuertod in der Stadt Kiel verurteilt.

„… allesamt mit dem leidigen Satan einen Bund gemacht und durch Zauberey denen Menschen und Vieh viel Schaden gethan“ (Quelle: Rechnung des Niedergerichtes nach Arthur Gloy, in Kiels Vergangenheit und Gegenwart, Kiel 1926, S. 60.Die Prozessakten fehlen.)

Anneke Grevers[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anneke Grevers 1580 vermutlich in Kiel zum Tode verurteilt.

Anneke Grevers lebte früher im Dorf Krakery, das zum Gut Pogwisch (das heutige Gut Grünholz) gehörte (Schwansen).

„Sie schwor dem christlichen Glauben ab und ergab sich dem Teufel, "Caiphos" genannt, in Menschengestalt kam er zu ihr. Viele Menschen schädigte sie, sie konnte es aber auch wieder zum Guten wenden.“

Im Dorf Krakery erlernte sie von Sunde Bohlen und von Johannes Webern, „so ihr Pfaffe gewesen“, die Zauberei. (Quelle: Asmus Bremer, „Kieler Chronik“ in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft Nr. 18 u. 19), S. 83 f.. Protokoll fehlt.)

Sunde Bohlen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sunde Bohlen 1587 vom Kieler Gericht zum lebendig begraben und gepfählt verurteilt.

Sunde Bohlen oder Hansen, angeblich 102 Jahre alt, vermutlich in Angeln zu Schuby, Kirchspiel Schwansen geboren, ihr erster Ehemann war Christoffer Dufenheim.

Zu Schleswig waren sie und ihr zweiter Mann Hans Schneider (oder Schnieder) wegen begangener Unzucht und Dieberei bestraft (ausgestrichen = auf der Bürgerliste streichen, aus der Stadt verwiesen) worden.

Wegen „Hexerey“, „Wicken“ (Wahrsagen), „Rahten“ ( = zur Heilung beschwören) und „Segensprechen“ (Segen = Zauberbeschwörungsformel) wurde sie verhaftet.

„Item daß sie die Worte, wie man rathen und Segen sprechen sollte, vor 40 oder 50 Jahren von ihren Eltern, auch anderen Weibern, so vor vielen Jahren schon gestorben, gelernet hatte. Sie were itzo hundert und zwei Jahre alt und hette man bey ihren jungen Jahren nichts davon gewusst, daß jemand um solche Raden und Segensprechen were gestrafft oder verbrand worden.“

Sie bekannte, ihr Kind, dass sie mit Christoffer Dufenheim gehabt hatte, in Schleswig erstickt zu haben. Ein anderes Kind, dessen Vater ihr jetziger Mann Hans Schnieder war, hatte sie verhungern lassen. (Quelle: Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft Nr. 18 u. 19), S. 114f.)

Grete Linden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grete Linden 1619 vor dem Kieler Gericht, Urteil unbekannt.

Grete Linden, Schwester von Anneke Linden, aus dem Amt Kiel, verheiratet, Mutter einer Tochter, wegen bezichtigter Zauberei vom Amtsschreiber zu Kiel gefänglich eingezogen.

„… Sie soll die Zauberei von der inzwischen verstorbenen "Schweinhirtschen" gelernt haben. Als sie sich einmal zusammen mit ihr an der Grenze von Clawes von der Wischen beim Gut Dänisch Nienhof bei dem Bache "Bardenaw" die Füße wusch, gab ihr die "Schweinhirtsche" einen Apfel, von dem Grete wunderlich wurde. Später aßen sie bei der "Holtenauer Brücke" Speck, den die "Schweinhirtsche" bei sich gehabt hatte. Hiermit wurde Grete für den Teufel gewonnen. Sie schwor Gott, ihren Eltern, ihrer Schwester und ihrem Bruder.

Grete war dabei, als die "Schweinhirtsche" den "Geist" in der Holtenauer Au mit einem Ahornbusch stäupte. Schließlich verwandelte sich der Geist in eine Elster.

Den „bösen Geist", Blasius mit Namen, hatten die Schwestern Linden in das Kind von Marien Leistenschneiders Sohn in der Brunswik eingewiesen. Das beklagenswerte Schicksal des Kindes konnte nur Gott bessern.

Zusammen mit der "Schweinhirtschen" hatte sie einen Trunk u. a. aus Essig und Bocksblut für Heinrich Siemßen gebraut, der ihm den Verstand raubte.

Sie verhinderte, dass die „Schweinhirtsche“ mit Ancke Wulffes zu Schönwohld einen Jacob toyen das Korn verdarb.

6 Pferde ihres Schwagers hatte sie vor 2 oder 3 Jahren in die Augen gepustet. Sie erblindeten, wurden toll und krepierten. Andere Pferde brachte sie und Grete Horen z. B. im Birkenmoor (Gut Dänisch Nienhof) um, indem sie sie in einem kleinen Teich trieben, in welchen die Hexen ein Kraut geworfen hatten.

Sich selbst und ihrer Schwester tötete sie Schafe.

Anderes Böses verübten die Schwestern mit einem Glas, wenn sie aus ihm in "vierten und fünfften Nahmen Gottes" tranken.

Der Herzog ordnete an, sie vor das ordentliche Gericht zu stellen.“ (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 7, aus Nr. 1785)

Anneke Linden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anneke Linden 1619 vor dem Kieler Gericht, Urteil unbekannt.

Schwester von Grete Linden, war wie diese wegen bezichtigter Zauberei gefänglich vom Amtsschreiber eingezogen worden.

„Ihre Schwester sei "gelehrter" gewesen. Ein Jahr vor ihrem Tod hatte die "Schweinehirtsche" ihr die "Kunst" beigebracht "Das die Kunst gewiß wehre", bewies Anneke, als sie ihren eigenen Hund mit einem Stück Weißbrot, das ihr die "Schweinehirtsche" gegeben hatte, tötete. Ein anderes Mal hatte ihr die "Schweinehirtsche" Kraut gebracht, wovon zwei ihrer eigenen Kühe starben.

Zusammen mit ihrer Schwester und dem "Abgott" tötete sie Vieh im Dänischen Wohlde zu Birkenmoor und zu Felm.

Vor 4 Jahren hatte ihre Schwester sie gezwungen, ihr eigenes Pferd durch den "Geist" umzubringen. Ebenfalls durch ihren "bösen Geist" tötete sie zu Schilksee Vieh, zu Pries mußte ein Kalb sein Leben lassen, Pferde waren es zu Uhlenhorst und Scharnhagen.

Dem Kind von Marien Leisterschneiders Sohn jagte sie zusammen mit ihrer Schwester auf dem "Braunschweiger Felde" den bösen Geist ein. Beide sandten auch einem Manne den bösen Geist zu. Er stürzte daraufhin vom Baum und brach sich das Genick.

