Kieler Kodex: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 26. März 2024, 10:31 Uhr
Der Kieler Kodex Lübischen Rechts ist eine der schönsten und wertvollsten Handschriften des Kieler Stadtarchivs.
Das Lübische Recht galt seit dem Mittelalter nicht nur in Lübeck, sondern auch in allen im 13. Jahrhundert gegründeten holsteinischen Städten und damit auch in Kiel. Später gewann das Revidierte Lübeckische Stadtrecht von 1586 Gültigkeit, das 1900 vom Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.
Die Bestimmungen des Lübischen Rechts bildeten die Grundlage des städtischen Lebens und der bürgerlichen Selbstverwaltung. Sie beschrieben die Befugnisse des Stadtrates, der einerseits die Belange der Stadt nach außen vertrat und andererseits die Obrigkeit innerhalb der Stadt darstellte.
Bis ins 18. Jahrhundert befand sich der Kieler Kodex in Lübeck, bevor er ins Kieler Stadtarchiv gelangte. Zum Schutz vor den Bombardierungen im Zweiten Weltkrieg wurde er zusammen mit anderen Unterlagen ins brandenburgische Putlitz ausgelagert, von wo aus er als Kriegsbeute in die ehemalige Sowjetunion gelangte. Im Rahmen der Rückgabe von Kulturgütern wurde der Kodex von der Republik Armenien an das Stadtarchiv zurückgegeben.[1]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Wikipedia: „Lübisches Recht“
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Hans-F. Rothert: Der Kieler Kodex des Lübischen Rechts in kieler-bibliographie.de (PDF; 3,83 MB), abgerufen am 26. März 2024