Investitionsbank Schleswig-Holstein: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)''' ist das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein. Sie wurde zum 1. Januar 2003 durch Abspaltung eines Teilbereichs der damaligen ''Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale (LB Kiel)'' (heute [[HSH Nordbank]]) als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Zuvor wurden ihre Aufgaben durch einen Teilbereich der LB Kiel wahrgenommen.<ref>[http://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upload/downloads/Allgemeine_Dokumente/IBG/Investitionsbankgesetz.pdf Investitionsbankgesetz - IBG] (PDF; 43 kB)</ref> | Die '''Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)''' ist das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein. Sie wurde zum 1. Januar 2003 durch Abspaltung eines Teilbereichs der damaligen ''Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale (LB Kiel)'' (heute [[HSH Nordbank]]) als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Zuvor wurden ihre Aufgaben durch einen Teilbereich der LB Kiel wahrgenommen.<ref>[http://www.ib-sh.de/fileadmin/user_upload/downloads/Allgemeine_Dokumente/IBG/Investitionsbankgesetz.pdf Investitionsbankgesetz - IBG] (PDF; 43 kB)</ref> |
Version vom 2. Dezember 2013, 17:07 Uhr
Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Gegründet
- 2003
- Adresse
- Fleethörn 29-31
24103 Kiel - Telefon
- (0431) 9905-0
- Fax
- (0431) 9905-3383
- Web
- http://www.ib-sh.de
- Rechtsform
- AÖR
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ist das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein. Sie wurde zum 1. Januar 2003 durch Abspaltung eines Teilbereichs der damaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale (LB Kiel) (heute HSH Nordbank) als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Zuvor wurden ihre Aufgaben durch einen Teilbereich der LB Kiel wahrgenommen.[1]
Aufgaben
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt das Land Schleswig-Holstein als zentrales Förderinstitut in der Umsetzung wirtschafts- und strukturpolitischer Aufgaben.
Die IB.SH berät in allen Förderfragen und vergibt Fördermittel für die Wirtschaft, den Wohnungsbau, Kommunen, Arbeitsmarkt- und Ausbildungsmaßnahmen, Umwelt- und Energieprojekte und den Städtebau sowie den Agrarbereich. Unterstützt werden öffentliche und private Investitionsvorhaben in Schleswig-Holstein.
Die IB.SH verwaltet das Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung des Landes Schleswig-Holstein und betreut die Soziale Wohnraumförderung des Landes (als Prüfinstanz ist hierbei auch die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen|Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V. beteiligt).
Mit rund 520 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden über 60 Programme und Produkte betreut.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Investitionsbankgesetz - IBG (PDF; 43 kB)
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Investitionsbank Schleswig-Holstein aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung (de)). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.