Die Schwestern konnten auch "das wuten (tollwütig) Thier" heilen - dank eines Horns, das der "Schweinehirtschen" gehörte. Der Besitzer des kranken Viehs brauchte nur Wasser aus dem Horn zu trinken.

Der Herzog ordnete an sie vor ein ordentliches Gericht zu stellen." (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 7, aus Nr. 1785)

Unbekannte Frau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„Unbekannte Frau“, 1638 vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt.

(Quelle: Extrakt der Niedergerichtsrechnung vom Jahre 1636, nach Arthur Gloy, Aus Kiels Vergangenheit und Gegenwart, Kiel 1926, S. 62.)

Ancke Krußen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ancke Krußen 1638 vor dem Kieler Gericht, Urteil unbekannt.

Ancke Krußen war ein Schlachterweib aus der Brunswik, ihr Bruder war Tewes Schneklodt zu Neuheikendorf.

Sie wurde von Hans und Marx Wilden angeklagt, die ihre Klageschrift beim Amtschreiber des Amtes Kiel einreichten.

Ancke Krußen wurde von einer Frau zu Schrevenborn mit Namen Engell Emsche besagt, einer verbrannten „Zeüberschen“ (= Zauberin; 1637 wurde Engell Emsche auf Gut Schrevenborn bei Kiel hingerichtet)

Ancke Krußen bekannte unter dem Einfluss der Folter: „ …Sie sey vor etwa 16 Jahren zu der Zeüberschen Engell Emsche in ihrem Haus in Nieheikendorff (Neuheikendorf) gekommen, daselbst sie ihr uff der Dielen gesagett, sie sollte Godt und alle Heiligen vorschweren, welches sie auch gethan. Folgendts sey die Emsche mit ihr in einer Cammer gegangen, aldha ihr Abgodt mit Nahmen Peter, in eines Mannes Gestaldt, schwartz gekleidett mit einem schwarzen Barte, zu ihr gekommen und ihr vorsprochen undt zugesagett, sie solle genuch haben.

Ihr Abgott Peter sei oft bei ihr in menschlicher Gestalt, in Teufelsgestalt mit einem "Kuhefues" und in tierischer Gestalt als schwarze Maus erschienen.

Sie habe auch mit ihm Unzucht getrieben "undt was von ihm kommen, ist kaldt geweßen."

Der Teufel habe sie verleitet, Böses zu tun. Ihrem Bruder habe sie 1 Schaf, 1 Lamm und 1 Kalb umgebracht, ihrem Schwager eine Kuh, Marx Wilden einen Ochsen.

Marx Wildes Frau sollte plötzlich von ihr mit Krankheit verzaubert worden sein.

Engell Emsche will Ancke das Zaubern "in etwes gelehrett" haben, bei der Mutter schloß sie diese "Lehre" ab.

Nach der "Holsten Erkenntnis" sollte das Urteil vor der Exekution an den Herzog eingesandt worden sein.“ (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein Abt.7, aus Nr. 1758)

Die alte Lucia, Annke Schülpen, Geseke Schmidts, Thrina Langen, Anneke Bumannß, Sielcke Dosen, Anneke Gieren und Judit Schölen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die alte Lucia, Annke Schülpen, Geseke Schmidts, Thrina Langen, Anneke Bumannß, Sielcke Dosen, Anneke Gieren und Judit Schölen in der Zeit vor 8. Dezember 1638 bis zum 12. Februar 1639 in Kiel verbrannt.

(Quelle: Rechnung des Scharfrichters Wendel Bückel, Kiel, den 30.5.1639, nach Conrad Friedrich Fick, Kleine Mitteilungen aus Kiels Vergangenheit, Kiel 1867, S. 16 f.)

Abell Beegmanß[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Abell Beegmanß vermutlich wegen Verleumdung die Stadt Kiel verwiesen.

Abell Beegmanß, einer Witwe aus Kiel, hatte in einer Bittschrift an den Herzog Christian Albrecht zwei Kieler Frauen, die Paleschke und Margrete Brunß, der Hexerei beschuldigt. Abell beklagte sich, dass ihr der Kieler Rat ihr Recht verweigere, weil er gegen die Frauen nicht gerichtlich vorgingen war.

Die Palschke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Palschke 1666 gerichtlich nicht vorgegangen, verstarb und ehrlich begraben.

Die Palschke war Frau von Hans Bock und einer „Appelhekerin“ (Hökerei), Mutter einer Tochter u. a. Kinder, und Abell Beegmanß hatten schon Streit miteinander gehabt, der vor dem Niedergericht gütlich beigelegt worden war.

Die Palschke sollte durch eine Apfel angeblich den Teufel in Abells Tochter Marie gewiesen haben. Seitdem wurde Marie vom „bösen Feind“ zermartert.

Der Teufel sprach aus ihr: „Mein Mutterchen, die Palschke hat mich hirin gewießen, welcher Deiner Tochter ein Apffel gegeben, darin sie mir leibhafftig mit in sich gefreßen, und werdt ich hier nicht eher außweichen, biß sie ehr Lohn empfangen undt gebrant ist.“

Laut Abell Beegmanß war die Palschke als Komplizin von bereits hingerichteten Hexen benannt worden.

Der Rat der Stadt Kiel berichtet den Landesherrn, dass diese Beschuldigung falsch war: Die Palschke sei neulich verstarb, und ehrlich begraben worden. Dagegen sei die Abell Beegmanß übelbeleumdetund einen unzüchtigen Lebenswandel geführt, weshalb sie aus der Stadt gewiesen werden sollte.

Margrete Brunß[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Margrete Brunß 1666 vermutlich gerichtlich nicht vorgegangen.

Die Braunsche, (Mar-)Grete Brunß, Ehefrau von Claus Grellen aus der Fischerstraße wurde auch von Abell Beegmanß in deren Bittschrift an den Herzog Christian Albrecht der Hexerei beschuldigt und soll laut Abell Beegmanß als Komplizin von bereits hingerichteten Hexen benannt worden sein.

Außerdem wurde sie von Marie Beegmanß, der Tochter der Abell, als Hexe beschimpft.

Gegen die Braunsche scheint weder vom Kieler Rat noch vom Herzog etwas unternommen worden zu sein.

Marie Beegmanß[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Marie Beegmanß 1666 vermutlich gerichtlich nicht vorgegangen.

Der Herzog, dem Abel Beegmanß angezeigt wurde, dass ihre Tochter Marie durch die Paleschke vom Teufel besessen war. ordnete die Einsetzung einer Untersuchungskommission aus der Mitte des Rates und der Geistlichkeit an, die Marie und Abell Beegmanß in die Kirche vorluden.

Da die Tochter „itzo vom Bösen angefochten wurde“, erschien nur die Mutter.

