Diskussion:Ratsversammlung

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Letzter Kommentar: 11. November 2020 von M. Hammer-Kruse

Ich bin zwar kein Jurist, geschweige denn Staatsrechtler, aber ich glaube in meiner laienhaften Naivität als Naturwissenschaftler nicht, dass man die Ratsversammlung als Verfassungsorgan bezeichnen kann. Meines Wissens gibt es solche nur auf Bundes- und Landesebene. Der Begriff bezeichnet dort die staatlichen Organe, die in der jeweiligen Verfassung definiert werden, also z. B. Bundestag, -rat, -präsident usw.
Die kommunale Ebene hat keine eigene Gesetzgebungskompetenz, sondern lediglich eine Satzungshoheit. Ihre verfassungsmäßige Grundlage hat sie in den Landesgesetzen. So hat die Stadt auch keine Verfassung, sondern "lediglich" eine Hauptsatzung usw.
Und wenn eine kommunale Gebietskörperschaft keine Verfassung hat, dann kann sie auch keine Verfassungsorgane besitzen, die dort definiert sind. Ihre Grundlagen sind zwar in Gesetzen geregelt (z. B. in der Gemeindeordnung), aber das sind Landesgesetze, die rechtssystematisch unterhalb einer Verfassung rangieren. --M. Hammer-Kruse (Diskussion) 16:28, 11. Nov. 2020 (MET)Beantworten[Beantworten]

  • Ich werde den Herrn, der das im Kiel-Lexikon geschrieben hat, morgen dazu befragen! Eigentlich weiß er gut Bescheid, aber es fällt mir jetzt in der Tat ein leichter Widerspruch zwischen dem Einleitungssatz und dem folgenden Absatz auf. Ich melde mich, wenn ich das geklärt habe.--Skw 19:14, 11. Nov. 2020 (MET)