Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Dienstleistungszentrum Personal''' ('''DLZP''') ist eine Landesoberbehörde des Landes Schleswig-Holstein. Es ist zuständig für die Festsetzung der Bezüge von Beamten, Angestellten und Versorgungsempfängern. Außerdem ist es für die Festsetzung und Anweisung von Beihilfen sowie für Abwicklung von Trennungsgeld und Umzugskosten zuständig.<ref>{{WP|Finanzverwaltungsamt_Schleswig-Holstein|DLZP}}</ref> | Das '''Dienstleistungszentrum Personal''' ('''DLZP''') ist eine Landesoberbehörde des Landes Schleswig-Holstein. Es ist zuständig für die Festsetzung der Bezüge von Beamten, Angestellten und Versorgungsempfängern. Außerdem ist es für die Festsetzung und Anweisung von Beihilfen sowie für Abwicklung von Trennungsgeld und Umzugskosten zuständig.<ref>{{WP|Finanzverwaltungsamt_Schleswig-Holstein|DLZP}}</ref> | ||
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Bis zum 31. März 2009 führte das DLZP noch den Namen ''Landesbesoldungsamt Schleswig-Holstein'' (LBesA); ab dem | Bis zum 31. März 2009 führte das DLZP noch den Namen ''Landesbesoldungsamt Schleswig-Holstein'' (LBesA); ab dem [[1. April]] [[2009]] bis zum 31. Dezember 2015 wurde es unter dem Namen ''Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein'' (FVA) geführt. | ||
Seit dem 1. Januar 2016 trägt das Amt die Bezeichnung ''DLZP'' und ist direkt der Staatskanzlei angegliedert. | Seit dem [[1. Januar]] [[2016]] trägt das Amt die Bezeichnung ''DLZP'' und ist direkt der Staatskanzlei angegliedert. | ||
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* [https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/DLZP/dlzp_node.html DLZP] auf schleswig-holstein.de | |||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||
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Aktuelle Version vom 23. Dezember 2023, 10:14 Uhr
Das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) ist eine Landesoberbehörde des Landes Schleswig-Holstein. Es ist zuständig für die Festsetzung der Bezüge von Beamten, Angestellten und Versorgungsempfängern. Außerdem ist es für die Festsetzung und Anweisung von Beihilfen sowie für Abwicklung von Trennungsgeld und Umzugskosten zuständig.[1]
Das DLZP hat seinen Hauptsitz in der Gartenstraße 6.
Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bis zum 31. März 2009 führte das DLZP noch den Namen Landesbesoldungsamt Schleswig-Holstein (LBesA); ab dem 1. April 2009 bis zum 31. Dezember 2015 wurde es unter dem Namen Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein (FVA) geführt.
Seit dem 1. Januar 2016 trägt das Amt die Bezeichnung DLZP und ist direkt der Staatskanzlei angegliedert.
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
„DLZP“ auf dem Online-Stadtplan der Stadt Kiel, aufrufbar auf kiel.de
- DLZP auf schleswig-holstein.de