Deshalb erhielten die Gerichtsdiener den Auftrag über das Befinden der Marie zu berichten. Marie benahm sich „ungebührlich“ und rollte mit den Augen, eine Befragung nach ihrem Glauben war vergeblich und verschiedentlich tobte sie auf der Straße, insbesondere schalt sie Margret Brunß eine Hexe. Nach einem solchen Vorfall musste sie von einem Verwandten der Margret mit dem Degen in ihren Keller zurückgejagt werden.

Die unvollständig erhaltene Akten geben keine Auskunft, ob die Kommission Marie Bergmannß für besessen hielt. Gerichtlich scheint sie nicht belangt worden zu sein. (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein Abt. 7, aus Nr. 1758)

Dorothea Buschen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dorothea Buschen 1668 vom Gericht der Stadt Kiel zum Feuertod verurteilt.

Dorothea (Teke) Busch(en), sonst Westphalen genannt, „… hatte bereits in ihren jungen Jahren, da sie kaum die Garben binden konnte, von einer Beeken Staken zu Ottendorf die Hexerei erlernt, darauf war ihr ein "Buhle", Hans Hintze geheißen, versprochen worden. Er war ihr auch auf dem Stamperfelde" in ledernen Kleidern erschienen. Dort hatte sie dreimal dem christlichen Glauben abgeschworen und mit dem Satan einen Bund geschlossen. Von ihm erhielt sie eine Rute "zur Beleidigung der Menschen", d.h. hiermit konnte sie Schadenszauber verüben. Dem Sohn des Denunzianten hatte sie etwas angetan. Der Frau Rantzowen von Ahrensburg hatte sie etwas unter der Türschwelle vergraben, wodurch sie sich die Beine bzw. den Hals brechen sollte. Durch Pulver und andere Mittel schadete sie Kindern und verleitete sie zum Teufelspakt.

Sie sollte ein Kind zu Ottendorf ermordet haben. Deswegen wurden beim hiesigen Amtsschreiber Fridrich Henningßen Erkundigungen eingezogen, die Ermittlungen ergaben nichts "wegen der Langheit der Zeit". Sie war vom Teufel stigmatisiert worden.“ (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum Civitatys Chilioniensis de anno 1673 (Obergerichtsprotokoll Nr. 6). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18. Und 19.), S. 314)[1]

Trineke oder Catrin Hasen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Trineke oder Catrin Hasen 1668 gesteinigt.

Trineke oder Catrin Hasen, aus Heiligenhafen gebürtig, eventuell von Dorothea Busch(en) der Hexerei besagt und von Amts wegen gefänglich eingezogen.

„…In ihrem und ihres Mannes "Keller" soll es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Die Untersuchung ergab, dass sie nicht als Zauberin oder Hexe verurteilt werden durfte, dass sie aber aufgrund des zugestandenen und an verschiedenen Leuten geübten "Raden, Wicken und Seegnen", welches sie von einer gewissen Person in ihren jungen Jahren erlernet, wegen der "Abergläubischen und gotteslästerlichen Misshandlungen" aus der Stadt verwiesen werden sollte.

Als der Nachrichter der Stadt Kiel sie aus der Stadt am 25. April 1686 führte, wurde sie auf dem Weg nach Hagen zu von etlichen Männern zu Tode gesteinigt. Gegen diese Übeltäter ging die Stadt gerichtlich vor.“ (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum civitatys Chiloniensis de anno 166-1673 ( Obergerichtsprotokoll Nr. 6). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19), S. 315; Nachrichter und Scharfrichter sind seit dem Mittelalter gebräuchliche Berufsbezeichnung für den Vollstrecker der Todesstrafe oder anderer Gerichtsurteile)

Trienke Gieren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Trienke Gieren - eventuell identisch mit Anneke Gieren.

„… Den 5. Martii ist eine Weibsperson, Trienke Gieren geheißen, Mittags um 12 Uhr aus der Stadt verwiesen und durch den Frohnen bis auf die Grenze am Wolfsbeeck oder Vollradsbeeck gebracht. Sie ist aber ohnweit davon an jener Seiten am Berge von dem nachlauffenden Volcke mit Steinen zu Tode geworffen und hernach von dem Büttel eingescharrt worden.“

Den Grund ihres Vergehens gibt Asmus Bremer nicht an. Die Anklage der Zauberei und die Steinigung erinnern an Trineken Hasen. Eine Anneke Gieren wurde 1638 als Hexe verbrannt. (Quelle: Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19), S. 314)

Trinke Preetzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Trinke Preetzen 1676 vom Kieler Gericht zum Feuertod verurteilt.

Trinke Preetzen wohnte in Kiel in einem Keller in der Flämischen Straße. Sie wurde von ihrer Stieftochter Anjen (Anje, Anja) Preetzen, 13 Jahre alt, wohnhaft in Bülk als Magd im Gute des Junkers H. Wulff von Buchwaldt, besagte ihre Stiefmutter Trinke Preetzen, sie sollte gottlose Sachen verübt haben. Eine Abordnung des Kieler Rates war wegen der Beschuldigungen in Bülk gewesen.

Trinkes Lehrmeister sollten ihr Vater Hinrich Busch und Teke Busch(en) gewesen sein, die ihr die „Hexerey“ beigebracht hatte.

„… Von Gott wandte sie sich ab und schloß sich Satan als ihren Abgott "Cupidum" genannt, an. Er erschien bei ihr als ein schwarzer Hund. Mit ihm hatte sie verschiedentlich gebuhlet und Unzucht getrieben, daraus Würm hervorgebracht. Sie mißbrauchte Oblaten beim Abendmahl. Am Hexentanz hatte sie mehrmals teilgenommen. Sie verleitete Anjen Preetzen, ihre Stieftochter und auch ihre eigenen unmündigen Kinder zu Gotteslästereien.“

Anjen Preetzen, 13 Jahre alt, wohnhaft in Bülk im Gute des Junkers H. Wulff von Buchwaldt, besagte, dass ihre Stiefmutter Trinke Preetzen, wohnhaft in Kiel in der , in ihrem Keller gottlose Sachen verübt habe.

Ihr Lehrmeister sollen ihr Vater Hinrich Busch, ein Schütter (= Feldhüter), und Teke Buschen gewesen sein, die ihr die “Hexerey“ beigebracht hatte.

(Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum civitatys Chiloniensis de anno 1674-1679 (Obergerichtsprotokoll Nr. 7). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19),, S. 689 f. )[2]

Hinrich Busch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hinrich Busch 1676 vom Kieler Gericht zum Feuertod verurteilt.

