Kulturdenkmale: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kulturdenkmale''' sind Zeugnisse vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder kulturlandschaftsprägenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.
#WEITERLEITUNG [[:Kategorie:Kulturdenkmal]]
 
[[Datei:Werftarbeiter Roessler Kiel.jpg|thumb|right|Die Skulptur ''"Werftarbeiter"'', eines der eingetragenen Kulturdenkmale im Stadtteil [[Altstadt]]]]
Das [[Landesamt für Denkmalpflege]] als Obere Denkmalschutzbehörde ist für die Denkmale in Schleswig-Holstein (mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck) in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig und verantwortlich, ausgenommen der Bereich der archäologischen Kulturdenkmale. Die Erfassung, Bewertung, Prüfung aller Bau- und Kunstdenkmäler im Lande auf möglichen Denkmalschutz und schließlich Eintragung in das Denkmalbuch ist seit [[1958]] eine immer währende Aufgabe auf der Grundlage des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes, des ältesten in der Bundesrepublik.<ref>[http://www.schleswig-holstein.de/LD/DE/LD_node.html Seiten des Landesamtes für Denkmalpflege auf schleswig-holstein.de]</ref>
 
Die Kulturdenkmale im Bereich der Landeshauptstadt Kiel sind eingetragen in einem Verzeichnis, geordnet nach kreisfreien Städten und Kreisen (alphabetisch nach Kfz-Kennzeichen) und dann alphabetisch nach Gemeinden.<ref>{{WP|Liste_der_Kulturdenkmale_in_Kiel|Kulturdenkmale in Kiel}}</ref>
 
== Einzelnachweise ==
<references />
[[Kategorie:Baudenkmal]] [[Kategorie:Kultur]]

Version vom 26. Februar 2016, 20:23 Uhr

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