Bearbeiten von „Magistrat

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== Stadtgründung ==
== Stadtgründung ==
Mit der Gründung der Stadt [[Kiel]] und mit der Verleihung des [[Kieler Kodex|Lübischen Rechts]] 1242 war die Einsetzung eines Rates verbunden. Dieser bildete zusammen mit dem Bürgermeister als Magistrat die Stadtregierung. Der Rat wurde erstmalig 1259 erwähnt und bestand aus 12 Ratmännern, seit dem 16. Jahrhundert aus zwei Bürgermeistern und sechs Ratsherren. Sie übten ihr Amt lebenslang und unentgeltlich aus. Der Rat ergänzte sich selbst; ein Wahlrecht für die Bürger der Stadt gab es nicht.
Mit der Gründung der Stadt [[Kiel]] und mit der Verleihung des Lübischen Rechts 1242 war die Einsetzung eines Rates verbunden. Dieser bildete zusammen mit dem Bürgermeister als Magistrat die Stadtregierung. Der Rat wurde erstmalig 1259 erwähnt und bestand aus 12 Ratmännern, seit dem 16. Jahrhundert aus zwei Bürgermeistern und sechs Ratsherren. Sie übten ihr Amt lebenslang und unentgeltlich aus. Der Rat ergänzte sich selbst; ein Wahlrecht für die Bürger der Stadt gab es nicht.


Bürgermeister und Rat hatten allumfassende Kompetenzen. Sie leiteten die politischen Angelegenheiten, die Rechtsprechung, die Kommunalverwaltung einschließlich der Finanzen, erhoben die Steuern und übten die Gesetzgebung aus. Sie hatten auch die Aufsicht über die Zünfte, das Kriegs- und das Bauwesen. Auch die Ausübung der Polizeigewalt gehörte zu den Aufgaben des Rates. Seine Beschlüsse wurden zweimal jährlich, am Petritag (22. Februar) und am Michaelistag (29. September), der Bürgerversammlung bekannt gegeben.
Bürgermeister und Rat hatten allumfassende Kompetenzen. Sie leiteten die politischen Angelegenheiten, die Rechtsprechung, die Kommunalverwaltung einschließlich der Finanzen, erhoben die Steuern und übten die Gesetzgebung aus. Sie hatten auch die Aufsicht über die Zünfte, das Kriegs- und das Bauwesen. Auch die Ausübung der Polizeigewalt gehörte zu den Aufgaben des Rates. Seine Beschlüsse wurden zweimal jährlich, am Petritag (22. Februar) und am Michaelistag (29. September), der Bürgerversammlung bekannt gegeben.
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== Erste Bürgervertretungen in der Stadt ==
== Erste Bürgervertretungen in der Stadt ==


Im ausgehenden 16. und im 17. Jahrhundert hatte der Rat Verfassungskämpfe mit Adel, Bürgern und Landesherren zu bestehen ( so bspw. die Streitigkeiten um die [[Stadtdörfer]]). Durch Vermittlung des Landesherren erhielten die Bürger seit 1645 eine Interessenvertretung in Form der ''16 Männer''. Im 17. Jahrhundert entstand daneben der Bürgerausschuss der ''32 Männer''. Diese beiden Gremien erstritten sich im Laufe der Zeit das Selbstversammlungsrecht und schließlich die freie Wahl ihrer Mitglieder. Diese blieben zeitlebens im Amt. Die Bürgerkollegien waren an allen Verwaltungsgeschäften der Stadt beteiligt.
Im ausgehenden 16. und im 17. Jahrhundert hatte der Rat Verfassungskämpfe mit Adel, Bürgern und Landesherren zu bestehen. Durch Vermittlung des Landesherren erhielten die Bürger seit 1645 eine Interessenvertretung in Form der ''16 Männer''. Im 17. Jahrhundert entstand daneben der Bürgerausschuss der ''32 Männer''. Diese beiden Gremien erstritten sich im Laufe der Zeit das Selbstversammlungsrecht und schließlich die freie Wahl ihrer Mitglieder. Diese blieben zeitlebens im Amt. Die Bürgerkollegien waren an allen Verwaltungsgeschäften der Stadt beteiligt.


Einen grundlegenden Wandel der Kommunalverfassung brachte die Revolution von [[1848]]. Die Provisorische Regierung verabschiedete am [[18. Oktober]] [[1848]] für die Herzogtümer Schleswig und Holstein die ''Allgemeine Städteordnung''. Die Abgeordneten wurden von nun an von den Bürgern gewählt, wobei der Grundbesitz keine Rolle mehr spielte. Magistrat und Stadtverordnetenkollegium berieten in öffentlichen Sitzungen gemeinsam, stimmten aber getrennt ab.
Einen grundlegenden Wandel der Kommunalverfassung brachte die Revolution von [[1848]]. Die Provisorische Regierung verabschiedete am [[18. Oktober]] [[1848]] für die Herzogtümer Schleswig und Holstein die ''Allgemeine Städteordnung''. Die Abgeordneten wurden von nun an von den Bürgern gewählt, wobei der Grundbesitz keine Rolle mehr spielte. Magistrat und Stadtverordnetenkollegium berieten in öffentlichen Sitzungen gemeinsam, stimmten aber getrennt ab.