Hinrich Busch, ein Schütter (Feld-, Viehhüter), wurde von seiner Tochter Trinke Preetzen besagt. Am Leib hatte er ein Mal (Stigma), herrührend vom Teufelspakt. Dieses Mal ist von gerichtswegen untersucht worden, „…dasselbe auch mit Anstickungh der Nadel probiret und befunden worden, daß er keine Schmertzen empfunden, noch Blut daraus gegangen.“

Sein Lehrmeister war „… Daß er seinem Erinnern und Bedünken nach albereit eine geraume, und zwahr nach der keyserlichen Kriegszeit durch einen unbekanndten Man nahmens Joachim, in der zu der Hexerey verführet worden, der auch mit dem Satan, so sich Splittohr geheisen, in Mannesgestalt auff dem Bruhnsrade zu ihm gekomme… und zum Bund verführt, mit demselben gebuhlet, Saet und Pulver von ihm empfangen, dadürch er Menschen und Vieh beschediget und umbgebracht.“ (Quelle: Stadtarchiv Kiel, Protocollum civitatys Chiloniensis de anno 1674-1679 (Obergerichtsprotokoll Nr. 7). Vgl. Asmus Bremer, Kieler Chronik in: Moritz Stern (Hrsg.), Kiel 1916 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Heft 18 und 19), S. 689 f. )[3]

Anjen Preetze[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anjen Preetze Weiteres Schicksal unbekannt.[4][5]

Das Hexenbild in Schleswig-Holstein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die ersten Belege für den deutschen Begriff „Hexe“ finden sich in den Frevelbüchern der Stadt Schaffhausen aus dem späten 14. Jahrhundert. Der Begriff war im Gegensatz zu süddeutschen Regionen über 200 Jahre nach seinem ersten Erscheinen in Schleswig-Holstein nicht gebräuchlich.

Ein breites Spektrum von Begriffen bezeichnete bis Mitte des 17. Jahrhunderts vermeintliche magische Tätigkeiten in Schleswig-Holstein. Das am meisten verwendete Wort „Zauberin“ wird erst ab etwa 1640 durch „Hexe“ abgelöst (SO im Prozess gegen Sunde Bohlen 1587 der Straftatbestand „Hexerey“).

Nach dem sogenannten „gelehrten Hexenbegriff“ waren Hexen als Mitglieder einer weltweiten Verschwörung entlarvt worden, an deren Spitze der Teufel stand. Als deren Ziel wurde unterstellt, die christliche Welt zu schädigen oder gar zerstören zu wollen.[6]

Dennoch fasste laut Rolf Schulte das Bild des Hexensabbats als kultischem Zentrum des Hexenwesens, als Brutstätte zahlreichen Schadens und kollektiven Hexentreibens in der Elite- und der Volkskultur in Schleswig-Holstein wenig Fuß. Die Tradition des mittelalterlichen Zaubereibegriffs setzte sich in Schleswig-Holstein fort und wurde in der Frühen Neuzeit auf den Teufelsbund und die Teufelsbuhlschaft übertragen.

Nach 1570 war in den Kieler Hexenprozesse auch der Teufelspakt einer der entscheidenden Erkennungsmerkmale für das angeblichen Hexenverbrechen. Vorher stand allein die Ermittlung der Schädigung im Vordergrund.

Doch das Kollektivbild von der Hexerei spielte auf der Seite des Kieler Rates und des Gerichts eine geringe Rolle. Im Vordergrund der Verhören stand nicht die Teilnahme an der kollektiven Tat, sondern der persönliche Schadenszauber.

Entsprechend sind wenige „Besagungen“, Benennungen anderer Hexe, in den Kieler Prozessakten zu finden.

Die Angabe von Komplizen bildete aber die Grundlage für größere Kettenprozesse, Massenprozesse oder auch regelrechte Hexenjagden, die in Kiel sehr selten waren.

Nach der Reformation entwickelte sich der tradierte nicht geschlechtsspezifische Zaubereibegriff zu dem volkstümliche Hexenbegriff in Schleswig-Holstein: Das protestantische Hexenbild sahen die Hexentheoretiker im Gegensatz zu zahlreichen katholischen Geistlichen in der Verknüpfung von magischer Aggression und weiblichem Geschlecht: Frauen galten für sie als potenzielle Agentinnen des Teufels. 89,0 % der Verfahren in Schleswig-Holstein richteten sich gegen Frauen, im reichsweiten Vergleich erheblich über dem Durchschnitt. Die Gerichte klagten hier nicht nur Frauen überproportional an, sondern ahndeten auch ihre vermeintlichen Verbrechen ungleichmäßig strenger. Männer überstanden die Hexenprozesse nicht nur im höheren Maße lebend, sie kamen auch in ungleich höherer Zahl frei.

Auch in Kiel wurde anscheinend nur ein Mann (Hinrich Busch) hingerichtet.[7]

Mögliche Ursachen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die vielfältigen und miteinander abhängigen Ursachen für die gegenüber dem Mittelalter in der Frühen Neuzeit deutlich verstärkte massenhafte Verfolgung in einigen Regionen sind u. a.:

  • Schwere Krisen zu Beginn der Neuzeit wie die Kleine Eiszeit, eine Periode relativ kühlen Klimas mit Missernten, pandemische Seuchen wie die Pest und verheerende Krieg wie 30-jährige Krieg.
  • Individuelle/familiäre Krisen und persönliche Motive: Materielle Motive bei vielen Denunziationen, aber auch Antipathie oder Nachbarschaftsstreitigkeiten, insbesondere, wenn die Denunziationen von privilegierteren Stand waren, und Krankheit.
  • Der kulturelle Hintergrund, u. a. im späten Mittelalter und in der Frühen Neuzeit degenerierten die vorchristlichen Kulte zu abergläubischen Vorstellungen und Riten.[8]

Ökonomischen Krisen und gesellschaftliche Spannungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Klimaverschlechterung mit Missernten war auch in Schleswig-Holstein spürbar. Im Gegensatz zu der süd- wie westdeutschen und österreichischen Hexenverfolgungen kann man nicht folgern, dass die Hexenprozesse in Schleswig-Holstein und die Wetterverschlechterung direkt verknüpft waren: Der Wetterzauber war fast unbekannt, nur in 0,5 % der Prozesse zeigten Kläger eine magische Aggression in Form eines angeblichen Wetterzaubers an. In den Kieler Akten der Hexenprozesse war anscheinend der Wetterzauber kein Tatbestand.

In Schleswig-Holstein muss als einer der wichtigen Gründe für die Hexenprozesse im 17. Jahrhundert unverkennbar die ökonomischen Krise dieser Zeit angenommen werden.[9]

Durch die Klimaverschlechterung nahm das Angebot von landwirtschaftliche Produkte ab, auf die Städte wie Kiel angewiesen waren. Gleichzeitig nahm die Nachfrage zu, auch durch Bevölkerungsvermehrung: die Preise stiegen und die Löhne stagnierten oder fielen sogar. Diese wirtschaftliche Krise setzten sich in einer sozialen Polarisierung um: Gesellschaftliche Randständigkeit entwickelte sich zur breiten sozialen Erscheinung, und die Obrigkeiten gingen gegen diese verarmten Schichten vor, die ständisch nicht mehr integrierbar waren.

