Bearbeiten von „Kieler Kodex“
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Der '''Kieler Kodex Lübischen Rechts''' ist eine der schönsten und wertvollsten Handschriften des Kieler [[Stadtarchiv]]s. | Der '''Kieler Kodex Lübischen Rechts''' ist eine der schönsten und wertvollsten Handschriften des Kieler [[Stadtarchiv]]s. | ||
Das Lübische Recht galt seit dem Mittelalter nicht nur in Lübeck, sondern auch in allen im 13. Jahrhundert gegründeten | Das Lübische Recht galt seit dem Mittelalter nicht nur in Lübeck, sondern auch in allen im 13. Jahrhundert gegründeten Städten und damit auch in Kiel. Später gewann das ''Revidierte Lübeckische Stadtrecht'' von 1586 Gültigkeit, das 1900 vom ''Bürgerlichen Gesetzbuch'' abgelöst wurde. | ||
Die Bestimmungen des Lübischen Rechts bildeten die Grundlage des städtischen Lebens und der bürgerlichen Selbstverwaltung. Sie beschrieben die Befugnisse des [[Magistrat|Stadtrates]], der einerseits die Belange der Stadt nach außen vertrat und andererseits die Obrigkeit innerhalb der Stadt darstellte. | Die Bestimmungen des Lübischen Rechts bildeten die Grundlage des städtischen Lebens und der bürgerlichen Selbstverwaltung. Sie beschrieben die Befugnisse des [[Magistrat|Stadtrates]], der einerseits die Belange der Stadt nach außen vertrat und andererseits die Obrigkeit innerhalb der Stadt darstellte. | ||
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== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||
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