Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks Ortsverein Kiel e.V.: Unterschied zwischen den Versionen

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|Name=Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks Ortsverein Kiel e.V.
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Das Technische Hilfswerk ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums.
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Um eine Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer(innen) zu ermöglichen, wurden die sogenannten Helfervereine gegründet, um dort unterstützend eingreifen zu können, wo von staatlicher Seite her die Mittel und Möglichkeiten nicht gegeben sind.  
Um eine Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer(innen) zu ermöglichen, wurden die sogenannten Helfervereine gegründet, um dort unterstützend eingreifen zu können, wo von staatlicher Seite her die Mittel und Möglichkeiten nicht gegeben sind.


Die Finanzierung erfolgt ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person, die sich mit den Zielen des Technischen Hilfswerkes oder des Zivilschutzes identifiziert.
Mitglieder des Technischen Hilfswerkes erhalten durch die Mitgliedschaft in der Helfervereinigung zusätzliche Versicherungsleistungen, die insbesondere eine Haftplicht- und eine Unfallversicherung beinhaltet.
== Einzelnachweise ==
<references />
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Aktuelle Version vom 2. November 2018, 11:31 Uhr

Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks Ortsverein Kiel e.V.
auch "THW-Helfervereinigung Kiel"

Logo:
Adresse
Georg-Feydt-Weg 35, 24109 Kiel
Vereinsregister
5515KI
Vorstand
Horst Szczurek
Aktiv
ja
Gemeinnützig
ja
Web
https://ov-kiel.thw.de/mitmachen-unterstuetzen/helfervereinigung/


Das Technische Hilfswerk ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums.[1]

Um eine Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer(innen) zu ermöglichen, wurden die sogenannten Helfervereine gegründet, um dort unterstützend eingreifen zu können, wo von staatlicher Seite her die Mittel und Möglichkeiten nicht gegeben sind.

Die Finanzierung erfolgt ausschließlich über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person, die sich mit den Zielen des Technischen Hilfswerkes oder des Zivilschutzes identifiziert.

Mitglieder des Technischen Hilfswerkes erhalten durch die Mitgliedschaft in der Helfervereinigung zusätzliche Versicherungsleistungen, die insbesondere eine Haftplicht- und eine Unfallversicherung beinhaltet.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]