Bearbeiten von „Fußverkehr“
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''Fußgeher'' ist ein allgemeiner Ausdruck, wie er auch auf Spaziergeher und Wanderer angewendet werden kann. Auch Rollstuhlfahrer bezeichnen Nicht-Rollstuhlfahrer als Fußgeher. | |||
* Unter ''Fußgänger'' wird im juristischen Sinne ein Verkehrsteilnehmer verstanden, der keinerlei Verkehrsmittel benutzt. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen einem gehenden und einem laufenden Fußgänger gemacht. Es ist einem Fußgänger auch erlaubt, Lasten mit einem Handwagen oder Stoßkarren zu transportieren. | |||
* Der Begriff ''Passant'' bezeichnet einen Fußgänger in einer spezifischen Rolle. | |||
* Im Sport wird zwischen den Geh- und Laufsportarten unterschieden. | |||
''Fußverkehr'' ist allgemein der Teil des Transportwesens und der Reisetätigkeit, der ohne Verkehrsmittel stattfindet. | |||
Im rechtlichen Sinne ist er das Zurücklegen von Wegen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Zum Fußverkehr zählt heute jede Bewegung aus eigener Kraft ohne technische Hilfsmittel, die rechtlich als Fahrzeug gelten oder mit Fahrzeugen, die ausdrücklich nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. | |||
Aus dem Lateinischen stammt der Ausdruck ''per pedes'', welcher zumindest im deutschsprachigen Raum noch weit verbreitet ist und „zu Fuß“ bedeutet. | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |