Fachausschüsse

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Die derzeit neun ständigen Fachausschüsse bereiten in öffentlichen Sitzungen die Beschlüsse der Ratsversammlung vor und treffen endgültige Entscheidungen in Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Ratsversammlung vorbehalten sind.

Sie sind in der Kieler Hauptsatzung mit ihren Aufgaben aufgeführt und nach ihren Vorschriften gemäß der Rechtsverordnungen und Gesetze besetzt. Die meistens Fachausschüsse sind mit 13 stimmberechtigte Mitglieder. Ausnahmen:
Im Hauptausschuss sind die Mitglieder Ratsfrauen und -herren, die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister ist Mitglied ohne Stimmrecht;
im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit müssen von den 13 stimmberechtigte Mitglieder mindestens zwei sozial erfahrene Personen im Sinne von § 116 Absatz 1 SGB XII, die nicht Mitglieder der Ratsversammlung, sein;
der Jugendhilfeauschuss hat 15 stimmberechtigte Mitglieder sowie beratende Mitglieder aufgrund gesetzlicher Regelungen und satzungsgemäßer Bestimmungen der Landeshauptstadt Kiel.[1]

Der Fachausschüsse werden durch die Beiräte unterstützt und beraten.

Aufgabengebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Hauptausschuss

Personalentscheidungen, Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel (Werkausschuss), Kieler-Woche-Planung, wichtige Angelegenheiten des Städteverbandes, Grundsätze und Controlling der Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung, Weiterentwicklung von Verfahren des bürgerschaftlichen Engagements, städtische Regelungen zur Arbeitsweise der Selbstverwaltung.

  • Finanzausschuss

Kämmereiwesen, kommunale Finanzen, Stadtkasse, Rechnungsprüfung, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzberichts- und Kontrollsystem, Liegenschaftsverwaltung als Vermögensverwaltung.

  • Wirtschaftsausschuss

Hafen-, Wirtschafts- und Regionalentwicklung, Gewerbeflächenentwicklung, Standortmarketing, Stadtmarketing, Fremdenverkehr, Wirtschafts- und Verkehrsförderung und -werbung, ÖPNV, Wissenschafts- und Hochschulkooperation, Kreativwirtschaft, Energiewirtschaft (ohne Stadtwerke), Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (Werkausschuss).

  • Kulturausschuss

Allgemeine Kulturpflege unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, Volkshochschule, Stadtbücherei, Museen, Theater Kiel als Anstalt des öffentlichen Rechts nach deren Satzung, Beratung des gesamtes Spielplanes für die kommende Spielzeit vor seiner Veröffentlichung, Zusammenwirken mit den Hochschulen im Bereich der Kunst und Kultur.

  • Bauausschuss

Bauwesen unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, Stadtplanung und -gestaltung, Grünanlagen, Friedhöfe, Verkehrsplanung, Parkraumbewirtschaftung, Eigenbetrieb Parken (Werkausschuss), Bauunterhaltung, Kleingartenangelegenheiten.

  • Innen- und Umweltausschuss

Öffentliche Sicherheit, Polizeibeirat, Marktwesen, Organisation, Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung, Personal, strategische Personalentwicklungsplanung unter besonderer Berücksichtigung einer Politik von Geschlechtergerechtigkeit und Diversität, Kundenorientierung, Geschlechtergerechtigkeit, Grundsatzfragen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen sowie zum Gender Mainstreaming, Schiedswesen, Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Umwelt- und Naturschutz, Abfallwirtschaft, Klimaschutz und Agenda-21-Prozess.

  • Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit

Soziales, Wohnen, Gesundheit, Krankenhauswesen, Arbeitsmarkt, Inklusion, Diversität, Seniorinnen und Senioren, Pflegebedürftige, Migrantinnen und Migranten, Aussiedlerinnen und Aussiedler.

  • Ausschuss für Schule und Sport

Schulträgeraufgaben, Sport, Bäder.

  • Jugendhilfeausschuss

Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 71 Kinder- und Jugendhilfegesetz und der §§ 47 und 48 Jugendförderungsgesetz: Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien, Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung, Förderung der freien Jugendhilfe, Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Ratsversammlung bereitgestellten Mittel.

Werkausschüsse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neben den Fachauschüssen werden Werkauschüsse der Ratsversammlung für die Eigenbetriebe der Stadt Kiel bildet, derzeit Parken und Abfallwirtschaftsbetrieb.
Die Mitglieder der Werkausschüsse sollen die für ihr Amt erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen.

Werkausschüsse bereiten die Beschlüsse, für die die Ratsversammlung zuständig ist, vor. Sie entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Ratsversammlung über die Grundsätze für die Wirtschaftsführung, die Vermögensverwaltung und die Rechnungslegung, Festsetzung allgemeiner Bedingungen und Regeln für Lieferungen und Leistungen des Eigenbetriebs, Mehraufwendungen und Mehrausgaben sowie sonstige wichtige Angelegenheiten des Eigenbetriebs, soweit für deren Entscheidung nicht der Ratsversammlung, die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister oder die Werkleitung zuständig ist.

Mitglieder der Werkleitung müssen an den Beratungen des Werkausschusses teilzunehmen. Sie sind berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, ihre Ansicht zu einem Beratungsgegenstand darzulegen.[2]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. § 8 Ständige Ausschüsse der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel, Abschnitt 8 der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Landeshauptstadt Kiel. Siehe unter Kieler Ortsrecht auf kiel.de
  2. § 86 Gemeindeverordnung. Siehe auch Betriebssatzungen für den Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel und für den Eigenbetrieb Parken der Landeshauptstadt Kiel auf Kieler Ortsrecht auf kiel.de