Diskussion:Buchhandlung Hugendubel

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Hallo Rüdiger,

ich habe Dein Bild erst einmal wieder herausgenommen, weil nicht klar ist, ob es das "Recht am eigenen Bild" der dort erkennbaren Person verletzt. Auch wenn es bei Flickr und Wikimedia commons schon öffentlich ist, erfordert so ein Bild zweifelsfrei das Einverständnis der Person für die Veröffentlichung. Wenn diese nicht einverstanden ist und das Bild ohne ihr Wissen eingestellt wurde, dann kennen ggf. Abmahnanwälte keine Gnade.--M. Hammer-Kruse (Diskussion) 10:47, 21. Jul. 2024 (MET)