Oberstadtdirektor

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Ein Stadt- oder Oberstadtdirektor ist der Leiter einer städtischen Verwaltung gegenüber dem Bürger- oder Oberbürgermeister, dem ausschließlich politische Aufgaben zukommen.

Diese Aufgabenteilung in einer Doppelspitze folgt der britischen Kommunalverfassung und war in den Gemeindeordnungen der britischen Besatzungszone nach dem Zweiten Weltkrieg realisiert.

In Kiel gab es lediglich von 1946 bis 1950 einen Oberstadtdirektor. Das Amt wurde damals von Walther Lehmkuhl bekleidet, der 1950 als Oberbürgermeister nach Neumünster wechselte. Nach Lehmkuhls Ausscheiden bekam Kiel eine Magistratsverfassung.