Der Zusammenhang zwischen wirtschaftlichen Krise und Hexenverfolgung könnte in der gespaltenen Bevölkerungsstruktur liegen, in der die traditionellen Solidarbeziehungen und Nachbarschaften nicht mehr funktionieren: In Jahren extrem schwieriger materieller Lagen suchten die Armen verstärkt die Unterstützung in den Nachbarschaften, die jedoch in dieser Mangelsituation es abgelehnt und mit Zorn oder Beschimpfungen reagierten: Die Not in Städten verursachte latente oder offene soziale bzw. zwischenmenschliche Spannungen, setzten sich in Alltagskonflikte um (die in volkstümlicher Sichtweise prinzipiell zuerst dem weiblichen Geschlecht zugeschrieben wurde,) und konnten schließlich in Hexenprozesse münden. Denn kam es innerhalb einen sozialen Geflecht zu unerklärlichen Ereignissen, Krankheiten oder Todesfällen, lag eine bestimmte Erklärung nahe: nach dem Aufkommen und der Verbreitung der neuen Hexenlehre gesuchte auch die Stadteinwohner die Ursache für manche Schädigungen in den okkulten Vergeltungsaktivitäten, die Racheversuche der Zurückgewiesenen.

In diesen gesamten Komplex von ökonomischer Krise und zwischenmenschlichen Spannungen mischte sich nun auch noch eine Obrigkeit mit eigenen Absichten ein.[10]

Es mag sein, dass in Kiel als kleine und ärmere Stadt mit nur rund 3000 Einwohner (im Vergleich die größeren Handelsstädte in dieser Zeit: Lübeck über 30.000 Einwohner; Flensburg rund 10.000) die Kluft zwischen den Schichten bzw. Ständen geringer und dadurch entstehenden gesellschaftlichen Spannungen kleiner waren, so dass in Kiel weniger die Hexenprozesse stattfanden. In den Kieler Akten ist die gesellschaftlichen Spannungen und Konflikte jedoch auch erkennbar.

Die Rolle der Obrigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Hexenprozesse waren in erster Linie die weltlichen Institutionen zuständig: das städtische Gericht ermittelte von Amts wegen und die Verfahren wurden vor dem Hohen Gericht (Blutgericht) der Stadt Kiel verhandelt. Ihr Urteil mussen sie – im Gegensatz der Gerichtsbarkeit der freien Städte – von dem Landesherr ratifizieren lassen.

Kirche[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kirchen spielten in der Hexenverfolgung eine ambivalente Rolle: Die weit verbreitete Meinung, Hexenverfolgungen seien hauptsächlich eine Erscheinung des Mittelalters gewesen, ist ebenso falsch wie die Meinung, die großen Wellen neuzeitlicher Hexenverfolgung seien vorrangig von der kirchlichen Inquisition angestrebt oder ausgeführt worden.

Zwar gab es die Hexenbulle aus dem Jahr 1484, in der der Papst Innozenz VIII die Existenz der Hexereier als einziger Papst überhaupt bestätigte[11], und wirkungsmächtige Hexentheoretiker, die Geistliche waren wie die Rendsburger Pastor Samuel Meiger(* 1532 in Rendsburg; † 12. Juni 1610 in Nortorf), aber auch Hexenverfolgungsgegner.

Die Geistlichen waren aber verpflichtet, die angenommenen Hexen dem hohen weltlichen Gerichte anzuzeigen.

Ein eindeutiger direkter Zusammenhang zwischen regionaler Konfession und Hexenverfolgung ist nicht festzustellen.

Während die katholische Diskussion sich dogmatisierte, blieb die protestantische Debatte offener, da keine entscheidende Amtsautorität vorhanden war und grundsätzlich viele Argumente nicht unterdrückt wurden.

Dennoch verschärfte die (weltliche) Vorschrift in protestantischen Regionen wie in Schleswig-Holstein, weil Hexerei einen Bund mit dem Teufel darstelle und somit in Sinne von Luther immer des Todes würdig sei.[12]

In der „gemäßigten Hexenlehre“ von Pastor Samuel Meiger stellte die Hexerei als „Mutter aller Sünden“ einen Verstoß gegen sämtliche zehn Gebote dar. Mit seinen dreibändigen Werk der über die Hexerei „… Dat ys: nödige und nütte underrichtinge I. Van der Töverschen geschwinden list und geschicklicheit quodt thodoude …“ richtete Meiger sich vor allem an die Obrigkeiten in Stadt und Land und forderte sie auf zur unnachgiebige Verfolgung der Zauberer und Hexen.

Sein Buch erschien 1587 und seit 1590 stiegen die Zahlen der Hexenprozesse in Schleswig-Holstein stark an (anscheinend allerdings nicht in Kiel), wohl nicht zuletzt veranlasst durch Meigers Buch.

Gleichzeitig aber warnte Meiger davon, dass die Anwendung von Folter zur Erpressung von Geständnissen dazu führen würde, dass Unschuldige fälschlich angeklagt und verurteilt würden:

„So ist nun dies meine Absicht und Meinung gewesen, dass die Obrigkeit davon recht unterrichtet werden möge, was Zauberei für eine schreckliche Sünde sei, damit, gleichwie sie die richtigen, bekannten und überführten Zauberer nach Gottes Wort und kaiserlichem Recht nicht verschonen, sondern das Böse von der Erde wegtun soll, sie doch wiederum sich wohl vorsehen möge, dass sie auf geringschätzige, ungewisse, unbegründete, ja mitunter falsche Bezichtigung und Anklage nicht unbesonnen zur Marter und Tortur mit den Unschuldigen eile.“ [13]

Weltliche Obrigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die am 27.Juli 1532 in Kraft getretene Constitutio Criminalis Carolina schwächte die zuvor entstandene Hexenbulle von Papst Innozenz VIII. und der zwischen 1220 und 1235 entstandene Sachsenspiegel, in dem Stadtrecht und Stadtgerichtsbarkeit geregelt wurden und in Holstein bis 1865 galt, ab. Diese sahen für jede Zauberei die Todesstrafe vor, die so genannte Halsgerichtsordnung des Kaisers Karl V. beschrieb die Todesstrafe lediglich für solche Verbrechen, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Für Zauberei, die lediglich mit Sachschaden verbunden war, wurden nur Reparationen gefordert.

