Schleswig-Holsteinische Erhebung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Sprachenkonflikt ===
Im Herzogtum Holstein wurde ausschließlich Deutsch gesprochen, besonders auf dem Lande vor allem Niederdeutsch ("Plattdeutsch").
Das Herzogtum Schleswig war dagegen ein sprachliches Mischgebiet. Im Norden des Herzogtums war der dänische Dialekt ''Sønderjysk'' (Südjütisch) vorherrschend, in Angeln und Schwansen dessen Variante ''Angeldansk'' (Angeldänisch) und an der Nordseeküste wurden verschiedene lokale friesische Dialekte gesprochen. Das Gebiet südlich der Linie Schleswig-Husum war vorwiegend wie Holstein deutsches Sprachgebiet. Für die überregionale Verständigung diente vor dem Hintergrund dieser Sprachenvielfalt vor allem Deutsch.
Die Verwaltung beider Herzogtümer oblag der ''Deutschen Kanzlei'' in Kopenhagen. Die Verwaltungssprache war dort Hochdeutsch, das in den Herzogtümern nur der städtischen Oberschicht als Umgangssprache diente. Hochdeutsch war aber auch Schul- und Kirchensprache. Das führte dazu, dass Hochdeutsch als Bildungsprache galt und die verschiedenen Volksdialekte im Alltag langsam zurückdrängte.
Die Sprachzersplitterung in den Herzogtümern entwickelte sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einem Politikum: Nach der Auflösung des ''Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation'' verfügte 1807 der Dänische König Christian VII., dass die Beamten in den Herzogtümern beide Hochsprachen, dänisch und deutsch, beherrschen mussten und dass alle Verfügungen in beiden Sprachen zu veröffentlichen seien. 1810 erließ sein Nachfolger Friedrich VI. ein Gesetz, das Dänisch dort zur Verwaltungs-, Schul- und Kirchensprache machte, wo es auch Alltagssprache war.
Weiteres: siehe https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%A4nische_Sprachreskripte_von_1851#Mehrsprachigkeit_in_Schleswig
== Vorgeschichte und Auslöser ==
== Vorgeschichte und Auslöser ==
Uwe Jens Lornsen, Eskalation der Ereignisse in Rendsburg und Kopenhagen um den 20. März, Bildung der provisorischen Regierung in Kiel.
Uwe Jens Lornsen, Eskalation der Ereignisse in Rendsburg und Kopenhagen um den 20. März, Bildung der provisorischen Regierung in Kiel.

Version vom 23. März 2024, 23:02 Uhr

Die Schleswig-Holsteinische Erhebung war eine von 1848 bis 1851 dauernde kriegerische Auseinandersetzung zwischen schleswig-holsteinischen Truppen und dem Königreich Dänemark um die Loslösung der Herzogtümer Schleswig und Holstein aus dem dänischen Gesamtstaat. Sie endete 1851 mit dem Sieg Dänemarks.

Sie wird zur Abgrenzung vom Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 auch als Erster Schleswig-Holsteinscher Krieg bezeichnet. In Dänemark heißt sie Treårskrigen (der Dreijahreskrieg).

Ausgangssituation

Die Schleswig-Holsteinische Erhebung hatte sowohl den Charakter eines innerdänischen Bürgerkrieges als auch Aspekte eines internationalen Konfliktes.

Der Bürgerkriegscharakter nährte sich aus nationalistischen Motiven wie einem deutsch-dänischen Sprachstreit und aus nicht überbrückbaren Gegensätzen in geschichtlichen, Erbfolge- und Hoheitsfragen.

International wurde der Konflikt durch die Unterstützung der deutschen Staaten Preußen, Hannover und Bayern auf der Seite der Schleswig-Holsteins und durch strategische Interessen der Großmächte Rußland und England, die diplomatisch in den Konflikt eingriffen.

Vor dem Hintergrund der der überhitzten innenpolitschen Situation in vielen Ländern Europas, die zu Beginn des Jahres 1848 zu Revolutionen in etlichen Staaten geführt hatte (Januar: Neapel, Februar: Paris, März: Wien und Berlin) bedurfte es nur noch eines relativ geringen Anlasses, um einen militärischen Konflikt zwischen Schleswig-Holstein und der dänischen Krone ausbrechen zu lassen.

Dänischer Gesamtstaat

Als Dänischen Gesamtstaat (dänisch: helstaten) bezeichnet man das dänische Hoheitsgebiet in seinem seit dem Vertrag von Zarskoje Selo (1773) bestehenden Umfang. Es umfasste über das heutige Dänemark hinaus ursprünglich Norwegen mit Island, Grönland und den Färöern. Weiter die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg. Und schließlich überseeische Kolonien in Amerika, Afrika und Asien. Das norwegische Kernland war durch den Kieler Frieden von 1814 aus dem Gesamtstaat ausgeschieden, nicht aber Island, Grönland und die Färöer.

Die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg besaßen dabei eine jeweils eigene staatsrechtliche Stellung. Sie waren formal kein Bestandteil des Königreichs Dänemark, sondern wurden in Personalunion vom dänischen König als Herzog regiert.

  • Das Herzogtum Schleswig war ein dänisches Reichslehen, der König war damit dort sein eigener Lehnsmann.
  • Das Herzogtum Holstein gehörte zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, bis dieses 1806 aufgelöst wurde. Der dänische König war dadurch als Herzog von Holstein gleichzeitig Lehnsmann des deutschen Kaisers.
  • Im Wiener Kongress war das Herzogtum Lauenburg Preußen zugesprochen worden. Preußen tauschte es jedoch mit Dänemark gegen das ehemalige Schwedisch-Vorpommern.[1] Damit war der dänische König auch Herzog von Lauenburg.

Mit der Gründung des Deutschen Bundes wurden 1815 Holstein und Lauenburg zu dessen Gliedstaaten. Der dänische König erklärte 1816, dass er diese beiden Herzogtümer als zwei eigenständige Gliedstaaten betrachtete, aber keine zweite Stimme dafür im Deutschen Bund beanspruche.[2]


Einzelnachwese

  1. Herzogtum Lauenburg bei kreis-rz.de, abgerufen am 19. März 2024
  2. Mitgliedsstaaten im deutschen Bund bei Wikipedia, speziell Sonderfälle Holstein, Lauenburg, Schleswig, abgerufen am 19. März 2024