== Preußen ==
== Preußen ==
Als Ergebnis des [[Deutsch-Dänischer Krieg|Deutsch-Dänischen Krieges]] von [[1864]] und des Deutschen Krieges von 1866 wurde Schleswig-Holstein preußische Provinz und ihre Städte damit der preußischen Städteordnung unterstellt, die provinzweise galt. Während im übrigen Preußen das Wahlrecht zu den städtischen Kollegien an das Dreiklassenwahlrecht gebunden war, galt für die schleswig-holsteinischen Städte ein gleiches Wahlrecht für ''Bürger'', nicht aber für ''Einwohner''. Wahlberechtigt war, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, volljährig war, seit mindestens einem Jahr in der Stadt wohnte, einen eigenen Hausstand besaß und eine bestimmte Gebäude- oder Gewerbesteuer zahlte oder eine Steuerleistung erbrachte, die einem jährlichen Mindesteinkommen entsprach.  Da Frauen und Nicht-Bürger nach diesem Wahlrecht nicht wählen konnten, waren 1869 nur 7,8% der Einwohner Kiels wahlberechtigt.
Als Ergebnis des [[Deutsch-Dänischer Krieg|Deutsch-Dänischen Krieges]] von [[1864]] und des Deutschen Krieges von 1866 wurde Schleswig-Holstein preußische Provinz und ihre Städte damit der preußischen Städteordnung unterstellt, die provinzweise galt. Während im übrigen Preußen das Wahlrecht zu den städtischen Kollegien an das Dreiklassenwahlrecht gebunden war, galt für die schleswig-holsteinischen Städte ein gleiches Wahlrecht für ''Bürger'', nicht aber für ''Einwohner''. Wahlberechtigt war, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, volljährig war, seit mindestens einem Jahr in der Stadt wohnnte, einen eigenen Hausstand besaß und eine bestimmte Gebäude- oder Gewerbesteuer zahlte oder eine Steuerleistung erbrachte, die einem jährlichen Mindesteinkommen entsprach.  Da Frauen und Nicht-Bürger nach diesem Wahlrecht nicht wählen konnten, waren 1869 nur 7,8% der Einwohner Kiels wahlberechtigt.


Mit dem rasanten Wachstum der Stadt wuchs auch die Zahl der Magistratsmitglieder. Vor dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] bestand er aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister sowie sechs besoldeten und sechs unbesoldeten Stadträten. Diese Städteordnung blieb bis 1933 bestehen. Seit 1919 hatten jedoch alle volljährigen Einwohner der Stadt, auch die Frauen, das aktive und passive Wahlrecht.
Mit dem rasanten Wachstum der Stadt wuchs auch die Zahl der Magistratsmitglieder. Vor dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] bestand er aus dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister sowie sechs besoldeten und sechs unbesoldeten Stadträten. Diese Städteordnung blieb bis 1933 bestehen. Seit 1919 hatten jedoch alle volljährigen Einwohner der Stadt, auch die Frauen, das aktive und passive Wahlrecht.  


== Die Verwaltung in der NS-Zeit ==
== Die Verwaltung in der NS-Zeit ==
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Durch die schleswig-holsteinische Gemeindeordnung vom [[24. Januar]] [[1950]] und die Kieler Hauptsatzung vom [[20. April]] [[1950]] wurde die Magistratsverfassung wieder in Kraft gesetzt. Der Magistrat setzte sich aus dem hauptamtlichen Oberbürgermeister, dem Bürgermeister, sechs hauptamtlichen und elf ehrenamtlichen Stadträten zusammen.
Durch die schleswig-holsteinische Gemeindeordnung vom [[24. Januar]] [[1950]] und die Kieler Hauptsatzung vom [[20. April]] [[1950]] wurde die Magistratsverfassung wieder in Kraft gesetzt. Der Magistrat setzte sich aus dem hauptamtlichen Oberbürgermeister, dem Bürgermeister, sechs hauptamtlichen und elf ehrenamtlichen Stadträten zusammen.


Die Aufgaben des Magistrats bestanden darin, die Verwaltung der Stadt nach den Richtlinien der [[Ratsversammlung]] zu leiten. Die Stadträte waren in ihrem Aufgabenbereich selbstständig und unterlagen keinerlei Weisung durch den Oberbürgermeister. Die nach allgemeinem, gleichem und geheimem Wahlrecht gewählte Ratsversammlung bestand aus 44 Ratsherren.
Die Aufgaben des Magistrats bestanden darin, die Verwaltung der Stadt nach den Richtlinien der Ratsversammlung zu leiten. Die Stadträte waren in ihrem Aufgabenbereich selbstständig und unterlagen keinerlei Weisung durch den Oberbürgermeister. Die nach allgemeinem, gleichem und geheimem Wahlrecht gewählte Ratsversammlung bestand aus 44 Ratsherren.


== Neue Kommunalverfassung von 1997 ==
== Neue Kommunalverfassung von 1997 ==
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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
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[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Kommunalverfassung]]
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