Vor allem in protestantischen Gebieten erließen die Landesherren – im Fall Kiels der Herzog von Holstein bzw. der dänischen König - strengere Rahmenrechte und nahmen die kriminalisierte Hexerei in die Landesverordnungen auf, um ihre Verantwortung gegenüber Gott, die sittliche und spirituelle Ordnung wieder herzustellen und den Druck zu einer Konformität zu erhöhen. Diese Zaubereibestimmungen der „gelehrte Hexenlehre“ setzen die magischen Verbrechen mit einem vermeintlichen Teufelsbündnis gleich. Die Regelungen übertrafen die der „Carolina“ an Schärfe, erreichten aber in Schleswig-Holstein nicht die strengeren Erlasse anderer lutherischer Landesherren. Die weltliche Herrschaft mussten bereit sein, Hexenprozesse zu fördern oder wenigstens zu tolerieren und ihren Verwaltungs- und Justizapparat hierfür zur Verfügung zu stellen.

Der größte Teil der schleswig-holsteinischen Hexenverfolgung fand in den ländlichen Gebieten statt: Die Rechtssprechung oblag dem Bauerngericht aus freien Bauern oder dem Gutsherrn, dem zwar formal zwei Bauernvertreter assistierten und den abhängige Verwalter. In diesen Gutsbezirken verfügten die Gutsherrn über zahlreiche Manipulationsmöglichkeiten.Die Gutseigentümer als oberster Richter konnte auf seine Leibeigenen Druck ausüben, (Schein-)Legitimation bäuerlicher Forderungen gegen vermeintliche Hexen und Hexenmänner zu initiieren oder Begehren von Untertanen zu verhindern, wenn sie in seinem Interesse lagen, und die Diktion und die Vollständigkeit der Protokollen beeinflussen.

In Kiel übte der Rat die oberste Gerichtsgewalt aus, in dem die Kaufleute ein eindeutiges Übergewicht besaßen, denn Krämer und Handwerker galten häufig als ratsunfähig.

Die Stadtgerichtsherren entschieden als Vertreter der Landesobrigkeiten, welche Zeugenaussagen besonders gewertet, wann und ob überhaupt Folter eingesetzt wurde oder welche Verdächtigungen gegen angebliche Komplizinnen plausibel erschienen und was und wie in den Protokollen stand. Auch das städtische Hohe Gericht hatte auch Manipulationsmöglichkeiten, aber im Vergleich der Gutsherren weniger.

In einen Stadt fanden in der Regel im Gegensatz zu den ländlichen Gebieten wenige Hexenprozesse auf massiven Druck „von unten“ statt.[14]

Die Rolle der Kieler Universität[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

An vielen Universitäten wurde die Verfolgung von Hexen in den verschiedenen Fakultäten theoretisch unterfüttert, diskutiert und gefördert. Durch die europaweite Vernetzung der Akademiker fanden derartige Ideen weite Verbreitung.

Ab dem 16. Jahrhundert ergänzten zahlreiche Juristen in den größeren Städten das führende Gerichte und wirkten damit auch bemerkbar bei der Rechtsprechung mit.

Nach ihrer Gründung 1665 unterstützte die juristischen Fakultät der Kieler Universität die Hexenverfolgung und billigten die Besagungen, auch wenn nicht vollständig, grundsätzlich keine strafrechtliche Konsequenz zu.

Die Rechtsgelehrten der Universität erstellten in Schleswig-Holstein Rechtsgutachten und Stellungnahmen zu den Hexenverfahren und als Hexenkommissaren sollten sie den ordnungsgemäßen Verlauf eines Hexenprozesses gewährleisten.[15]

Wie schwierig es ist, zwischen Verfolgungsgegnern und -befürwortern eine klare Grenze zu ziehen, gilt nicht nur für den Rechtsgelehrten der Universität Kiel - wie beispielhaft Ericus Mauritius -, sondern auch für andere Personen, die gegen Hexenprozesse rebellierten.

Ericus Mauritius[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ericus Mauritius (Erich Moritz, 10. August 1631 in Itzehoe; † 10. September 1691 in Wetzlar) wurde als erster Rechtsprofessor an die gerade gegründete Christian-Albrechts-Universität zu Kiel berufen.[16]

Er hatte an einer süddeutschen Hochschule Thesen zur Hexenverfolgung vorgestellt und nannte das Werk „De denuntiatione sagarum“ d. h. „Von der Besagung der Hexen“.

Mauritius war zwar ein Befürworter der Hexenverfolgung und -hinrichtungen und stellte die Existenz von Hexen grundsätzlich nicht in Frage, aber der Hauptaugenmerk des Juristen lag auf dem rechtlichen Bereich:

Er forderte die Einhaltung von Prozessvorschriften auch im Hexenverfahren, den „processus ordinarius“ , d. h. Prozesse ohne Sondergerichtsbarkeit und kein Ausnahmerecht bei der Verfolgung.

Er verwarf die klassisch geltenden Indizien für Hexerei wie z. B. die sogenannte Wasserprobe, und die typischen Belastungsmerkmalen wie die angeblich entlarvende Tränenlosigkeit unter Folter oder das Hexenmal. Er warf sogar Richtern, die derartige Hexenprüfungen anordneten, Gotteslästerung vor, u. a. weil sie auch Unschuldige gefährden.

Durch seine mäßigenden Argumente beeinflusste er die damaligen Diskussion in nicht unbeträchtlichem Maße.

Diese Schwierigkeit, wirkliche Verfolgungsgegner zu finden, gilt nicht nur für den Rechtsgelehrten der Universität Kiel, sondern auch für andere Personen, die gegen Hexenprozesse rebellierten.

Henricus (Heinrich) Michaelis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Henricus (Heinrich) Michaeli (* März 1627 in Lübeck; † 13. Januar 1678 ebenda) war von 1665 bis 1668 als Dozent an der Universität in Kiel tätig gewesen.s[17]

Auch er lehnte die von lokalen Gerichten oben genannten Indizien der Hexerei ab und er beharrte auf der Befolgung der Prozessregeln, so dass es für Kläger immer schwieriger oder sogar unmöglich wurde, Schadenzauber und die vermeintlichen Teufelsverbindungen juristisch zu beweisen.

Michaelis verwies in seiner rechtlichen Gedankenführung vorsichtig auf das Werk des Theologen und maßgeblichen Verfolgungsgegners Friedrich Spee [18] (1591-1635), in dessen Werk die Absurdität von Hexengeständnissen gebrandmarkt worden war.[19]

Sagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hexenteller[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hexenteller war eine Flurbezeichnung in Moorsee. Vermutlich bezeichnete der Begriff „Teller“ eine flache Mulde, von der man sagen, dass die Hexen sich dort trafen.

