Grünes Herz: Unterschied zwischen den Versionen

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(Heimat-Siedlungsbau "Grünes Herz")
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Es umfaßt das Gebiet südlich der [[Liebfrauenkirche]] und der "[[Alte Meierei|Alten Meierei]]", zwischen [[Krusenrotter Weg]] und [[Hornheimer Weg]] und nördlich des [[Vieburger Gehölz]]es.
Es umfaßt das Gebiet südlich der [[Liebfrauenkirche]] und der "[[Alte Meierei|Alten Meierei]]", zwischen [[Krusenrotter Weg]] und [[Hornheimer Weg]] und nördlich des [[Vieburger Gehölz]]es.
Das gut 6 Hektar große Gelände wurde durch die am [[11. Februar]] [[1949]] hierfür gegründete Wohnungsbaugenossenschaft ''Heimat-Siedlungsbau "Grünes Herz" eG'', erschlossen und von 1950 bis 1954 mit Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhäusern bebaut.<ref>Jubiläumsbroschüre der Genossenschaft, 2019</ref>


Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart dieses Gebietes wurde [[1991]] eine Erhaltungssatzung erlassen.<ref>[http://www11.kiel.de/rathaus/ortsrecht/root/download.php?typ=lf&fid=d852da3a440b39dc06f1c23e00cc72da Erhaltungssatzung der Stadt Kiel für die "Siedlung Grünes Herz" vom 04.09.1991 (PDF) auf www.kiel.de]</ref>
Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart dieses Gebietes wurde [[1991]] eine Erhaltungssatzung erlassen.<ref>[http://www11.kiel.de/rathaus/ortsrecht/root/download.php?typ=lf&fid=d852da3a440b39dc06f1c23e00cc72da Erhaltungssatzung der Stadt Kiel für die "Siedlung Grünes Herz" vom 04.09.1991 (PDF) auf www.kiel.de]</ref>





Version vom 13. August 2019, 21:03 Uhr

Vorlage:Infobox Ortsteil einer Gemeinde in Deutschland Grünes Herz ist die Bezeichung für ein Kieler Stadtviertel im Stadtteil Gaarden-Süd / Kronsburg.

Es umfaßt das Gebiet südlich der Liebfrauenkirche und der "Alten Meierei", zwischen Krusenrotter Weg und Hornheimer Weg und nördlich des Vieburger Gehölzes.

Das gut 6 Hektar große Gelände wurde durch die am 11. Februar 1949 hierfür gegründete Wohnungsbaugenossenschaft Heimat-Siedlungsbau "Grünes Herz" eG, erschlossen und von 1950 bis 1954 mit Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhäusern bebaut.[1]

Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart dieses Gebietes wurde 1991 eine Erhaltungssatzung erlassen.[2]



Quellen