Kulturdenkmale: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kulturdenkmale''' sind Zeugnisse vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder kulturlandschaftsprägenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.
 
[[Datei:Werftarbeiter Roessler Kiel.jpg|thumb|right|Die Skulptur ''"Werftarbeiter"'', eines der eingetragenen Kulturdenkmale im Stadtteil [[Altstadt]]]]
Das [[Landesamt für Denkmalpflege]] als Obere Denkmalschutzbehörde ist für die Denkmale in Schleswig-Holstein (mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck) in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig und verantwortlich, ausgenommen der Bereich der archäologischen Kulturdenkmale. Die Erfassung, Bewertung, Prüfung aller Bau- und Kunstdenkmäler im Lande auf möglichen Denkmalschutz und schließlich Eintragung in das Denkmalbuch ist seit [[1958]] eine immer währende Aufgabe auf der Grundlage des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes, des ältesten in der Bundesrepublik.<ref>[https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LD/ld_node.html Seiten des Landesamtes für Denkmalpflege auf schleswig-holstein.de]</ref>
 
Die [https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LD/Downloads/Denkmallisten/Denkmalliste_Kiel.pdf?__blob=publicationFile&v=12 Kulturdenkmale im Bereich der Landeshauptstadt Kiel] sind eingetragen in einem Verzeichnis, geordnet nach kreisfreien Städten und Kreisen (alphabetisch nach Kfz-Kennzeichen) und dann alphabetisch nach Gemeinden.<ref>{{WP|Liste_der_Kulturdenkmale_in_Kiel|Kulturdenkmale in Kiel}}</ref>
 
== Einzelnachweise ==
<references />
[[Kategorie: Kulturdenkmale]] [[Kategorie:Baudenkmal]] [[Kategorie:Kultur]]

Version vom 24. September 2020, 07:01 Uhr

Kulturdenkmale sind Zeugnisse vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder kulturlandschaftsprägenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.

Die Skulptur "Werftarbeiter", eines der eingetragenen Kulturdenkmale im Stadtteil Altstadt

Das Landesamt für Denkmalpflege als Obere Denkmalschutzbehörde ist für die Denkmale in Schleswig-Holstein (mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck) in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig und verantwortlich, ausgenommen der Bereich der archäologischen Kulturdenkmale. Die Erfassung, Bewertung, Prüfung aller Bau- und Kunstdenkmäler im Lande auf möglichen Denkmalschutz und schließlich Eintragung in das Denkmalbuch ist seit 1958 eine immer währende Aufgabe auf der Grundlage des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes, des ältesten in der Bundesrepublik.[1]

Die Kulturdenkmale im Bereich der Landeshauptstadt Kiel sind eingetragen in einem Verzeichnis, geordnet nach kreisfreien Städten und Kreisen (alphabetisch nach Kfz-Kennzeichen) und dann alphabetisch nach Gemeinden.[2]

Einzelnachweise