Landesamt für soziale Dienste

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Mit Beginn des Jahres 1998 wurden die sieben bisher selbständigen Behörden und Dienststellen der Versorgungsverwaltung des Landes aufgelöst. An deren Stelle ist das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD) als Landesoberbehörde mit Sitz in Neumünster mit vier Außenstellen in Heide, Kiel, Lübeck und Schleswig errichtet worden.


Im Mittelpunkt der vielfältigen Aufgaben des LAsD steht die Hilfe und Betreuung für geschädigte und behinderte Menschen, deren Angehörige und Hinterbliebene sowie die Unterstützung junger Familien.[1]

Schwerpunkte sind:

  • Versorgungsleistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht
  • Feststellungsverfahren und Hilfen für Behinderte nach dem Schwerbehindertenrecht
  • Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben
  • Zahlung von Elterngeld und Betreuungsgeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
  • Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung
  • Prüfung und Zulassung von Gesundheitsberufen
  • Aufgaben im Bereich des Gesundheitsschutzes


Die Außenstelle Kiel des LAsD befindet sich in der Gartenstraße 7.


Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]