Feuerwehr
In Schleswig-Holstein obliegt den Gemeinden die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe in ihrem Gebiet. Sie haben dazu den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten.
Für die Brandbekämpfung zuständig sind
- die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden sowie
- in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster die Berufsfeuerwehren.[1]
Aufgaben
Die Aufgaben der Feuerwehren lassen sich im Wesentlichen mit den Begriffen Retten, Löschen, Bergen und Schützen zusammenfassen:
- Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), die der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit dienen und/oder Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen.
- Das Löschen ist die originärste Aufgabe der Feuerwehr. Bei diesem so genannten abwehrenden Brandschutz werden die Brände mit Hilfe der technischen Feuerwehrausrüstung bekämpft.
- Das Bergen von Sachgütern, Tieren oder toten Menschen, zum Beispiel bei Hochwasser.
- Zum Schützen gehört unter anderem die Bereitstellung von Feuersicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen (im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes) und die Kontrolle von Hydranten und Löscheinrichtungen.
Personal
Zurzeit bestehen in Schleswig-Holstein 4 Berufsfeuerwehren mit cirka 750 Beamten und mehr als 1.400 freiwillige Feuerwehren mit mehr als 50.000 aktiven Mitgliedern. Den mehr als 400 Jugendfeuerwehren gehören cirka 9.500 Jugendliche an. Weiter gibt es 30 Werkfeuerwehren mit mehr als 1.000 haupt- und nebenberuflichen Mitgliedern. Sie alle sind mit rund 2.000 Löschfahrzeugen und etwa 800 Spezialfahrzeugen ausgerüstet.
Einsätze
Jährlich werden die Feuerwehren zu cirka 30.000 Einsätzen alarmiert. Dabei gewährleistet das dichte Netz der Feuerwehren schnelle Hilfe innerhalb einer Hilfsfrist von 10 Minuten. Dazu kommen weiterhin mehr als 80.000 Einsätze der 4 Berufsfeuerwehren im Rettungsdienst sowie zahlreiche Aktivitäten der Feuerwehren bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung.[2]