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| '''Kulturdenkmale''' sind Zeugnisse vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder kulturlandschaftsprägenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.
| | #WEITERLEITUNG [[:Kategorie:Kulturdenkmal]] |
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| [[Datei:Werftarbeiter Roessler Kiel.jpg|thumb|right|Die Skulptur ''"Werftarbeiter"'', eines der eingetragenen Kulturdenkmale im Stadtteil [[Altstadt]]]] | |
| Das [[Landesamt für Denkmalpflege]] als Obere Denkmalschutzbehörde ist für die Denkmale in Schleswig-Holstein (mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck) in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig und verantwortlich, ausgenommen der Bereich der archäologischen Kulturdenkmale. Die Erfassung, Bewertung, Prüfung aller Bau- und Kunstdenkmäler im Lande auf möglichen Denkmalschutz und schließlich Eintragung in das Denkmalbuch ist seit [[1958]] eine immer währende Aufgabe auf der Grundlage des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes, des ältesten in der Bundesrepublik.<ref>[http://www.schleswig-holstein.de/LD/DE/LD_node.html Seiten des Landesamtes für Denkmalpflege auf schleswig-holstein.de]</ref>
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| Die Kulturdenkmale im Bereich der Landeshauptstadt Kiel sind eingetragen in einem Verzeichnis, geordnet nach kreisfreien Städten und Kreisen (alphabetisch nach Kfz-Kennzeichen) und dann alphabetisch nach Gemeinden.<ref>{{WP|Liste_der_Kulturdenkmale_in_Kiel|Kulturdenkmale in Kiel}}</ref>
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| == Einzelnachweise ==
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| <references />
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| [[Kategorie:Baudenkmal]] [[Kategorie:Kultur]]
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