Denkmalschutz

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Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen.[1]

Rechtsgrundlage

Der Denkmalschutz unterliegt der Länderhoheit und daher hat auch jedes Bundesland ein eigenes Denkmalschutzgesetz. Für Schleswig-Holstein gilt das Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz) in der Fassung vom 30. Dezember 2014.[2]

Denkmalschutzbehörden sind:

Eintragung als Denkmal

Ist ein Gebäude als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung erkannt worden, bedarf jede Instandsetzung und bauliche Veränderung einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Die Kulturdenkmale sind nachrichtlich in die Denkmalliste[3] eingetragen.

In Kiel gibt es über 800 geschützte Gebäude, Gartenanlagen und Objekte im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Einen unverbindlichen Überblick - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - verschafft das Online-Denkmalkataster.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Denkmalschutz und Denkmalpflege auf kiel.de, abgerufen 23.11.2016
  2. Denkmalschutzgesetz auf juris.de
  3. Liste der Kulturdenkmale in Kiel (nach Stadtteilen gegliedert) in der deutschsprachigen Wikipedia