Diskussion:Ratsversammlung

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Version vom 11. November 2020, 16:28 Uhr von M. Hammer-Kruse (Diskussion | Beiträge) (Verfassungsorgan?)
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Letzter Kommentar: 11. November 2020 von M. Hammer-Kruse

Ich bin zwar kein Jurist, geschweige denn Staatsrechtler, aber ich glaube in meiner laienhaften Naivität als Naturwissenschaftler nicht, dass man die Ratsversammlung als Verfassungsorgan bezeichnen kann. Meines Wissens gibt es solche nur auf Bundes- und Landesebene. Der Begriff bezeichnet dort die staatlichen Organe, die in der jeweiligen Verfassung definiert werden, also z. B. Bundestag, -rat, -präsident usw.
Die kommunale Ebene hat keine eigene Gesetzgebungskompetenz, sondern lediglich eine Satzungshoheit. Ihre verfassungsmäßige Grundlage hat sie in den Landesgesetzen. So hat die Stadt auch keine Verfassung, sondern "lediglich" eine Hauptsatzung usw.
Und wenn eine kommunale Gebietskörperschaft keine Verfassung hat, dann kann sie auch keine Verfassungsorgane besitzen, die dort definiert sind. Ihre Grundlagen sind zwar in Gesetzen geregelt (z. B. in der Gemeindeordnung), aber das sind Landesgesetze, die rechtssystematisch unterhalb einer Verfassung rangieren. --M. Hammer-Kruse (Diskussion) 16:28, 11. Nov. 2020 (MET)Beantworten[Beantworten]