Vielleicht aber bezieht sich der Teller auf den Aberglauben, den Johann Georg Schmidt (* 1660,; † 1722) in seiner Sammlung volkstümlicher magischer Praktiken Die gestriegelte Rocken-Philosophia, oder auffrichtige Untersuchung derer von vielen super-klugen Weibern hochgehaltenen Aberglauben beschreibt:

Wenn man einen Teller über der Mahlzeit umwendet / so können die Hexen Theil an der Mahlzeit haben[20]

In den Sagensammlung von Karl Müllenhoff finden sich:

Die Hexen als Katzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als mein Vater noch ein Knabe war, passierte hier folgende Geschichte, erzählte eine alte Frau in Kiel. In einem Hause auf dem Walkerdamm, das einem Manne Namens Arp gehörte, war mehrere Tage schon ein gewaltiger Lärm von Katzen auf dem Boden gewesen.

Eines Abends will das Dienstmädchen Heu vom Boden für die Kühe herabholen (daaltücken). Da das Geheul der Katzen fortdauerte, sagte sie: »Du verdammte Katt, wat jaulst du so?« und wirft dann mit dem Tückhaken nach der Katze. Wie das eben geschehen ist, fahren alle Katzen auf das Mädchen los, zerreißen und beißen sie, und machen sie ganz zu Schande. Das Mädchen schrie und jammerte, aber es dauerte noch etwas, ehe die Herrschaft es hörte und hinaufkam. Da konnten sie kaum die Katzen von dem Mädchen loskriegen. Das Mädchen war davon sterbenskrank geworden.

Es hielt zehn bis elf Wochen an; die Doktors konnten ihr nicht helfen und im Hause war jede Nacht ein schrecklicher Lärm, die Katzen schrien und miauten, auch die Kühe brüllten beständig, keiner wagte sich auf den Boden. Da hörten die Leute endlich, daß ein Mann auf Dorfgaarden wohne, Namens Thöming, der so was verstehe. Sie ließen ihn holen, und als er die Kranke sah, so sagte er, er wolle das bald helfen. Er setzte sich darauf vor das Bett, drückte aus einer Wunde des Mädchens etwas Blut, und fing dann an zu lesen aus einem Buche. Da kamen alle Katzen in die Stube über die Schwelle gepurzelt nacheinander bis vor das Bett, gewiß zehn Stück; dann hat er wieder gelesen und sie eben so wieder hinausgelesen.

Am andern Morgen war die nächste Nachbarin ebenso zerrissen, wie das Mädchen; denn sie war eine Hexe gewesen und nun hatte der Mann die Katzen durch das Lesen gezwungen, sie auch so zu zerreißen. Von dieser Zeit an war alles ruhig im Hause, das Mädchen ward wieder gesund, aber hinkte davon. Als ich ein kleines Kind war, habe ich sie noch gekannt, sagte die alte Frau.

Durch Herrn Student Volbehr.[21]

Das bezauberte Wirtshaus[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu Guckelsby, Kirchspiel Sieseby, lebte vor Jahren ein Wirt, zu dem kam ein Tischler, Namens Wiese, der sich auf die Schwarzkunst verstand; denn er hatte das Buch Cyprianus gut durchstudiert.

Nachdem Wiese sich eine Zeitlang bei dem Wirt aufgehalten, entzweite er sich mit ihm und ward aus dem Hause gewiesen. Dafür aber bezauberte er nun das Haus. Es fing bald darin, besonders in der Gaststube, ein Werfen mit Kartoffeln an, nicht von außen, sondern unter dem Bett heraus. Trat ein Gast ein, ward er jedesmal mit Kartoffelwürfen empfangen. Ließ er sich dadurch nicht abschrecken, sondern setzte sich und forderte was zu trinken, so tanzte ihm das Glas auf dem Tische. Überhaupt war alles in der Stube, Tische, Stühle, Schränke, in steter Bewegung. Anfangs kamen viele Leute aus Neugier, allein nach und nach ward das Haus von Fremden gemieden. Wollte der Wirt nun nicht ganz verarmen, so mußte er sich mit Wiese vertragen. Er ging daher nach Eckernförde, wo dieser sich damals aufhielt, vertrug sich mit ihm und gleich darnach ward alles wieder so in seinem Hause, wie es zuvor gewesen war.

Die Sache war ganz landkundig geworden, und man sagt, daß sogar Professoren aus Kiel verkleidet dagewesen waren und sie untersucht und ganz so befunden hatten, wie sie hier erzählt ist.

Durch Herrn Schullehrer Boysen in Bistensee.[22]

In einer Variation - „Der Schwarzkünstler Wiese“ - fragte der Wirt die Kieler Professoren, was er tun sollte: „Die Professoren überlegten lange. Dann sagte einer: "Es bleibt dir nichts anderen übrig, als den Tischler Wiese zu suchen und mit ihm zu sprechen!" …[23]

Die Hexe als Fuchs[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vor hundert Jahren lauerte in dem Redder,, oft ein Fuchs Vorübergehenden auf, biß sie und nahm besonders Kindern die Sachen weg, die sie mit sich führten. Der Weg war zuletzt so verschrien, daß niemand ihn mehr zu passieren wagte; keine Kugel hatte den Fuchs noch erlegen können.

Zwei Bauern luden endlich ihre Flinten mit einem ererbten silbernen Knopf; und als der Fuchs bellend auf sie zukam, schoß der eine seine Flinte auf ihn ab und verwundete ihm den einen Vorderfuß. Nun eilte der Fuchs so schnell davon, daß die Jäger nicht folgen konnten; doch sahen sie, daß er in einen runden Backofen … schlüpfte.

Als sie dahin kamen und die Tür öffneten, um ihm den Rest zu geben, kroch ein altes Weib, dessen Arm stark blutete, heraus und schrie: »Kommt, Hunde, freßt!« – Wenn eine Hexe nämlich verwundet wird, muß sie ihre wahre Gestalt wieder annehmen.

Durch Herrn Heinrich. – Dieses Stück wird auch häufig z. B. im Gute Wensien, in Ellerbek bei Kiel etc. von Hexen erzählt, die sich in Hasen verwandelt haben; verwundet fliehen sie in einen Backofen.[24]

Hans der Büttel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den Sagensammlung von Gustav Friedrich Meyer findet man die Sage von Hans dem Büttel:

Vor langer Zeit wohnte in Kiel ein Mann namens Asmus von Ahlefeld, den man Hans der Büttel nannte, denn er war der Gehilfe des Scharfrichters

Der hatte sich der schwarzen Kunst verschrieben, weil er seinen schwer erkrankten Bruder Jürgen von Ahlefeld helfen wollte. Doch er hatte kein Erfolg. Er vermutete, dass auf dem Gut seines Bruders eine Frau sei, die durch den Bösen Blick sein Brüder Böses angesagt hatte. Das Gesinde auf dem Gut halfen ihn, die Frau zu fassen.

Sie leugnete, dass sie mit der Krankheit seines Bruders etwas zu tun hatte. Aber die Leute sie nicht und flüsterten sich zu, dass sie eine Hexe sei und so ließ Hans der Büttel die Frau durchpeitschen. Dreimal wurde sie peinigt, dreimal schwieg sie, doch dass man von ihr abließ.

