Kreis Kiel

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Der Kreis Kiel war eine historische kommunale Verwaltungseinheit, entstanden 1867 mit der Einführung des preußischen Rechts. Die Stadt Kiel und die landesherrlichen Ämtern Kiel, Kronshagen, Bordesholm und Neumünster wurden unter neuer Grenzziehung gebildet.
1883 wurde der Kreis Kiel geteilt in den Stadtkreis Kiel und den Landkreis Kiel.[1]
Rechte und Pflichten als Mitglied im Kreis Kiel kann man (wenn auch etwas ungenau) als Kieler Stadtverwaltung betrachten.

Nach dem Deutschen Krieg musste Österreich 1866 auf seine Ansprüche in Schleswig und Holstein verzichten, und Preußen annektierte die Herzogtümer.
Es entstand die Provinz Schleswig-Holstein und Kiel war zunächst Sitz des Oberpräsidenten der neuen Provinz, ab 1879 Schleswig und ab 1917 erneut Kiel.
Der Regierungsbezirk Holstein wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1868 in den Regierungsbezirk Schleswig eingegliedert, faktisch die ganze Provinz Schleswig-Holstein.

Verwaltungsmäßig war die Provinz Schleswig-Holstein in Kreisen als Gemeindeverband und als Gebietskörperschaft gegliedert.
Die Kreisreform war einer der tiefgreifendsten Angriffe auf Adelsprivilegien. Die Kreise wurden anfangs direkt in die staatliche Kontrolle eingebunden, aber an ihre Spitze standen nicht mehr nurAdelige, sondern ernannte Landräte (vormals Kreisdirektoren) mit weitreichenden Vollmachten. Als Vertreter der Bevölkerung kamen sechs Kreisdeputierte hinzu. Die Patrimonialgerichte des Adels auf den adligen Güter wurden durch die staatliche Gerichtsverwaltung ersetzt und die polizeilichen Rechte der Gutsherren wurden durch Einführung der Gendarmerie eingeschränkt. Die Gutsbesitzer blieben aber weiterhin eine „Obrigkeit der untersten Verwaltungsebene“ wie ein Bürgermeister und ihre Gutsbezirke waren kreisangehörig bis zur Auflösung im Jahr 1928.[2]

In der „Verzeichniß der Kreise in der Provinz Schleswig-Holstein“ bildete sich der Kreis Kiel „… aus der Stadt Kiel; dem Amte Bordesholm exkl. Sachsenbande; den Ämtern Cronshagen, Kiel und Neumünster; der klösterlich Itzehoer Vogtei Meimerstorf; den Gütern Bothkamp, Blockshagen, Klein-Nordsee, Neu-Nordsee, Marutendorf, Hohenschulen, Quarnbeck, Schwartenbeck; Projenstorf, Schrevenborn, Oppendorf, Schönhorst und dem Gehöft Overndorf;[3]
Der Sitz des Landrats war die Kreisstadt Kiel.

Die Stadt war berechtigt zur Teilnahme an der Verwaltung und Vertretung des Kreises und zur Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen und Anstalten des Kreises.
Sie war verpflichtet, unbesoldete Ämter in der Verwaltung oder Vertretung des Kreises zu übernehmen (u. a. Kreisbehörden, Kreisstand, Kreisversammlung) und zur Befriedigung der Bedürfnisse des Kreises Abgaben aufzubringen. Diese Kreisabgaben (heute Kreisumlage genannt) wurde auf Grundlage der Steuerkraft der Stadt Kiel erhoben.
Zweck des Kreises war wie heute die Leistungsunterschiede der kreisangehörige Gemeinden auszugleichen und Leistungen übernehmen, die eine Gemeinde nicht aus eigener Kraft erfüllen können.[4]

Mit dem rasanten Wachstum der Stadt kam es zu Interessenkonflikten zwischen den Kreis Kiel und der Stadt Kiel und am 14. November 1883 schied die Stadt Kiel aus dem Kreis Kiel aus.

Landkreis Kiel / Kreis Bordesholm

Der neue Sitz mit dem Landratsamt des Kreises wurde der vormalige Amtsitz Bordesholm. Der Kreis Kiel wurde umbenannt in Landkreis Kiel (von 1883 bis 1907), da er zu jenen Kreisen gehörte, bei denen die Kreisstadt aus dem Kreisverband ausschied und / oder kreisfrei war (einen eigenen Stadtkreis bildete). 1907 wurde der Landkreis umbenannt in Kreis Bordesholm (bis 1932).

Der Kreis gab nach 1883 Gebietsteile nach die Stadt Kiel ab: 1893 die Gemeinde Wik, 1910 die Gemeinden Gaarden, Hassee Hasseldieksdamm und Wellingdorf und 1924 die Gemeinden Neumühlen-Dietrichsdorf.

1929 wurde im Kreis Bordesholm entsprechend der Gebietsreform im übrigen Freistaat Preußen Gutsbezirke aufgelöst und den benachbarten Landgemeinden zugeteilt.
Mit der Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen vom 1. August 1932 wurde der Kreis Bordesholm aufgelöst und seine Gemeinden auf die Kreise Plön, Rendsburg und Segeberg aufgeteilt.[5]

Stadtkreis Kiel / Kreisfreie Stadt Kiel

Durch den Wirtschaftsaufschwung und die Einwohnerwachstum der Städte infolge der Industrialisierung wurde eine Neugliederung der Kreise und der Bildung von Immediatstädten erforderlich. Ab 1875 war generell eine Einwohnerzahl von mehr als 30.000 Voraussetzung für die Bildung von Immediatstädten, die die Stadt Kiel bereits mit 37.246 (1. Dezember 1875) erreicht hatte. Jedoch schied die Stadt Kiel aus dem Kreis Kiel erst 1883 aus und wurde eine Immediatstadt(bis zum 31. März 1887), dann Stadtkreis Kiel (bis zum 1. Dezember 1938) und wie heute auch die kreisfreie Stadt Kiel. Sie hatte und hat auch heute als Gemeinde genügend EinwohnerInnen und Verwaltungskraft, um sowohl die Aufgaben einer kreisangehörigen Gemeinde als auch die Aufgaben eines Kreises zu übernehmen.[6]

Einzelnachweise