Autoverkehr

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Unter Auto- oder Kraftverkehr bezeichnet man grundsätzlich Bewegungen von Personen (Personenverkehr) und Gütern (Güterverkehr) unter Verwendung von kraftmaschinengetriebenen Fahrzeugen (Kraftfahrzeugen). Zusätzlich dient der Begriff der Bezeichnung des Verkehrszweiges „Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr“, dessen Aufgabe die öffentliche Bereitstellung von Verkehrsdiensten im Straßenverkehr ist, z. B. Verkehrsunternehmen wie Omnibus-Betriebe und Fuhrunternehmen.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Wikipedia: „Autoverkehr“