Diese Datei stammt aus Wikimedia Commons und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.
Beschreibung
BeschreibungZeichen 260 - Verbot für Krafträder und Mofas und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge, StVO 1992.svg
Deutsch: Zeichen 260 – Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinräder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge. Die Sinnbilder wurden mit der am 1. Juli 1992 in Kraft getretenen Novelle zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von 1970 eingeführt. Verkehrszeichen auch der StVO-Neufassung von 2013.
English: Sign No. 260 – no motorbikes, motorbikes with sidecar, small motorbikes and motor-assisted bicycles, motorcars and other multi-track motor vehicles. German sign, introduced in 1992.
Français : Panneau No. 260: "Interdits aux véhicules à moteur" (depuis 1992)
Datum
Quelle
Straßenverkehrs-Ordnung, DIN-Normen und Verkehrsblatt
Do not upload new revisions over this file version without my explicit consent. Instead, use the possibility to upload a new version under a new name and tag it as a derivative or extract of this file.Mediatus
Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk gilt gemäß dem deutschenUrheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Diese Datei enthält weitere Informationen, die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.