Mit Kräutern versuchte Hans der Büttel seinen Bruder zu heilen, aber Jürgen von Ahlefeld verstarb.

Nun stand Hans der Büttel schwer belastet vor Gericht. Er stritt ab, dass er mit dem Tod seines Bruders etwas zu tun habe Aber das Verhör ergab, das er schuldig sein müsse und man gefordert, ihm das Haupt abzuschlagen. Darüber wird ein späteres Verfahren entscheiden.[25]

Die Sage erinnert vielleicht an die Familie von Ahlefeld, die ein Haus in der Flämischen Straße besaßen, welches einen seltsamen Ruf hatte. So soll Detlev von Ahlefeld (* 1617, † 1686), selbst nicht in Kiel wohnhaft, sich mit der Goldmacherei beschäftigt haben und okkultistische Interessen hegen. Sein Sohn Christoff von Ahlefeld bewohnte das Haus bis 1669: nach einem Duell erlitt er einen Schlag und soll stumm dem Wahn verfallen sein.[26]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Metjen nahmens Preetzen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Siehe auch Ein Metjen nahmens Preetzen Ein Film von Gerald Koll Historisches-Personen: Teke Busch
  2. Siehe auch Ein Metjen nahmens Preetzen Ein Film von Gerald Koll Historisches-Personen: Trinke Preetzen
  3. Siehe auch Ein Metjen nahmens Preetzen Ein Film von Gerald Koll Historisches-Personen: Hinrich Busch
  4. Siehe auch Ein Metjen nahmens Preetzen Ein Film von Gerald Koll Historisches-Personen: Anje Preetzen
  5. Fälle und Opfer der Hexenprozesse / Hexenverfolgung Kiel auf der Website Anton Praetorius - Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter, abgerufen am 10. Januar 2019
  6. Hexenverfolgung in Schleswig-Holstein auf der Website der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, abgerufen am 09. Januar 2019
  7. Rolf Schulte, Hexenverfolgung in Schleswig und Holstein 4. Hexenbilder in: @KIH-eSkript Interdisziplinäre Hexenforschung Online Heft 2, 2010 auf historicum.net. Fachinformationsdienst Geschichtswissenschaft, abgerufen am 09. Januar 2019. Wikipedia: „Hexenverfolgungen“
  8. Wikipedia: „Ursachen der Hexenverfolgung“
  9. Hexenverfolgung in Schleswig-Holstein auf der Website der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, abgerufen am 09. Januar 2019
  10. Rolf Schulte, Hexenverfolgung in Schleswig und Holstein 4. Hexenbilder in: @KIH-eSkript Interdisziplinäre Hexenforschung Online Heft 2, 2010 auf historicum.net. Fachinformationsdienst Geschichtswissenschaft, abgerufen am 09. Januar 2019. Wikipedia: „Hexenverfolgungen“
  11. Wikipedia: „Hexenbulle“
  12. Luther glaubte wie viele seiner Zeitgenossen an die Existenz von Hexen und er forderte die Exkommunikation der als Hexen verdächtigten Frauen und die Todesstrafe für vermeintliche Schadenszauberei. Über andere Aspekte der mittelalterlichen Hexenlehre wie Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft und Hexensabbat äußerte sich Luther eher kritisch. So beriefen sich später sowohl Befürworter als auch Gegner der Hexenverfolgung auf ihn.Wikipedia: „Verhältnis zu den "Hexen"“
  13. Wikipedia: „Samuel Meiger“; Rolf Schulte, Hexenverfolgung in Schleswig und Holstein 4. Hexenbilder in: @KIH-eSkript Interdisziplinäre Hexenforschung Online Heft 2, 2010 auf historicum.net. Fachinformationsdienst Geschichtswissenschaft, abgerufen am 09. Januar 2019.
  14. Rolf Schulte, Hexenverfolgung in Schleswig und Holstein 4. Hexenbilder in: @KIH-eSkript Interdisziplinäre Hexenforschung Online Heft 2, 2010 auf historicum.net. Fachinformationsdienst Geschichtswissenschaft, abgerufen am 09. Januar 2019.
  15. Wikipedia: „Hexenkommissar“
  16. Wikipedia: „Ericus Mauritius“
  17. Wikipedia: „Heinricus Michaelis“
  18. Wikipedia: „Friedrich Spee“
  19. Rolf Schulte: Widerstand gegen Hexenverfolgung mit dem Quellen Ericus Mauritius: De denuntiatione sagarum, abgedruckt in: Hertius, J.N. (Hg.): Ericus Mauritius Dissertationes et Opuscula, de selectis conscripta, et se orsius antehac diversis locis edita, jam verò explendis eruditorum diuturnis desideriis, Giessen 1724; Henricus Michaelis: Responsorum sive deductorum Juris Kiloniensium aliorumque selectorum Liber, Quorum argumenta in indice praefixo exhibentur, Lubecae 1673; M. Volbehr-Weyl: Professoren und Dozenten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 1665-1933, Kiel 1934 (2.Auflage); Eugen Wohlhaupter: Rechtsquellen Schleswig-Holsteins, in: Geschichte der Rechtsquellen Schleswig-Holsteins von den Anfängen bis zum Jahre 1800, Band 1, Kiel/ Neumünster 1938 in: Manfred Jessen-Klingenberg et al. (Hrsg.), Demokratische Geschichte Band 16 auf den Website Beirat für Geschichte in der Gesellschaft für Politik und Bildung Schleswig-Holstein e. V., abgerufen am 09. Januar 2019
  20. Johann Georg Schmidt, Die gestriegelte Rocken-Philosophie. 2 Bände, Chemnitz 1718 (Bd. 1), S. 327-328 auf zeno.org. Wikipedia: „Johann Georg Schmidt“
  21. Karl Müllenhoff: Sagen, Märchen und Lieder der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg. Kiel 1845, 2. Buch, S. 244 auf zeno.org. Siehe auch „Die Katzenhexen“ in: Broder-M. Ketelsen, Kieler Sagen, Verlang Michael Jung Kiel 1991, S. 27f.
  22. Karl Müllenhoff: Sagen, Märchen und Lieder der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg. Kiel 1845, 2. Buch, S. 209 auf zeno.org
  23. Broder-M. Ketelsen, Kieler Sagen, Verlag Michael Jung Kiel 1991, S. 30
  24. Karl Müllenhoff: Sagen, Märchen und Lieder der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg. Kiel 1845, 2, Buch, S. 246-247 auf zeno.org
  25. Nacherzählt nach Gustav Friedrich Meyer: Schleswig-Holsteiner Sagen, Jena 1929; Broder-M. Ketelsen, Kieler Sagen, Verlag Michael Jung Kiel 1991, S. 35
  26. http://www.einmetjennahmenspreetzen.de/wordpress/flaemische-strasse/